Die rasche Reaktion der Polizei war deshalb möglich, weil sie schon vorgewarnt worden war. Einer Angestellten der Frühstückspension sind die Bierdeckel mit den Hakenkreuzen aufgefallen, und sie verständigte die Polizei über die seltsame Reisegruppe. Als die Polizei dann am Samstagnachmittag von einer Tourengeherin und ihrem Freund über die seltsame Szene am Untersberg verständigt wurde, ging es flott.
Die Polizei erwartete die vom Untersberg zurückkehrenden Hitlerfans in der Pension, wo es zu ersten Einvernahmen kam, bei denen die TeilnehmerInnen des Untersberg-Ausflugs den Vorfall am Berg bestritten und ihn in „Berg Heil“ uminterpretieren wollten.
Die „Salzburger Nachrichten“ (SN), die in ihrer Printausgabe vom 10.4.17 ausführlich über die urlaubenden Neonazis berichten, schreiben dazu allerdings: „Auf Kleidung und Auto war das Symbol der ‚Schwarzen Sonne’ (drei übereinander gelegte Hakenkreuze) zu sehen – offenbar ein Erkennungszeichen in rechtsextremen Kreisen.“ Außerdem seien zumindest fünf Personen aus der Gruppe in Deutschland strafrechtlich vorgemerkt, darunter wegen Volksverhetzung. Am Sonntag reiste die Gruppe wieder ab – mit den Anzeigen wegen Wiederbetätigung im Gepäck. Über die in den SN wiedergegebene Vermutung, wonach in Salzburg offenbar ein „Gesinnungstreffen“ stattgefunden haben dürfte, ist noch nichts Näheres bekannt.
„Schwarze Sonne” kein NS-Symbol?
Verwirrung stiftet wieder einmal das Symbol der „Schwarzen Sonne”. Dieses wurde während der NS-Zeit von der SS auf der Wewelsburg als Symbol genutzt. In Neonazi-Kreisen ist es eines der wichtigsten Erkennungszeichen und „Ersatzsymbol” für andere Symbole wie etwa das Hakenkreuz. Dass es nicht verbotenist, wie die SN schreiben, ist nicht korrekt: Sowohl in Verfahren nach dem Verbotsgesetz (Strafrecht) als auch nach dem NS-Abzeichengesetz (Verwaltungsstrafrecht) spielt das Symbol des Öfteren eine Rolle:
- Die „Schwarze Sonne” wird immer wieder von Staatsanwaltschafen bei Verbotsgesetzverfahren vor Gericht als NS-Symbol angeführt. So etwa beim Prozess gegen die Neonazis von „Objekt 21”: In der Anklage wird als Beleg für die „Verherrlichung und Heroisierung der nationalsozialistischen Ideologie”, als Beispiel unter vielen das Anbringen eines „große Schild mit der „Schwarzen Sonne“” sowie die Errichtung einer Feuerstelle mit dem Symbol der „Schwarzen Sonne“ angeführt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte 2014 das Urteil. Schon 2010 hat der OGH ein Urteil bestätigt, in dem die Schwarze Sonne als Symbol nach dem Verbotsgesetz angeklagt war.
- Nach dem Abzeichengesetz ist das Zeigen von Symbolen verboten, die von NS-Organisationen genutzt wurden – was im konkreten Fall (Wewelsburg, SS) zutrifft. Das Gesetz umfasst explizit auch „Ersatzsymbole” für verbotene NS-Symbole, um das „Ausweichen auf gewisse Ersatzabzeichen” zu unterbinden, wodurch die Sache noch eindeutiger wird.
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