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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Die Probleme der Justiz mit dem KZ Mauthausen

Die Beantwortung durch den Justizminister der parlamentarischen Anfrage zur „Gaskammer-Leugnung Mauthausen“ hat es in sich. Justizminister Brandstetter verteidigt darin und auch in einem Interview mit dem Standard die Entscheidung des Ministeriums bzw. des Weisungsrates, das Hauptverfahren gegen einen Welser Anwalt einzustellen.

4. Jan. 2017

Die heutige Gedenkstätte Mauthausen
Die heutige Gedenkstätte Mauthausen – Bildquelle: Wikipedia/Dnalor 01, frei unter Creative Commons 3.0.

Das Mauthausen-Komitee spricht in seiner öffentlichen Stellungnahme von einer „völlig verfehlten Argumentation“ des Justizministers (OTS MKÖ). Wir werden uns in den nächsten Tagen intensiver damit beschäftigen, vorerst einmal die MKÖ-Aussendung wiedergeben:

MKÖ und Netzwerk gegen Rechtsextremismus: „Völlig verfehlte Argumentation des Justizministers zur Welser Gaskammer-Leugnung“ – In vergleichbaren Fällen gab es Schuldsprüche

Wien (OTS) – Justizminister Wolfgang Brandstetter hat eine parlamentarische Anfrage des Nationalratsabgeordneten Karl Öllinger zum Fall jenes Welser Rechtsanwalts beantwortet, der vor Gericht die Vergasungen im KZ Mauthausen geleugnet hatte. Das Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ) und das OÖ. Netzwerk gegen Rassismnus und Rechtsextremismus kritisieren den Inhalt dieser Beantwortung scharf.

„Das Abwürgen des Strafverfahrens durch den Weisungsrat im Ministerium ist und bleibt Zwei-Klassen-Justiz“, stellt MKÖ-Vorsitzender Willi Mernyi fest. „Schade, dass Minister Brandstetter das hochkompliziert zu rechtfertigen versucht, statt es einfach zuzugeben.“

In der Anfragebeantwortung heißt es, der Welser Anwalt habe die NS-Verbrechen nicht „schlechthin und in ihrem Kern geleugnet“,

„Das ist eine völlig verfehlte Argumentation“, sagt Netzwerk-Sprecher Robert Eiter. „Denn um den Tatbestand des § 3h Verbotsgesetz zu erfüllen, genügt die Leugnung eines NS-Verbrechens gegen die Menschlichkeit – etwa der Vergasungen im KZ Mauthausen. Und dass letztere zum Kern der NS-Verbrechen in Österreich gehören, steht hoffentlich außer Streit.“

Dies wird auch durch die bisherige Rechtsprechung bestätigt. „Seit 2006 hat die Leugnung von Gaskammern im KZ Mauthausen in mindestens drei Fällen zu Schuldsprüchen geführt“, betont MKÖ-Vorsitzender Mernyi. „Aber da waren Durchschnittsbürger angeklagt und kein Rechtsanwalt mit guten Beziehungen.“

„Natürlich ist immer einzelfallbezogen zu entscheiden“, ergänzt Netzwerk-Sprecher Eiter. „Wenn jedoch die einen für Gaskammer-Leugnung verurteil werden und der andere dem Strafverfahren per Weisung entzogen wird, dann nennt man das eben Zwei-Klassen-Justiz.“

Artikel zum Thema:
– derstandard.at, 3.1.2016: Justizminister verteidigt Einstellung in Causa Gaskammer
– stopptdierechten.at, 17.11.2016: Gaskammerlüge wieder möglich?
– stopptdierechten.at, 1.11.2016: Die Gaskammerleugner und die Justiz
– stopptdierechten.at, 31.10.2016: Kein Verfahren bei Leugnung von Gaskammern
– stopptdierechten.at, 30.10.2016: Wels/Wien: Keine Gaskammer in Mauthausen?

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Schlagwörter: Holocaustleugnung/-verharmlosung | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Wien

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