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Wien: Freispruch für Vernichtungswünsche

Das Urteil des Ein­zel­rich­ters gleich zu Beginn: ein Frei­spruch vom Vor­wurf der Ver­het­zung. Ein unver­ständ­li­cher, ein scho­ckie­ren­der Frei­spruch. Die ultra­li­be­ra­le Hal­tung des Rich­ters ist schon aus ande­ren Ver­hand­lun­gen bekannt – im Pro­zess gegen den Imam, der sich am 8.10. wegen des Vor­wurfs der Ver­het­zung vor dem Lan­des­ge­richt Wien ver­ant­wor­ten muss­te, ist mit die­sem Urteil aber eine Gren­ze über­schrit­ten worden.

17. Okt. 2025
Landesgericht Wien (© SdR)
Landesgericht Wien (© SdR)

Ange­klagt war der mitt­ler­wei­le von sei­nem Amt ent­ho­be­ne Imam, weil er – begin­nend mit dem 9. Jän­ner 2024 – meh­re­re Pos­tings auf Face­book ver­öf­fent­licht hat­te, die ein­deu­tig het­ze­ri­sche Pas­sa­gen ent­hiel­ten. Wobei „het­ze­risch” nur unzu­rei­chend zum Aus­druck bringt, dass die Pos­tings von Ver­nich­tungs­wün­schen für alle Juden und ihre Unter­stüt­zer durch­tränkt waren.

Natür­lich ging es um den blu­ti­gen Krieg, der im Gaza-Strei­fen von der israe­li­schen Regie­rung gegen die Ter­ror­grup­pe Hamas und gegen die paläs­ti­nen­si­sche Bevöl­ke­rung geführt wur­de, nach­dem am 7. Okto­ber 2023 Hamas einen grau­en­haf­ten Ter­ror­an­griff auf vor­wie­gend israe­li­sche Zivil­be­völ­ke­rung durch­ge­führt hatte.

In den Pos­tings des Imams wur­de der Ter­ror­an­griff der Hamas nicht ein­mal am Ran­de erwähnt. In einer Situa­ti­on, in der ver­ständ­li­cher­wei­se Emo­tio­nen domi­nie­ren, gießt aus­ge­rech­net der Wie­ner Imam Öl ins Feu­er. Weit mehr als 3.600 Men­schen fol­gen dem Face­book-Kon­to des Imam, wo sie Pos­tings fol­gen­den Wün­sche lesen können:

Oh Gott, bestra­fe die kri­mi­nel­len Zio­nis­ten und deren Unter­stüt­zer und zer­streue sie. Oh Gott, zäh­le sie und töte sie alle und lass kei­nen ein­zi­gen von ihnen übrig.
Oh Gott, ver­wand­le Gaza und ganz Paläs­ti­na zu einem Fried­hof für die Juden und die­je­ni­gen, die sie unter­stüt­zen und mit ihnen kämp­fen.

Auch aus etli­chen ande­re Stel­len in den lan­gen Tex­ten geht ganz klar her­vor, dass der Imam damit nicht – wie er selbst zeit­wei­se in sei­ner Ver­tei­di­gungs­re­de behaup­te­te – die israe­li­sche Regie­rung bzw. deren Minis­ter­prä­si­den­ten Netan­ja­hu gemeint hat, son­dern alle Juden und Jüdin­nen und deren Unterstützer*innen. Die wur­den in den Pos­tings mit den Zio­nis­ten gleich­ge­setzt. Bei­de sei­en kri­mi­nell und sol­len getö­tet wer­den – wie auch ihre Unterstützer*innen. Alle.

Wer ist die­ser Imam, der so Unge­heu­er­li­ches von sich gibt? Er heißt mit dem Vor­na­men Moham­med wie der Pro­phet des Islam, ist 1973 in Ägyp­ten gebo­ren, Absol­vent einer Uni­ver­si­tät, öster­rei­chi­scher Staats­bür­ger. Der Rich­ter, der ihn spä­ter frei­spricht, befragt ihn zunächst ziem­lich rup­pig zu sei­nen Per­so­na­li­en. War­um er seit 13 Jah­ren nicht arbei­te, war­um er noch immer so schlecht Deutsch spre­che, war­um er als Öster­rei­cher in der Moschee nicht auf Deutsch predige?

Auf die Fra­ge an den Ange­klag­ten, ob er sich schul­dig beken­ne, ant­wor­tet der Imam aus­wei­chend: „Ich bit­te um Ver­zei­hung es tut mir sehr leid, ich habe das gepos­tet, ich lebe seit 36 Jah­ren in die­sem Land, ich woll­te zu kei­ner Zeit zu Gewalt auf­ru­fen, und ich gebe zu, dass ich die­sen Feh­ler began­gen habe.“

Das ähnelt zwar einem Schuld­be­kennt­nis, ist aber kei­nes. Die Flos­kel vom „Feh­ler“, den er began­gen habe, wie­der­holt er mehr­mals und ergänzt sie durch das „Bekennt­nis“, dass er die inkri­mi­nier­ten Pos­tings nicht vom Anfang bis zum Ende gele­sen habe. Er will sie via Whats­App von „einem Freund außer­halb Öster­reichs“ erhal­ten und dann auf sei­nen FB-Account wei­ter­ge­lei­tet haben.

Der „Freund außer­halb Öster­reichs“ erspart wei­te­re Nach­for­schun­gen und Nach­fra­gen. Nicht aber die nach der Ver­ant­wor­tung des Imams für die von ihm ver­öf­fent­lich­ten Tex­te. Der Rich­ter hakt nach, bekommt sehr aus­wei­chen­de Ant­wor­ten des Imam wie die, dass er zunächst geglaubt habe, es hand­le sich um reli­giö­se Tex­te. Er habe erst spä­ter bemerkt, dass es da um Paläs­ti­na gehe. Wenn er reli­giö­se Tex­te erhal­te, lese er sie oft nicht bis zum Ende.

Der Rich­ter ver­liest auch die Pas­sa­gen, in denen – sehr blu­mig und aus­schwei­fend – erwünscht wird, dass die­se „Kri­mi­nel­len bestraft“, „ihre Kin­der zu Wai­sen gemacht“ und zer­streut wer­den, und fragt nach: „Das haben Sie alles nicht gele­sen?“ „Ja“, sagt der ange­klag­te Imam und behaup­tet, er ste­he für den Frie­den, „bin gegen Tötung und Zer­stö­rung egal von wel­cher Sei­te er kommt, das pre­di­ge ich auch in der Moschee“. Rück­bli­ckend wür­de er das nicht mehr so pos­ten, erklärt er auf Nach­fra­ge, fügt noch hin­zu, dass die Tex­te Gebe­te und „miss­ver­stan­den“ wor­den sei­en, er sie aber trotz­dem nicht mehr so pos­ten würde.

Als ihn die Staats­an­wäl­tin befragt, kommt noch ein­mal der Recht­fer­ti­gungs­ver­such mit der Regie­rung. Nicht die Juden und Zio­nis­ten all­ge­mein, son­dern nur die Netan­ja­hu-Regie­rung sei gemeint gewe­sen: Die ara­bi­sche Spra­che sei eine mehr­deu­ti­ge Sprache.

Das Urteil: ein Frei­spruch, den der Rich­ter im Wesent­li­chen damit begrün­det, man dür­fe zwar nicht sagen, dass Jüdin­nen und Juden mas­sa­kriert wer­den sol­len, aber im Sin­ne der Reli­gi­ons­frei­heit dafür beten dür­fe, dass die Fein­de Paläs­ti­nas von Gott ver­nich­tet wer­den. Die Reli­gi­ons­frei­heit – ein Frei­brief für öffent­lich geäu­ßer­te Mord- und Vernichtungswünsche?

Die Staats­an­walt­schaft hat noch in der Ver­hand­lung Beru­fung gegen den Frei­spruch angemeldet.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Antisemitismus | Verhetzung | Wien

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