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Lesezeit: 2 Minuten

Rene T.: Ein Neonazi, wie er im Buch steht

Diesmal hat es mit Sicherheit nicht den Falschen erwischt. Rene T., der sich am 7. Juli vor dem Landesgericht Ried wegen NS-Wiederbetätigung nach § 3g Verbotsgesetz verantworten musste, ist ein sehr alter Bekannter. Obwohl er noch gar nicht so alt ist (42), ist er schon über 20 Jahre einschlägig unterwegs.

21. Juli 2026
Landesgericht Ried Tafel (@ SdR)
Landesgericht Ried Tafel (@ SdR)

Früher Karrierebeginn als Kahlkopf88

Früh übt sich, was ein fester Neonazi werden will, etwa durch Bestellungen beim „Aufruhr“-Versand. Der war Anfang der 2000er Jahre der angesagte Neonazi-Versand, bei dem man sich braun einkleiden, mit Nazi-Songs beschallen oder mit einschlägigen Stickern und Büchern versorgen konnte. Ein attraktives Angebot auch für das Büropersonal des 3. Nationalratspräsidenten Martin Graf – und für Rene T.

Der bedankte sich immer höflich beim „Aufruhr“-Versand im Voraus für seine Bestellungen, die er mit der Mailadresse „Kahlkopf88“ verschickte. Sonst war T. nicht so höflich. 2017 stand er in Graz vor Gericht, weil er – gemeinsam mit einem Bayern (26) – in einer Grazer Straßenbahn Passant:innen mit „Sieg Heil“ und der Drohung „Ihr werdet alle sterben wie die Juden“ belästigt hatte. Die später eintreffenden Polizisten wurden als „Drecksjuden“ beschimpft.

Drei Jahre unbedingt kassierte T. damals beim Grazer Landesgericht; er war in diversen „sozialen“ Netzwerken als „Rene Ostmark“ einschlägig unterwegs. Drei Jahre unbedingt, das ist nicht wenig Schmalz, aber T. brachte schon einiges auf die Waage mit: „zwölf großteils einschlägige Vorstrafen“, berichtete der ORF Steiermark (3.7.17) und zitierte den Staatsanwalt mit „Ein Neonazi, wie er im Buch steht“.

Das kann man wohl sagen, denn „Rene Ostmark“ alias „Kahlkopf88“ war – laut vertraulichen Informationen – zwischenzeitlich auch in Deutschland bei der Neonazi-Bruderschaft „Nordic 12“ und bei „Blood & Honour/Combat 18“ aktiv. Hinweise darauf lieferte T. selbst durch Fotos auf vk.com.

Rene T., damals noch als Rene Ostmark, im Blood & Honour-Shirt
Rene T., damals noch als Rene Ostmark, im Blood & Honour-Shirt

Einschlägige Gartenhütte

Ob der vorsitzende Richter in Ried das alles gelesen hat? Jedenfalls traute er T.s Versicherung, wonach er mittlerweile „aufgewacht“ sei und seiner Vergangenheit abgeschworen habe, nicht über den Weg (nachrichten.at, 8.7.26). Schließlich stand er ja genau deswegen vor Gericht, weil er eben nicht aufgewacht war. Aus dem Wiederbetätigungsprozess gegen Adrian V. am 6. Mai, ebenfalls in Ried, wissen wir dank Prozessbeobachtung, was „Rene Ostmark“ in den letzten Jahren so getrieben hat. Seine Gartenhütte in der Nähe von Schärding hatte er einschlägig dekoriert und bei alkoholgetränkten braunen Festivitäten mit seinem Freundeskreis so richtig abgehitlert. In drei Chat-Gruppen („Bruderschaft Brass-Knuckle“, der „Bierkeller“-Gruppe und der Gruppe „Ostmark“) gab er den „Führer“ und tauschte sich einschlägig aus.

Seine mitangeklagte Ehefrau K. T. (36), die derzeit ein Kind erwartet, war anscheinend auf Tattoos spezialisiert. Die OÖN: „Problematisch ist, dass die Frau in erster Linie Nazi-Symbole anfertigte und sich auch selbst einschlägige Tattoos stach.“

Jetzt wird Frau K. T., die mit einem Jahr bedingt vergleichsweise günstig davonkam, ihr Kind wohl zunächst alleine aufziehen müssen, denn Papa Rene wurde (wieder) zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt, was er sofort akzeptierte. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.

Weitere Anklagen gegen Teilnehmer an den braunen Festivitäten in der Gartenhütte bzw. aus den Chat-Gruppen sind möglich.

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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