Am Peršmanhof, einem der sensibelsten NS-Gedenkorte Österreichs, fuhr die Polizei am 27. Juli ein Großaufgebot auf: sieben Einsatzfahrzeuge, über 30, teils schwer bewaffnete Beamt*innen, Hubschrauber, Drohnen und Hundestaffel. Es gab Identitätsfeststellungen sowie eine Hausdurchsuchung. So schildert es der Verein Peršman in seiner Presseaussendung.
Der Peršmanhof steht für ein Endphaseverbrechen des NS-Regimes: Am 25. April 1945 ermordeten Angehörige des SS- und Polizeiregiments elf Mitglieder der Familien Sadovnik und Kogoj, darunter sieben Kinder, und brannten den Hof nieder. Drei Kinder überlebten.
Dieses Verbrechen schrieb sich nach Kriegsende im Gedächtnis der Kärntner Slowen:innen als Symbol für kollektive Leiderfahrungen während des NS-Regimes ein. (persman.at)
Heute dokumentiert das Museum Verfolgung und Widerstand der Kärntner Slowen*innen. Ein solcher Ort verlangt ein Höchstmaß an Pietät. Er ist Lern- und Trauerraum, und kann nicht als Einsatzkulisse für eine Razzia mit bislang hochdubiosen Begründungen dienen. Genau das betonen auch die großen österreichischen Gedenkinstitutionen. In ihrer gemeinsamen Erklärung sprechen DÖW, KZ-Gedenkstätte Mauthausen und das Mauthausen Komitee von einem „präzedenzlosen Polizeieinsatz an einer NS-Gedenkstätte“, der Zweifel an der Verhältnismäßigkeit aufwerfe und lückenlose Aufklärung verlange. Der DÖW-Leiter Andreas Kranebitter dazu treffsicher: „Polizeieinsätze haben an Gedenkstätten nichts verloren, außer es geht um den Schutz der Einrichtung und ihrer Besucher*innen.“
Was politisch seither geschah – und was nicht
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) ließ eine Kommission einsetzen, laut ORF (10.8.25) hat sie ihre Arbeit aufgenommen. Politisch ist das das Minimum. Inhaltlich bleiben zentrale Fragen unbeantwortet. Drei Wochen nach dem Einsatz will Karner noch immer nicht öffentlich sagen, wer den Einsatz angeordnet hat und verweist auf den Bericht der von ihm eingesetzten Kommission. Das ist simple Verschleppungstaktik und das Gegenteil von Aufklärung.
Die Grünen haben an den Innenminister zur Razzia gleich drei parlamentarische Anfrage eingebracht: „skandalöser Polizeieinsatz bei der Gedenkstätte Peršmanhof“, „Wieso wurde ein Mitglied der Slowenischen Volksgruppe in Kärnten unter Gewaltanwendung festgenommen?“ und „Welcher Aufwand wurde für den überbordenden Polizeieinsatz am Peršmanhof in Kauf genommen?“
Parallel bewegt sich die Causa juristisch: Die Staatsanwaltschaft Graz ermittelt wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch und hat das LKA Steiermark mit den Ermittlungen beauftragt, Auslöser ist eine Sachverhaltsdarstellung des Anwalts Rudi Vouk.
Kriminalisierung von Antifaschismus
Die Begründungslinie der Exekutive trägt inakzeptable Subtöne: Die Betreiber*innen berichten, die Einstufung des Camps als „sittenwidriger Umgang“ mit der Gedenkstätte sei als Rechtfertigung genannt worden. Das ist mehr als eine semantische Entgleisung, es markiert Antifaschismus als Problemfall. Und das an einem NS-Tatort!
Der stellvertretende Kärntner Landespolizeidirektor Markus Plazer erklärte in einem ZIB2-Interview, dass nach Beschwerden wegen des angeblich illegalen Zeltlagers als Einsatzleiter ein Verfassungsschützer gewählt worden sei, weil der „bestens vertraut mit Antifa-Bewegungen sei“ und dass er sich
bei Bernard Sadovnik, dem Bürgermeister der Nachbargemeinde Globasnitz und Nachfahren einer der ermordeten Familien vom Peršmanhof, entschuldigt (habe). „Das heißt aber nicht, dass ich mich gleichzeitig bei jenen entschuldige, die dort am Peršmanhof beanstandet wurden“, betonte er noch. Wo kommen wir denn da hin? (derstandard.at, 31.7.25)
Dabei ist die Sache staatsrechtlich klarer, als es manchen lieb ist: Österreich hat sich mit dem Staatsvertrag 1955 verpflichtet, „alle nazistische oder militaristische Tätigkeit und Propaganda in Österreich zu verhindern“ und Spuren des Nazismus aus dem öffentlichen Leben zu entfernen. Das hat Gewicht – nicht als Nostalgieformel, sondern als Prüfstein für exekutive Praxis (keineswegs nur) an Gedenkorten! Der Vertrag erinnert ausdrücklich an die antifaschistische Selbstverortung in der Zweiten Republik, das Verbotsgesetz flankiert sie strafrechtlich. Wer Antifaschismus pauschal kriminalisiert, verwechselt also ein letztlich willkürlich ernanntes politisches Feindbild mit Staatsraison.
Was jetzt zu tun ist
Transparenz statt Taktieren. Wer den Einsatz befohlen hat, ist eine Tatsachenfrage, keine Staatsgeheimnisposse. Die Kommission muss öffentlich nachvollziehbar arbeiten und die Entscheidungswege offenlegen. Das Innenministerium schuldet den Betroffenen und der Öffentlichkeit Namen, Daten, Akten und keine leeren Phrasen.
Rechtliche Leitplanken für Gedenkorte. Amtshandlungen an NS-Tat- und Gedenkorten brauchen klare Regeln: Schutz des Gedenkens hat Vorrang; Eingriffe sind nur eng begründet zulässig, mit dokumentierter Verhältnismäßigkeitsprüfung. Das ist gedenkpolitische Hygiene und keine „Lex Antifa“.
Pflichtschulungen für Exekutive. Geschichte, Symbolik, Traumadynamiken gehören in Handwerkszeugkoffer der Exekutive. Wer an Erinnerungsorten interveniert, muss wissen, was er/sie tut, was damit ausgelöst wird.
Politische Verantwortung übernehmen. Die Ermittlungen in Graz zeigen: Es geht längst nicht mehr um Verwaltungsdinge. Wenn an einem Ort, der für ein Polizeiverbrechen von 1945 steht, ausgerechnet heute Polizeigewalt (wieder) erscheint, ist das kein Betriebsunfall, sondern ein Alarmzeichen. Die Politik muss handeln, bevor die Republik an den eigenen Gedächtnislücken scheitert.
Am Ende bleibt die simple Wahrheit: Wer ohne Augenmaß ins kollektive Gedächtnis trampelt, beschädigt nicht „die Antifa“ (wer oder was das auch immer sein mag), sondern die demokratische Kultur. Am Peršmanhof – und überall sonst.
Unabhängige Recherche ermöglichen...
Jetzt unterstützen »