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Lesezeit: 2 Minuten

FPÖ & Kriminalität: Reprise für Rosenstingl

Peter Rosenstingl, der die FPÖ im Jahr 1998 an den Rand des politischen Abgrundes und des finanziellen Supergaus geführt hatte, musste sich neuerlich vor Gericht verantworten: wegen Abgabenhinterziehung, wie die „Krone“ am 20.5.2011 berichtete. Das Urteil: 400.000 Euro unbedingte Geldstrafe.

21. Mai 2011

Peter Rosenstingl ist dem öffentlichen Gedächtnis schon weitgehend entschwunden. Im Jahr 1998 flüchtete der damalige Nationalratsabgeordnete der FPÖ und Klubkassier nicht nur aus dem Nationalrat, sondern aus der Republik. Durch eine Reise nach Brasilien mit seiner Lebensgefährtin versuchte er, sich einem drohenden Betrugsverfahren zu entziehen.

Im Juni 1998 wird Rosenstingl im Badeort Fortaleza entdeckt und nach einem komplizierten Verfahren 1999 nach Österreich ausgeliefert. Sein Nationalratsmandat war ihm schon vorher – ebenfalls nach einem komplizierten Verfahren – aberkannt worden. Im März 2000 wird Rosenstingl wegen Betrugs (er hatte mehr als 50 Millionen Schilling, fast 4 Millionen Euro veruntreut) zu sieben Jahren Haft verurteilt. Im Februar 2002 wird Rosenstingl wegen „Vollzugsuntauglichkeit“ aus der Haft entlassen, 2005 muss er noch einmal für ein Jahr einsitzen, weil ein Gutachten ihn für hafttauglich erklärte. 2009 wird sein Privatkonkurs verhandelt. 2010 gibt er der „Presse“ ein ausführliches Interview, warnt vor Meischberger, drückt seine Wertschätzung für Karl Heinz Grasser aus („Ich habe ihn immer sehr geschätzt, auch als Finanzminister“) und bekennt, sich aktuell eher beim BZÖ aufgehoben zu fühlen.

Und dann das: Die Justiz bringt ihn noch einmal vor Gericht wegen der alten Delikte. Die Auslieferung galt nur für den Betrug bzw. die Untreue, nicht jedoch für die Abgabenhinterziehung. Aber der angeblich nicht reise- und haftunfähige Rosenstingl reiste nach Riga und Stockholm und die Justiz war aufmerksam: „[W]enn jemand freiwillig ein Land verlässt, in dem ihm ein Strafprozess droht, und freiwillig zurückkommt, dann gilt dieser Spezialitäts-Grundsatz nicht mehr!“ (Krone, 20.5.2011) Also gibt es noch ein Verfahren wegen Abgabenhinterziehung in der Höhe von 700.000 Euro, die damals auch entstanden ist.

Wie Rosenstingl mit der 400.000 Euro-Geldstrafe umgehen will, ist unbekannt. Derzeit ist er nämlich in Privatkonkurs, der noch bis 2017 läuft. Aber vielleicht fällt Rosenstingl, der im Unternehmen seiner Frau als Unternehmensberater tätig ist, auch dazu eine kreative Lösung ein.

Siehe auch: FPÖ & Kriminalität: Die Partei der “Saubermänner”

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