Skip to content
Stoppt die Rechten

Stoppt die Rechten

Antifaschistische Website

social media logo x social media logo facebook social media logo bluesky
  • Suche
  • Wissen
    • Rechtsextremismus
    • Ist die FPÖ rechtsextrem?
    • Rechtsextreme Medien in Österreich
    • Faschismus
    • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
    • Antisemitismus
    • Rassismus
    • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
    • NS-Symbole und Abzeichengesetz
    • Verhetzung. Was ist das? Was kann ich dagegen tun?
  • Handeln
    • Aktiv werden und handeln
    • Was kann wie wo gemeldet werden?
    • Gegen Sticker & Geschmiere
    • How to “Prozessreport”?
  • Hilfreich
    • Anleitung Sicherung von FB-Postings/Kommentaren
    • Strafbare Inhalte im Netz: eine Anzeige/Sachverhaltsdarstellung einbringen
  • Wochenrückblick
  • Gastbeiträge
  • Materialien
  • Rezensionen

„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

FPÖ
Einzelfallzähler

aktuell 0 Fälle
alle Fälle lesen

Waffenfunde
 

0
alle Fälle lesen
Lesezeit: 4 Minuten

Wiener Neustadt: Verbotsprozess mit und ohne FPÖ

Zu dem Schwur­ge­richts­pro­zess gegen den Jugend­li­chen, der am 26. Sep­tem­ber wegen Wie­der­be­tä­ti­gung, gefähr­li­cher Dro­hung und por­no­gra­fi­scher Dar­stel­lung Min­der­jäh­ri­ger beim Lan­des­ge­richt Wie­ner Neu­stadt statt­fand, haben wir einen sehr inter­es­san­ten Kor­re­spon­den­ten­be­richt erhal­ten. Nach Ansicht der Ver­tei­di­gung hät­te eigent­lich auch die FPÖ auf der Ankla­ge­bank Platz neh­men müs­sen. Da wol­len wir nicht widersprechen.

28. Sep. 2018

 

Die Poli­tik der Zeit ist das Vor­bild für die heu­ti­ge Jugend

Mit die­ser Grund­aus­sa­ge bat der Ver­tei­di­ger die Geschwo­re­nen im Pro­zess gegen Sascha, gebo­ren 2001, dar­um, bei ihrer Urteils­fin­dung „die Kir­che im Dorf“ und Mil­de wal­ten zu las­sen. Wenn einem jun­gen Men­schen Tag für Tag vor­ge­lebt wer­de, dass rechts­extre­mes Ver­hal­ten in Ord­nung sei, dür­fe man nicht den Jugend­li­chen dafür zur Ver­ant­wor­tung ziehen.

Sascha besucht eine HTL. Nach Aus­sa­ge einer Leh­re­rin, die als Zeu­gin gehört wur­de, fiel er zwar durch mili­ta­ris­ti­sches Auf­tre­ten auf, indem er z.B. Camou­fla­ge-Klei­dung trug und gro­ßen Wert auf Dis­zi­plin und Orga­ni­sa­ti­on leg­te. Er sei aber tech­nisch begabt und moti­viert, die Schu­le abzu­schlie­ßen. Es wer­den Pas­sa­gen aus einem Eng­li­sch­auf­satz zitiert, in denen er aus­drückt, dass er stolz auf den Besitz eines Stahl­helms und einer Gas­mas­ke sei. Es wird erwähnt, dass er ein­mal ein Mes­ser mit in die Schu­le gebracht habe, das ihm abge­nom­men wer­den muss­te. Ein Klas­sen­kol­le­ge erzähl­te der Leh­re­rin, dass der Ange­klag­te Waf­fen zu Hau­se habe, was aber nicht veri­fi­ziert wer­den konnte.

Aus­lö­ser für die Ankla­ge in drei Punk­ten war eine Unter­richts­stun­de bei der als Zeu­gin gela­de­nen Leh­re­rin, die dem Ange­klag­ten durch­aus posi­tiv geson­nen war und ihr Bes­tes tat, um den Jugend­li­chen nicht vor­zu­ver­ur­tei­len. Vor dem Tag der offe­nen Tür an der Schu­le bat sie die Klas­se wäh­rend ihres Unter­richts, „die Schu­le wür­dig zu ver­tre­ten“. Sascha fühl­te sich durch die­se Aus­sa­ge pro­vo­ziert, da ja bekannt sei, dass es sich bei die­ser Klas­se um eine „schlim­me Klas­se“ hand­le, und er stell­te die Aus­sa­ge in den Raum, dass sie die „Besu­cher nie­der­ma­chen“ wür­den, beglei­tet von der pan­to­mi­mi­schen und laut­li­chen Dar­stel­lung eines Maschi­nen­ge­wehrs. Die­ser Vor­fall führ­te zu einer Anzei­ge bei der Poli­zei wegen gefähr­li­cher Dro­hung mit Bit­te um Poli­zei­schutz und in wei­te­rer Fol­ge zu einer Aus­wer­tung sei­ner Han­dy­da­ten mit dar­auf fol­gen­der Haus­durch­su­chung, aus der sich die Ankla­ge­punk­te gemäß § 3g Ver­bots­ge­setz und § 207a Abs.3, por­no­gra­fi­sche Dar­stel­lung Min­der­jäh­ri­ger, ergab – neben der Anzei­ge wegen gefähr­li­cher Drohung.

Sascha hat­te über Whats­App in zumin­dest zwölf Fäl­len Bil­der ver­sandt, die das Nazi­re­gime und Hit­ler als Per­son ver­herr­li­chen und anti­se­mi­ti­sche und asyl­wer­ber­feind­li­che Inhal­te ver­tra­ten. Zusätz­lich fand die Poli­zei auf sei­nem Han­dy por­no­gra­fi­sche Dar­stel­lun­gen Min­der­jäh­ri­ger, die nach Ansicht der Staats­an­walt­schaft über das nor­mal akzep­ta­ble Inter­es­se eines Her­an­wach­sen­den an Sexua­li­tät hin­aus­gin­gen. (In die­sem Punkt wur­de die Öffent­lich­keit von der Ver­hand­lung ausgeschlossen.)

Begrün­det wur­de die Ver­sen­dung ver­het­zen­der Inhal­te mit einem „unkon­trol­lier­ten Hass gegen Aus­län­der“, da die­se Öster­rei­chern gegen­über immer bevor­zugt wür­den. Auch in der Schu­le sei­en es die Schü­ler mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund, die immer Unru­he stif­te­ten, denen aber nie etwas pas­sie­ren wür­de, wäh­rend er selbst immer für alles, was er tat, zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen wür­de. Im gegen­ständ­li­chen Fall ver­ste­he er abso­lut nicht, war­um ihm bei der Haus­durch­su­chung „alles, was mich inter­es­siert“, weg­ge­nom­men wurde.

Eine Befra­gung sei­nes Betreu­ers im Rah­men der Jugend­in­ten­siv­be­treu­ung und der Sozi­al­ar­bei­te­rin der Kin­der- und Jugend­hil­fe ergibt ein nicht unbe­kann­tes Bild: Dem jun­gen Mann fehlt ein väter­li­ches Vor­bild, da sein Vater schon früh ver­stor­ben ist. Er lebt mit sei­ner Mut­ter und sei­ner Schwes­ter und deren Kind in einem Haus­halt in einer länd­li­chen Gemein­de. Die Sozi­al­ar­bei­te­rin attes­tiert mul­ti­ple Belas­tun­gen in der Familienstruktur.

Im Lich­te die­ser per­sön­li­chen Vor­aus­set­zun­gen müs­sen wir jetzt wie­der auf die Ver­tei­di­gungs­li­nie des recht­li­chen Ver­tre­ters des Jugend­li­chen zurück­kom­men. Er erwähnt die von Regie­rungs­sei­te vor­ge­schla­ge­ne Bestel­lung eines Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts­rich­ters mit rechts­extre­mem Hin­ter­grund, die zurück­ge­zo­gen wur­de; die Lie­der­buch-Affä­re; die Anpö­be­lung und Ver­leum­dung eines afgha­ni­schen Asyl­wer­bers, der als Lehr­ling zu Unrecht einer Nähe zu ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gun­gen ver­däch­tigt wur­de; den Pin­ka­fel­der FPÖ-Gemein­de­ver­tre­ter, der sei­ne Ras­se und das Blut sei­ner Ahnen schüt­zen woll­te; die stei­ri­sche FPÖ-Abge­ord­ne­te, die wegen Ver­het­zung ver­ur­teilt wur­de. Er nennt kei­ne Namen, aber er benennt die Par­tei: FPÖ.

Die Geschwo­re­nen neh­men ihren Auf­trag ernst. Nach vier­stün­di­ger Bera­tung ergeht ihr Urteil: Schul­dig in Punkt 1 der Ankla­ge: Ver­het­zung und Wie­der­be­tä­ti­gung. Schul­dig in Punkt 2: Por­no­gra­fi­sche Dar­stel­lung Min­der­jäh­ri­ger. Frei­spruch in Punkt 3: Gefähr­li­che Dro­hung, da die bewuss­te Absicht nicht vor­han­den war.

Das rechts­kräf­ti­ge Urteil ergibt zehn Mona­te bedingt auf drei Jah­re, mit der Auf­la­ge einer Wei­ter­füh­rung der Jugend­in­ten­siv­be­treu­ung, einer Psy­cho­the­ra­pie, und einer Bewäh­rungs­hil­fe. Dass die­ses Urteil nicht ganz im Sin­ne des Ange­klag­ten ist, zeigt eine vom Bericht­erstat­ter auf­ge­schnapp­te Bemer­kung wäh­rend der Pau­se: „Wenn das mit der Bewäh­rungs­hil­fe durch­geht, hab ich ja jeden Tag irgend­ei­nen Termin.“

Die FPÖ saß lei­der nicht mit auf der Anklagebank.

  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
  • spenden 
Keine Beiträge mehr verpassen: Email-Benachrichtigung aktivieren
abgelegt unter: Dokumentation
Schlagwörter: FPÖ | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

Beitrags-Navigation

« 4. Oktober Donnerstagsdemo
Mélange KW 39/18 »

» Zur erweiterten Suche

Spenden

Wissen

  • Rechtsextremismus
  • Ist die FPÖ rechtsextrem?
  • Rechtsextreme Medien in Österreich
  • Faschismus
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
  • NS-Symbole und Abzeichengesetz
  • Verhetzung

Handeln

  • Aktiv werden und handeln
  • Was kann wie wo gemeldet werden?
  • Gegen Sticker & Geschmiere
  • How to “Prozessreport”?

Hilfreich

  • Postings gerichtstauglich sichern
  • Wie verfasse ich eine Sachverhaltsdarstellung?
  • Archiv aller Beiträge
  • Schlagwörter-Wolke
E-Mail-Benachrichtigung bei neuen Beiträgen
  • Wochenrückblicke
    Beiträge
  • Gastbeiträge
    Beiträge
  • Materialien
    Beiträge
  • Rezensionen
    Beiträge
Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!

Stoppt die Rechten, Sparkasse Neunkirchen Gloggnitz IBAN AT46 2024 1050 0006 4476

oder viaPaypal

Kontakt

Vorfälle und Hinweise bitte über unser sicheres Kontaktformular oder per Mail an:
[email protected]

Wir garantieren selbstverständlich den Schutz unserer Informant*innen, der für uns immer oberste Priorität hat.

Spendenkonto

Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!

Stoppt die Rechten, Sparkasse Neunkirchen Gloggnitz

IBAN AT46 2024 1050 0006 4476

Oder via PayPal:

Socials

social media logo x social media logo facebook social media logo bluesky

Links

  • Rechtsextremismus
  • Ist die FPÖ rechtsextrem?
  • Rechtsextreme Medien in Österreich
  • Faschismus
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
  • NS-Symbole und Abzeichengesetz
  • Verhetzung
  • Aktiv werden und handeln
  • Was kann wie wo gemeldet werden?
  • Gegen Sticker & Geschmiere
  • How to “Prozessreport”?
  • Postings gerichtstauglich sichern
  • Wie verfasse ich eine Sachverhaltsdarstellung?
  • Archiv aller Beiträge
  • Schlagwörter-Wolke
  • Über uns
  • Beirat und Unterstützer*innen
  • Datenschutz
  • Impressum
Spenden
Newsletter