Bernhard N. ist vermutlich der typische FPÖ-Wähler. Seine Wahlpräferenz ist aus einem Like zu schließen, das der Kommentar einer Facebook-Freundin erhält: „vorsicht vor allen Altparteien am besten sagt man vor allen Parteien ausser FPÖ und AfD.” Auch die von ihm selbst geposteten Beiträge sind einschlägigen Inhalts: frauen- und fremdenfeindlich, Anti-Regierung, Corona-verharmlosend – aber strafrechtlich nicht relevant.
Vor ein Geschworenengericht in Wiener Neustadt brachten N. allerdings zwei öffentliche Postings aus den Jahren 2019 und 2025. Am 20. April 2019 stellte er ein Foto mit Eiernockerl und grünem Salat online. Text: „Alles Gute zum Geburtstag!“ 2025 legte er voller Vorfreude bereits am 9. April los: „sm (sic!) Ostersonntag wünsche Ich mir zu Mittag Eiernockerl zum Mittagessen!“
Einen warnenden Kommentar hätte N. besser ernst nehmen sollen: „der Verfassungsschutz will mitessen?????“ Nun, der Verfassungsschutz hat nicht mitgegessen, aber Stoppt die Rechten hat mitgelesen – auch, als N. am 19. April „Onkel Adi“ herbeisehnte: „Onkel Adi, Ich wünsche Dir alles Gute zum Geburtstag. BITTE komme zurück und rette uns vor dem Wahnsinn!“ Am 21. Oktober musste der Niederösterreicher deshalb auf der Anklagebank nehmen.

„Onkel Adi“ gegen die Regierung
Bernhard N. bekennt sich etwas zögerlich, aber von seinem Verteidiger gut und offenbar eindringlich beraten, schuldig. Er erklärt, dass seine Postings nicht die NS-Zeit verherrlichen wollten, denn eine Rückkehr zu Onkel Adis Zeit wäre „ja eh net gangen, weil wir sind ja 80 Jahre später“. Vielmehr richteten sich seine Posts gegen die korrupten Politiker in der Regierung. Die gesamte Regierung sei korrupt, er wünsche sich eine rechtere Partei an der Macht. Mit Seitenblick auf seinen die Hand warnend hebenden Verteidiger: „in der Regierung“. „Die, was fleißig arbeiten gehen, werden beraubt. Wir, die wir immer fleißig arbeiten, für jeden Blödsinn wie Medikamente oder, in meinem Fall, Zahnersatz, zahlen müssen.“ Was eine rechte Regierung besser machen könne? Mehr Sicherheit, vor allem für Frauen und Kinder. Nähere Erläuterungen verhindert der Verteidiger.
Eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung seines Handys ergab wenig zusätzlich Belastendes, auf zwei weitere gespeicherte Bilder mit Verbotsgesetz-relevantem Inhalt wurde nicht näher eingegangen, da sie nicht öffentlich zugänglich waren.
Die Richterin bemüht sich sehr, Herrn N. klare Aussagen zu seinem Politikverständnis zu entlocken, muss sich aber geschlagen geben. Keine Rolle für die Verhandlung spielt, dass N. nach der Anzeige für die Polizei nicht erreichbar war. Anrufe der Polizei wurden nicht angenommen, schriftliche Verständigungen und Vorladungen ignoriert, Herr N. war auf Tauchstation. Wie der Kontakt dann doch hergestellt werden konnte, wird nicht erklärt.
Beide Hauptfragen in Bezug auf die Postings von 2019 und 2025 werden einstimmig mit schuldig bewertet. Das Urteil, zwölf Monate Haft auf Bewährung, ist nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgibt. Das Handy bleibt beschlagnahmt (ist dem Angeklagten egal, er habe eh ein Zweithandy), 700.- Verhandlungskosten muss er auch berappen.
Das hoffentlich Positivste an der Verhandlung: Eine anwesende Schulklasse, 4. Klasse Mittelschule, konnte Erkenntnisse mitnehmen, die sie im Unterricht wohl nicht so ernst genommen hätten.
Danke für die Prozessbeobachtung!
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