
Auf das Schulgebäude und die Fassade der Sportanlage in Straßwalchen wurden Hakenkreuze und die „88“ geschmiert. Von unbekannten Tätern. Die „SN“ (15.4.17) schreibt dazu: „Ob es sich dabei um rechtsradikales Gedankengut handelt oder das Werk von Schülern wird noch untersucht.“ Allerdings: Ob das Delikt „rechtsradikales Gedankengut“ enthält, muss bei Hakenkreuz und „88“ klar sein – egal, ob für diese merkwürdige Formulierung der Verfassungsschutz oder die „SN“-Redaktion verantwortlich ist! Die Alternative, dass das „Werk“ (!) von Schülern verursacht wurde und daher nicht rechtsradikal ist, gibt es nicht.
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