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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 3 Minuten

Statt „Onkel Adi“ kam der Verfassungsschutz

Eier­no­ckerl zum 20. April und „Onkel Adi, komm zurück“: Für sei­ne Pos­tings stand ein 58-Jäh­ri­ger in Wie­ner Neu­stadt vor Geschwo­re­nen. Sei­ne Mel­dun­gen habe er gegen die Regie­rung gerich­tet, denn die sei kor­rupt. Aus­ge­rech­net Hit­ler gegen Korruption?

23. Okt. 2025
Landesgericht Wiener Neustadt Schild (© SdR)
Landesgericht Wiener Neustadt Schild (© SdR)

Bern­hard N. ist ver­mut­lich der typi­sche FPÖ-Wäh­ler. Sei­ne Wahl­prä­fe­renz ist aus einem Like zu schlie­ßen, das der Kom­men­tar einer Face­book-Freun­din erhält: „vor­sicht vor allen Alt­par­tei­en am bes­ten sagt man vor allen Par­tei­en aus­ser FPÖ und AfD.” Auch die von ihm selbst gepos­te­ten Bei­trä­ge sind ein­schlä­gi­gen Inhalts: frau­en- und frem­den­feind­lich, Anti-Regie­rung, Coro­na-ver­harm­lo­send – aber straf­recht­lich nicht relevant.

Vor ein Geschwo­re­nen­ge­richt in Wie­ner Neu­stadt brach­ten N. aller­dings zwei öffent­li­che Pos­tings aus den Jah­ren 2019 und 2025. Am 20. April 2019 stell­te er ein Foto mit Eier­no­ckerl und grü­nem Salat online. Text: „Alles Gute zum Geburts­tag!“ 2025 leg­te er vol­ler Vor­freu­de bereits am 9. April los: „sm (sic!) Oster­sonn­tag wün­sche Ich mir zu Mit­tag Eier­no­ckerl zum Mittagessen!“

Einen war­nen­den Kom­men­tar hät­te N. bes­ser ernst neh­men sol­len: „der Ver­fas­sungs­schutz will mit­es­sen?????“ Nun, der Ver­fas­sungs­schutz hat nicht mit­ge­ges­sen, aber Stoppt die Rech­ten hat mit­ge­le­sen – auch, als N. am 19. April „Onkel Adi“ her­bei­sehn­te: „Onkel Adi, Ich wün­sche Dir alles Gute zum Geburts­tag. BITTE kom­me zurück und ret­te uns vor dem Wahn­sinn!“ Am 21. Okto­ber muss­te der Nie­der­ös­ter­rei­cher des­halb auf der Ankla­ge­bank nehmen.

Bernhard N. wünscht sich "Onkel Adi" herbei (Screenshot FB 19.4.25)
Bern­hard N. wünscht sich „Onkel Adi” her­bei (Screen­shot FB 19.4.25)

„Onkel Adi“ gegen die Regierung

Bern­hard N. bekennt sich etwas zöger­lich, aber von sei­nem Ver­tei­di­ger gut und offen­bar ein­dring­lich bera­ten, schul­dig. Er erklärt, dass sei­ne Pos­tings nicht die NS-Zeit ver­herr­li­chen woll­ten, denn eine Rück­kehr zu Onkel Adis Zeit wäre „ja eh net gan­gen, weil wir sind ja 80 Jah­re spä­ter“. Viel­mehr rich­te­ten sich sei­ne Posts gegen die kor­rup­ten Poli­ti­ker in der Regie­rung. Die gesam­te Regie­rung sei kor­rupt, er wün­sche sich eine rech­te­re Par­tei an der Macht. Mit Sei­ten­blick auf sei­nen die Hand war­nend heben­den Ver­tei­di­ger: „in der Regie­rung“. „Die, was flei­ßig arbei­ten gehen, wer­den beraubt. Wir, die wir immer flei­ßig arbei­ten, für jeden Blöd­sinn wie Medi­ka­men­te oder, in mei­nem Fall, Zahn­ersatz, zah­len müs­sen.“ Was eine rech­te Regie­rung bes­ser machen kön­ne? Mehr Sicher­heit, vor allem für Frau­en und Kin­der. Nähe­re Erläu­te­run­gen ver­hin­dert der Verteidiger.

Eine Haus­durch­su­chung und Beschlag­nah­mung sei­nes Han­dys ergab wenig zusätz­lich Belas­ten­des, auf zwei wei­te­re gespei­cher­te Bil­der mit Ver­bots­ge­setz-rele­van­tem Inhalt wur­de nicht näher ein­ge­gan­gen, da sie nicht öffent­lich zugäng­lich waren.

Die Rich­te­rin bemüht sich sehr, Herrn N. kla­re Aus­sa­gen zu sei­nem Poli­tik­ver­ständ­nis zu ent­lo­cken, muss sich aber geschla­gen geben. Kei­ne Rol­le für die Ver­hand­lung spielt, dass N. nach der Anzei­ge für die Poli­zei nicht erreich­bar war. Anru­fe der Poli­zei wur­den nicht ange­nom­men, schrift­li­che Ver­stän­di­gun­gen und Vor­la­dun­gen igno­riert, Herr N. war auf Tauch­sta­ti­on. Wie der Kon­takt dann doch her­ge­stellt wer­den konn­te, wird nicht erklärt.

Bei­de Haupt­fra­gen in Bezug auf die Pos­tings von 2019 und 2025 wer­den ein­stim­mig mit schul­dig bewer­tet. Das Urteil, zwölf Mona­te Haft auf Bewäh­rung, ist nicht rechts­kräf­tig, da die Staats­an­walt­schaft kei­ne Erklä­rung abgibt. Das Han­dy bleibt beschlag­nahmt (ist dem Ange­klag­ten egal, er habe eh ein Zweit­han­dy), 700.- Ver­hand­lungs­kos­ten muss er auch berappen.

Das hof­fent­lich Posi­tivs­te an der Ver­hand­lung: Eine anwe­sen­de Schul­klas­se, 4. Klas­se Mit­tel­schu­le, konn­te Erkennt­nis­se mit­neh­men, die sie im Unter­richt wohl nicht so ernst genom­men hätten.

Dan­ke für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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