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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 1 Minute

Schon wieder Braunau!

Schon wieder Braunau, obwohl’s dort nach Auffassung der Polizei kein Problem mit Rechtsextremen gibt. Vor der Demo gegen Rechts am 19. April gab es neonazistische Klebe- und Schmieraktionen, zu Hitlers Geburtstag der Auftritt eines strammen Deutschen mit Hitlergruß vor dessen Geburtshaus und am 22. April dann der Auftritt eines strammen Braunauers vor dem Landesgericht Ried wegen Wiederbetätigung.

23. Apr. 2014

Wir wollen nicht kleinlich sein, aber da gab es ja erst vor kurzem einen ähnlich gelagerten Prozess, bei dem zwei Braunauer „braune Bierbüffel“ wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt wurden. „Nur zwei, drei Eingefleischte“ (Neonazis) gebe es in Braunau, hieß es damals – jetzt ist das Pensum voll, aber dennoch kein Ende in Sicht. Denn der 19-Jährige aus Braunau, der da vor dem Geschworenengericht in Ried stand, war ebenfalls wegen seiner Facebook-Veröffentlichungen angeklagt. Zwischen April und Oktober 2012 habe er mehrere einschlägige Fotos hochgeladen, wirft ihm die Anklage vor, bei einer Hausdurchsuchung wurde auch einschlägiges Material sichergestellt.

Über den Prozess in Ried im Innkreis berichten die „Oberösterreichischen Nachrichten“, und was sie berichten, verheißt nichts Gutes: „Sehr geläutert scheint er (….) nicht zu sein.“ (OÖN) So zählt sich der Angeklagte „mehr oder weniger“ zu den Holocaust-Leugnern und auch seine Einschätzung von Hitler zeugt nicht von Distanz zur Neonazi-Szene. Im Gegenteil und eigentlich überraschend verzichtet der Angeklagte auf die üblichen Entschuldigungsfloskeln mit Alkohol, nicht gewusst etc.

Der Staatsanwalt kündigt eine neuerliche Überprüfung des Facebook-Profils des Angeklagten an, nachdem er während des Prozesses auf weitere vermutlich einschlägige Postings dort aufmerksam gemacht wurde. Einstweilen setzte es sechs Monate bedingt für den Angeklagten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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Schlagwörter: Holocaustleugnung/-verharmlosung | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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