Wie das gemeint ist, wie das sein kann und wer in der Staatsanwaltschaft bzw. bei den Ermittlungsbehörden hier das historische Verbotsgesetz gegen AntifaschistInnen anzuwenden versuchen, wird man sich noch anschauen müssen. Bei der Gegendemonstration wurde auch ein Transparent mit der Parole „Tito hat‚s bewiesen, Nazis erschießen“ mitgeführt. Egal ob es sich dabei um Satire — wie im Nachhinein teils behauptet -, Provokation, oder eine tatsächliche politische Botschaft bzw. Kommentar handelt — eines ist klar: Einen Verdacht auf Wiederbetätigung nach dem NS-Verbotsgesetz begründet sie auf keinen Fall. Wir bemühen uns um weitere Infos.