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Andreas Rabl und die geschönte Opa-Geschichte

Der Fall ist nicht ganz unty­pisch für das his­to­ri­sche Bewusst­sein vie­ler Öster­rei­che­rIn­nen – nicht nur aus der FPÖ. Der Wel­ser Bür­ger­meis­ter Andre­as Rabl schrieb das Vor­wort für ein Buch über den Natio­nal­so­zia­lis­mus, in dem er sei­nen Groß­va­ter als Ver­folg­ten der NSDAP dar­stell­te, weil die­ser mehr­mals von der Gesta­po ver­haf­tet wor­den war. Rabl berief sich nach Kri­tik an sei­ner Geschichts­ver­si­on auch auf Ste­no­gra­phi­sche Pro­to­kol­le des Bun­des­ra­tes, die sei­ne Ver­si­on bele­gen soll­ten. Wir haben uns ein, die Bio­gra­phie sei­nes Groß­va­ters betref­fen­des, Pro­to­koll genau­er ange­se­hen. Gleich vor­weg: Hin­wei­se zu Groß­va­ter Rabl als poli­ti­sches NS-Opfer haben wir – anders als Enkel Andre­as – dar­in nicht gefunden.

23. Nov. 2018
Rede Hans Riemer zu Max Rabl (Stenographisches Protokoll)
Rede Hans Riemer zu Max Rabl (Stenographisches Protokoll)

„Wie gefähr­lich es damals sein konn­te, sei­ne Mei­nung kund­zu­tun, bekam auch mei­ne Fami­lie zu spü­ren: Mein Groß­va­ter, der spä­te­re Bun­des­rat Dipl.-Ing. Max Rabl, wur­de wegen kri­ti­scher Äuße­run­gen zum NS-Regime gleich mehr­mals ver­haf­tet.“ (Andre­as Rabl, Vor­wort zu Rudolf Dietl: 1938 – Nie mehr wie­der) Wegen kri­ti­scher Äuße­run­gen? Bele­ge dazu fin­den sich bis­lang kei­ne, eher dafür, dass Enkel Rabl der sehr öster­rei­chi­schen Krank­heit, der Geschichts­klit­te­rung, zum Opfer gefal­len ist.

Andre­as Rabl, FPÖ-Bür­ger­meis­ter von Wels, war empört:

„Es ist eine Schmutz­kü­bel­kam­pa­gne der ganz üblen Sor­te“, sag­te Rabl am Sonn­tag im APA-Gespräch. Sein Groß­va­ter war wegen poli­ti­scher Grün­de in Haft. Dass die Anti­fa NS-Quel­len her­an­zie­he, um das zu rela­ti­vie­ren, ver­wun­de­re ihn. Man brin­ge kei­nen ein­zi­gen Beweis vor, so Rabl. „Nur einen Zei­tungs­ar­ti­kel, der wider­legt ist.“ Dazu gebe es auch ste­no­gra­fi­sche Pro­to­kol­le aus dem Par­la­ment. „Offen­sicht­lich bestimmt die SPÖ und die Anti­fa, wer Opfer des Natio­nal­so­zia­lis­mus war“, mein­te der Wel­ser Bür­ger­meis­ter. (kurier.at, 28.10.18)

Anlass für Rabls Empö­rung war ein Ende Juli erschie­ne­ner Arti­kel der Wel­ser Anti­fa, in dem Rabls Ver­si­on von sei­nem Groß­va­ter als NS-Opfer sehr in Zwei­fel gezo­gen wur­de. Schon zuvor hat­te der Wel­ser Bür­ger­meis­ter kräf­tig am Mythos sei­nes Groß­va­ters gear­bei­tet, wie die „Ober­ös­ter­rei­chi­schen Nach­rich­ten“ bereits 2016 berich­te­ten: „Nach der Pres­se­kon­fe­renz bemerk­te er [Andre­as Rabl, Anm.] im Gespräch mit der APA, dass sein Vater [sic! Groß­va­ter, Anmk.] drei Jah­re lang in Gesta­po-Haft geses­sen sei.“ Im „pro­fil“ war am 21. August 2015 dann in einem Bericht über Rabl zu lesen: „Sein Groß­va­ter saß einst wegen kri­ti­scher Arti­kel in Gestapo-Haft.“

Drei Jah­re Gesta­po­haft? „Kri­ti­sche Arti­kel“? Oder zumin­dest „kri­ti­sche Äuße­run­gen“? Das lässt sich zumin­dest nicht bele­gen. Max Rabl war bereits 1921 in Wien-Döb­ling der NSDAP bei­getre­ten und hat­te nach dem „Anschluss“ Kar­rie­re gemacht, wie im Bericht der Wel­ser Anti­fa fest­ge­hal­ten wird. Den­noch aber steht fest, dass Rabl mit den NS-Behör­den in Kon­flikt gekom­men war. Über Max Rabl, der als Mit­glied der Par­tei der „Ehe­ma­li­gen“, dem VdU, von 1949 bis 1955 im Bun­des­rat saß, ist auf der Web­site des Par­la­ments zu lesen: „Poli­ti­sche Frei­heits­stra­fe: 1939 drei­mal in Gesta­po­haft.“„Poli­ti­sche Frei­heits­stra­fe“ für einen Mann wie Rabl, der über­zeug­ter Nazi war und auf bes­te Kon­tak­te im deutsch­na­tio­na­len Lager ver­wei­sen konn­te? Er war ja nicht nur früh­zei­tig der NSDAP bei­getre­ten, son­dern ab 1920 auch Mit­glied der Bur­schen­schaft „Huber­tus Wien“ und ab 1936 auch der Bur­schen­schaft „Ale­man­nia Wien“.

Zur Erklä­rung der Ein­tra­gung auf der Web­site des Par­la­ments soll­te man auch den Fuß­ein­trag lesen, denn dort steht, dass „Inhalt und Umfang der Bio­gra­fien ab 1945 grund­sätz­lich auf die von den Man­da­ta­rIn­nen selbst gemach­ten Anga­ben zurück [gehen]. Die­se kön­nen von der Par­la­ments­di­rek­ti­on ohne Zustim­mung der Betrof­fe­nen nicht geän­dert werden.“

Ein ste­no­gra­phi­sches Pro­to­koll des Bun­des­ra­tes aus dem Jahr 1951, auf das Andre­as Rabl als Beleg für sei­ne Ver­si­on der Groß­va­ter-Geschich­te ver­wies, bringt etwas Licht ins Dun­kel, aber viel­leicht anders, als es Andre­as Rabl gefal­len könn­te. In einer offen­bar sehr leb­haft geführ­ten Debat­te am 31. Juli 1951 spiel­te zuerst der sozi­al­de­mo­kra­ti­sche Abge­ord­ne­te Hans Rie­mer in einer Rede auf Rabls natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Ver­gan­gen­heit an:

Herr Ing. Rabl; ich gehö­re seit fast 40 Jah­ren einer Par­tei an, die den Kampf um die Demo­kra­tie seit ihrem Bestand geführt hat und deren Anhän­ger für die­sen Kampf und für die Demo­kra­tie schwe­re Opfer, auch per­sön­li­che Opfer, gebracht haben. (Bun­des­rat Dipl.-Ing. Rabl: Die hat jeder gebracht!) Sie nicht, im Gegen­teil, Sie haben die Demo­kra­tie zuschan­den gerit­ten. (Ste­no­gra­phi­sches Pro­to­koll, S. 5)

Rede Hans Riemer zu Max Rabl (Stenographisches Protokoll)
Rede Hans Rie­mer zu Max Rabl (Ste­no­gra­phi­sches Protokoll)

Danach setz­te der ober­ös­ter­rei­chi­sche ÖVP-Abge­ord­ne­te Wil­helm Salzer den Angriff auf Max Rabl fort:

Nun könn­te man aber die Mei­nung ver­tre­ten, daß die­ses Miß­ge­schick [wirt­schaft­lich pre­kä­re Situa­ti­on von Rabl nach 1945, Anmk.] dem Herrn lng. Rabl aus der Situa­ti­on, die der zwei­te Welt­krieg aus­ge­löst hat, pas­siert ist. Ich muß die­sem Hohen Haus lei­der auch die­se Illu­si­on zer­stö­ren. (Hei­ter­keit.) Es liegt mir ein Bericht des ‚Klei­nen Volks­blat­tes’ vom 7. Juli 1939 vor, den ich bereits seit Mona­ten in mei­ner Tasche her­um­tra­ge, aber es hat sich bis­her in mir inner­lich alles gesträubt, davon Gebrauch zu. machen; Weil aber der Herr lng. Rabl nicht auf­hört, die­ses Hohe Haus und die­je­ni­gen, die für Öster­reich wirk­lich die Ver­ant­wor­tung tra­gen, immer wie­der mit sei­nen Beleh­run­gen zu beläs­ti­gen, so will ich dem Hohen Haus auch zur Kennt­nis brin­gen, daß die­ses man­geln­de Wirt­schafts­ta­lent des Herrn Ing. Rabl sich offen­bar auch schon frü­her mani­fes­tiert hat. (Ste­no­gra­phi­sches Pro­to­koll, S. 26)

Salzer hielt fest, dass Rabl zwar in der Tat Pro­ble­me mit der Gesta­po bekom­men hat­te, aller­dings nicht wegen sei­ner poli­ti­schen Anschau­un­gen, son­dern wegen finan­zi­el­ler Unge­reimt­hei­ten und ande­rer Pro­ble­me in jenem „gleich­ge­schal­te­ten“ Betrieb, in dem er kurz nach dem „Anschluss“ als „Betriebs­füh­rer ein­ge­setzt wor­den war. Das war der ehe­ma­li­ge „katho­lisch-patrio­ti­schen Volks- und Preß­ver­eins“ in St. Pölten.

Salzer ver­wies auf einen Bericht über einen Pro­zess vor einem Schöf­fen­se­nat im natio­nal­so­zia­lis­ti­schen „Klei­nen Volks­blatt“ vom 7. Juli 1939. Dort war zu lesen: „Der Ankla­ge ist zu ent­neh­men, daß nach der Ein­set­zung eines ‚Ing. Max Rabl in einem grö­ße­ren St.-Pöltner Betrieb ganz unglaub­li­che Zustän­de dort ein­ris­sen.“ Der Groß­va­ter des heu­ti­gen Wel­ser Bür­ger­meis­ters wird als „unso­zia­ler und unkor­rek­ter Betriebs­füh­rer“ bezeich­net, der die alte Beleg­schaft ent­las­sen und „jun­ge weib­li­che Hilfs­kräf­te auf­ge­nom­men [hat], wenn sie recht hübsch und nett zum ‚Chef‘ waren“. (Ste­no­gra­phi­sches Pro­to­koll, S. 26)

Das kleine Volksblatt 7.7.1939, S. 11 (http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=dkv&datum=19390707&query=%22Max+Rabl%22&ref=anno-search&seite=11)
Das klei­ne Volks­blatt 7.7.1939, S. 11 (http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=dkv&datum=19390707&query=%22Max+Rabl%22&ref=anno-search&seite=11)

Bei einer Buch­prü­fung sei ein grö­ße­rer Fehl­be­trag fest­ge­stellt wor­den, weil Rabl „der von ihm auf­ge­nom­me­nen 21-jäh­ri­gen Buch­hal­te­rin Marie K. aus Wels, mit der er in freund­schaft­li­chem Ver­hält­nis stand, mehr­mals ‚Vor­schüs­se’ auf sein Gehalt“ gege­ben habe, „ohne aber die­se Gel­der wie­der zurück­zu­zah­len“. Wer nun die Fäl­schun­gen in den Lohn­lis­ten zu ver­ant­wor­ten hat­te, blieb unge­klärt. Laut Staats­an­walt­schaft habe Rabl die­se durch „Dro­hun­gen und Miß­hand­lun­gen“ erzwun­gen, was im Pro­zess die Aus­sa­gen vie­ler Zeu­gen – die „hal­be Gefolg­schaft“ – bestä­tig­ten. Sie „schil­dern ihn aus­nahms­los als bru­ta­len Men­schen, der zu jedem Mit­tel griff, um ihm miß­güns­tig gesinn­te Leu­te um Brot und Ver­dienst zu brin­gen.“ Das „Götz­zi­tat“ sei bei ihm „eine gebräuch­li­che Redens­art“ gewe­sen. Der Vor­sit­zen­de sprach zwar davon, es sei ihm „noch nie eine sol­che Sau­wirt­schaft bekannt gewor­den als [die] in den Betrieb durch Rabl ein­ge­führ­te“. Den­noch: Obwohl der Rich­ter ver­mu­te­te, dass er das feh­len­de Geld „ein­ge­steckt habe“, wur­de Rabl frei­ge­spro­chen, unmit­tel­bar danach aber von der Gesta­po in Gewahr­sam genom­men. (alle Zita­te Ste­no­gra­phi­sches Pro­to­koll, S. 26f)

Dass wir Dar­stel­lun­gen der NS-Medi­en nicht trau­en kön­nen, wis­sen wir. Aber wie ant­wor­te­te Max Rabl in jener Bun­des­rats­sit­zung auf Wil­helm Salzer? Er recht­fer­tig­te sich damit, er sei Opfer eines „per­sön­li­chen Geg­ners“ von ihm geworden.

Die­ser gan­ze Fall ist, weil ich Offi­ziers­an­wär­ter war,
 sicher vom Wehr­kreis XVII unter­sucht wor­den. (Zwi­schen­ru­fe.) Ich stel­le wei­ter fol­gen­des fest:
 Wäre das Über­prü­fungs­er­geb­nis so gewe­sen, 
wie es in per­fi­der, gehäs­si­ger Form der Herr
 Bun­des­rat Salzer zu brin­gen beliebt, dann
 wäre ich nie­mals zum Leut­nant beför­dert 
wor­den. (…) Mein Fall ist bei der Wehr­macht geprüft. Der Fall ist viel­mehr so, dass das, was in der Zei­tung steht, eben von dem ver­stor­be­nen Schrift­lei­ter, der die­ser Cli­que [gegen die Rabl in sei­nem Betrieb ange­kämpft haben will] ange­hört hat, hin­ein­ge­baut wor­den ist. (Ste­no­gra­phi­sches Pro­to­koll, S. 28f)

Was bedeu­tet nun Rabls Ent­geg­nung im Klar­text? Nir­gend­wo bringt er zum Aus­druck, dass er wegen NS-kri­ti­scher Äuße­run­gen vor Gericht gestan­den ist, er beruft sich viel­mehr auf eine angeb­li­che per­sön­lich moti­vier­te Intri­ge gegen ihn. Er betont zudem, dass sein Lebens­lauf durch­aus NS-kom­pa­ti­bel war, weil er ja immer­hin zum Leut­nant beför­dert wor­den sei. Was auch immer der tat­säch­li­che Hin­ter­grund von Rabls Ver­haf­tun­gen und sei­nem Gerichts­auf­tritt gewe­sen sein mag: Die Ver­si­on sei­nes Enkels wird hier nicht bestä­tigt. Die NS-kri­ti­schen Arti­kel sei­nes Groß­va­ters, von denen Andre­as Rabl laut „pro­fil“ sprach, sind bis­lang jeden­falls auch nicht aufgetaucht.

Andreas Rabl beruft sich auf die Rede seines Großvater im Bundesrat (Screenshot Facebook)
Andre­as Rabl beruft sich auf die Rede sei­nes Groß­va­ters im Bun­des­rat (Screen­shot Facebook)

Aber es kommt noch bes­ser: „So ein Vor­wort ist ja nicht dazu da, mei­ne Fami­li­en­ge­schich­te auf­zu­ar­bei­ten, son­dern ein Erin­ne­rungs­ge­sche­hen dar­zu­stel­len”, wird Rabl (…) zitiert.“ (sn.at, 27.10.18) Dem Bür­ger­meis­ter Rabl sei gesagt: Ein „Erin­ne­rungs­ge­sche­hen“ mag etwas dar­über aus­sa­gen, wie Gesche­he­nes – in Rabls Fall in der Fami­lie – rezi­piert, also auch inter­pre­tiert oder sogar ins Gegen­teil ver­kehrt wird. Als his­to­ri­sche Quel­le ist es aber nicht geeig­net. Schon gar nicht, wenn es die NS-Zeit betrifft. Bevor also Andre­as Rabl das nächs­te Mal als Geschichts­ver­mitt­ler auf­tritt, soll­te er viel­leicht die Anti­fa Wels um Nach­hil­fe ersuchen.

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