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Lesezeit: 6 Minuten

Hitler im Geldbörsl, Granaten im Schlafzimmer – nur ein „Huscher“?

Der Zeit­raum, über den Hubert W. das Ver­bots­ge­setz ver­letzt hat, lässt sich nicht genau bestim­men, aber nach den Anga­ben des Ange­klag­ten sind es wohl mehr als 30 Jah­re. Vor Gericht stand er jetzt, nach­dem ihm im Mai auf einer Zug­fahrt etwas zu heiß gewor­den war und er des­we­gen sei­ne Arme ent­blößt hat­te. Auf einem war „Blut und Ehre“ täto­wiert, auf dem ande­ren „Unse­re Ehre heißt Treue“. Das war das Ende sei­ner Zug­fahrt und der Beginn der Rei­se zum Lan­des­ge­richt Wie­ner Neustadt.

11. Dez. 2025
Landesgericht Wiener Neustadt Schild (© SdR)
Landesgericht Wiener Neustadt Schild (© SdR)

An zwei Ver­hand­lungs­ta­gen (27.11. und 2.12.) muss­te sich Hubert W. (48) aus dem Bezirk Amstet­ten, der aus der U‑Haft vor­ge­führt wur­de, vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt ver­ant­wor­ten. Neben NS-Wie­der­be­tä­ti­gung warf ihm die Ankla­ge Wider­stand gegen die Staats­ge­walt, schwe­re Kör­per­ver­let­zung und Ver­ge­hen nach dem Waf­fen­ge­setz vor. Kei­ne Klei­nig­kei­ten, aber Gerichts­kon­tak­te sind für W. nichts Neu­es. Die Vor­stra­fen wegen schwe­rer Kör­per­ver­let­zung lie­gen aller­dings schon eini­ge Jah­re zurück, ein Ver­fah­ren wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ende­te mit Frei­spruch, auf das im Pro­zess nicht näher ein­ge­gan­gen wurde.

Heißer Tag im Mai

Dann kam der Tag im Mai, an dem Hubert W.im Zug sehr heiß wur­de, obwohl es im Mai 2025 im Durch­schnitt eher kühl war. Die Tem­pe­ra­tur an dem Mai-Tag fand aller­dings kei­ne Beach­tung, es war viel­mehr W.s Ver­hal­ten. Auf­merk­sa­men Mit­rei­sen­den waren die SA- und SS-Paro­len an sei­nen Unter­ar­men auf­ge­fal­len. Sie mel­de­ten das der Zug­be­glei­te­rin, die die unan­ge­neh­me Auf­ga­be hat­te, mit W. dar­über zu spre­chen, was zu einer Aus­ein­an­der­set­zung führ­te. Nach­dem die Zug­be­glei­te­rin ihre Not­fall­ko­or­di­na­to­rin ver­stän­digt und die­se die Poli­zei alar­miert hat­te, soll­te Hubert W. beim nächs­ten Halt (Wie­ner Neu­stadt) von der Poli­zei aus dem Zug eskor­tiert wer­den. Das gelang nur bedingt: W. sträub­te sich und ver­setz­te dem vor ihm auf den Stu­fen ste­hen­den Poli­zis­ten einen so hef­ti­gen Stoß, dass der auf dem Bahn­steig auf­schlug und schwer ver­letzt wur­de. Die­se Ver­let­zun­gen woll­te der Ange­klag­te auch in der Haupt­ver­hand­lung nicht zur Kennt­nis neh­men, erklär­te sich selbst zum Opfer, das durch die Amts­hand­lun­gen min­des­tens so schwer ver­letzt wor­den sei wie der Poli­zist. Das Pro­to­koll der Anzei­ge ver­merkt aller­dings ledig­lich sei­ne wei­te­re hef­ti­ge Gegen­wehr bei der Festnahme.

Dabei hat­ten die Poli­zis­ten zunächst nur W.s Iden­ti­tät fest­stel­len wol­len. Als sie dann aber im Zuge der Amts­hand­lung und Iden­ti­täts­fest­stel­lung sein Geld­börsl in nähe­ren Augen­schein nah­men, erkann­ten sie, dass sei­ne Unter­arm-Tat­toos in engem Zusam­men­hang mit dem Inhalt sei­nes Geld­börsls standen.

Geldbörsl mit Hakenkreuz-Liste und Hitler-Foto

Im Geld­börsl befan­den sich eine Kon­takt­lis­te, die mit Haken­kreu­zen mar­kiert war, und ein lami­nier­tes Hit­ler­bild. Der Dia­log zwi­schen der Rich­te­rin, deren sou­ve­rä­ne Ver­hand­lungs­füh­rung posi­tiv her­vor­zu­he­ben ist, und dem Ange­klag­ten spricht für sich:

Rich­te­rin ®: Wie­so den Hit­ler im Geld­börsl? Ich hab Ein­kaufs­zet­tel da drinnen.
Ange­klag­ter (A): Naja, der eine hat sol­che Sachen drin­nen, der ande­re ande­re. Hab sie ja nicht verbreitet.
R: Foto vom Hit­ler? Ich hab Foto von mei­nen Kindern.
A: Der eine hat so, der ande­re so.
R: Aber wie­so ein Foto vom Hitler?
A: Ich hab auch Fotos von mei­nen Kindern.
R: Aber was hat man in sei­nem Geld­börsl? Das, was einem lieb und teu­er ist – damit man dar­an erin­nert wird.
A: Ja, und auch die Bankomat-Karte.
R: Ohne die kön­nen Sie wahr­schein­lich nicht leben, aber wie schaut das mit dem Hit­ler aus?
A: Naja, dass ich es [das Foto] ghabt hab, geb ich eh zu.
R: Aber Sie blei­ben dabei, ham nix mit dem Hit­ler zu tun? Tra­gen ihn immer bei sich, haben aber nix zu tun mit ihm?
A: Nur gesammelt.

Das war der eine Teil der Ver­tei­di­gungs­li­nie des Hubert W.: die zahl­rei­chen NS-Devo­tio­na­li­en, die zunächst bei sei­ner Per­lust­ra­ti­on, spä­ter dann bei einer Haus­durch­su­chung bei ihm gefun­den wor­den sei­en blo­ße Sammlerstücke.

Sei­ne Gesin­nung offen­bar­te er nur an weni­gen Stel­len. Etwa, als er nach Buchen­wald und Maut­hau­sen gefragt wur­de – was dort mit den KZ-Insas­sen pas­siert sei? Da ent­schlüpft ihm der unge­heu­er­li­che Satz: „Da ham’s halt die Leut‘ ent­sorgt.“

Ein wei­te­rer Ver­tei­di­gungs­ver­such: Die Tat­toos, der gan­ze Nazi-Dreck, der bei ihm gefun­den wur­de – 30 Jah­re lang habe sich nie­mand dar­an gesto­ßen, und jetzt auf ein­mal soll das ver­bo­ten sein? Das erin­nert an die Tak­tik des Ex-„Aula“-Chefredakteurs, der sich auch des­we­gen im Recht sehen will, weil sich über Jahr­zehn­te nie­mand an Aula-Inhal­ten gesto­ßen habe (was nicht stimmt).

In den 1990er-Jah­ren ist Hubert W. nach eige­nen Anga­ben in der Amstett­ner Skin-Sze­ne aktiv gewe­sen. Kon­tak­te mit Neo­na­zis von Küs­sel abwärts habe er damals und auch spä­ter nicht gehabt. Die Sze­ne, in der sie sich gegen­sei­tig Nazi-Tat­toos ver­passt haben, sei für ihn unpo­li­tisch. Auch dem Beam­ten vom Lan­des­amt für Staats­schutz NÖ ist nichts zu neo­na­zis­ti­schen Akti­vi­tä­ten des Hubert W. auf­ge­fal­len. Zumin­dest, seit er die Sze­ne beob­ach­tet, rela­ti­viert der Beam­te in sei­ner Aussage.

Kinder mit SS-Helm

Was über W.s Bezie­hung zu sei­nen drei Kin­dern im Pro­zess bekannt wird, ist schlimm. Einer sei­ner Töch­ter setzt er einen SS-Helm auf und foto­gra­fiert sie damit. Fotos, die von sei­nen Kin­dern (damals 3 und 5 Jah­re alt) bei ihm gefun­den wur­den, zei­gen sie, wie sie aus der Woh­nung mit Soft­guns in den Gar­ten schie­ßen. Bei Ego-Shoo­ter-Spie­len sei­en sie von ihrem Vater ange­feu­ert und gelobt wor­den, wenn sie „Fein­de“ erschießen.

Auf sei­nem Face­book-Pro­fil fand sich bis vor weni­gen Tagen neben einem Foto, das ihn mit nack­tem Ober­kör­per (war ihm wie­der zu heiß?), einer Bier­do­se und dem Tat­too einer Schwar­zen Son­ne zeig­te, auch eines mit einem klei­nen Mäd­chen zu sehen, dem er die rech­te Hand hoch­hebt. Zum Hit­ler­gruß? Der Face­book-Account ist mitt­ler­wei­le offline.

Seit zwei, drei Jah­ren leben die Kin­der nicht mehr bei ihm, sei­en auch schon lan­ge nicht mehr bei ihm auf Besuch gewe­sen, erzählt er. Hubert W. ist den­noch der Mei­nung, dass er für sei­ne Töch­ter noch immer Vor­bild sei.

Besessen von Hitler und der Nazi-Zeit: nur ein „Huscher”?

Es ist depri­mie­rend, was da vor Gericht über Hubert W. zu erfah­ren ist. Nicht genug damit, dass er an allen denk­ba­ren Kör­per­stel­len SA‑, SS- und Wehr­machts-Tat­toos und die Schwar­ze Son­ne plat­ziert und sei­ne Woh­nung wie einen „Nazi-Schrein“ (kurier.at, 27.11.25) deko­riert hat. W. ist regel­recht beses­sen von Hit­ler und der Nazi-Zeit. Das Schlaf­zim­mer ist mit Reichs­kriegs­flag­gen deko­riert, auf dem Bett über der Tuchent Flag­gen der SS. „Eh nicht als Bett­wä­sche“, meint er, nur für das Foto. Stolz erzählt er, dass er von allen SS-Dienst­gra­den Fotos mit deren Kra­gen­spie­geln gene­riert hat: „Weils ma halt gfoit.“

Eine älte­re Freun­din, die ihn ein­mal wöchent­lich besucht und als Zeu­gin gela­den ist, bestä­tigt, dass die Woh­nung schon seit Jah­ren so mit Nazi-Schrott deko­riert gewe­sen sei wie auf den Fotos der Staats­an­walt­schaft zu sehen ist. Den Ange­klag­ten fin­det sie den­noch sehr sym­pa­thisch. Was Hit­ler und sein Nazi-Fai­ble betref­fe, habe er eben „einen Huscher“.

Sprenggranaten im Schlafzimmer

Bleibt noch die Sache mit den Waf­fen: Die Gra­na­ten aus dem Welt­krieg (zwei Spreng­gra­na­ten, eine Pan­zer­gra­na­te) habe er ganz legal vor 30 Jah­ren bei der Mili­ta­ria-Bör­se in Senf­ten­berg erwor­ben, sagt W. Bei der Befra­gung durch die Rich­te­rin ist er sich ganz sicher, dass die Gra­na­ten ent­schärft gewe­sen sei­en. Die Poli­zei ist sich da nicht so sicher. Ihr Zustand wur­de als so gefähr­lich ein­ge­stuft, dass sie nicht zer­legt wer­den konn­ten. Wo habe er die Gra­na­ten auf­be­wahrt, fragt die Rich­te­rin. Im Schlaf­zim­mer. Sicher­ge­stellt wur­den zudem drei Geweh­re mit Tau­sen­den Schuss Muni­ti­on sowie eine Messer­samm­lung und Bajonette.

Was die Schuld des Ange­klag­ten betrifft, urteil­ten die Geschwo­re­nen dif­fe­ren­ziert. Wäh­rend sie etli­che Fra­gen zur Wie­der­be­tä­ti­gung mit einem „Ja“ beant­wor­te­ten, ver­nein­ten sie sei­ne Schuld bei den am Han­dy gespei­cher­ten brau­nen Fotos, da er sie nicht wei­ter­ge­lei­tet habe. Den Wider­stand gegen die Staats­ge­walt ver­nein­ten sie eben­so wie die schwe­re Kör­per­ver­let­zung, wäh­rend sie beim Waf­fen­ge­setz von sei­ner Schuld über­zeugt waren. Das Straf­aus­maß wur­de auf 24 Mona­ten Haft, davon sechs unbe­dingt, fest­ge­legt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Dan­ke an unse­re Prozessbeobachter:innen und prozess.report für die aus­führ­li­chen Pro­to­kol­le der bei­den Verhandlungstage!

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