Die mediale Resonanz in Österreich auf die Urteilssprüche in München war – sagen wir so – insgesamt bescheiden: Es wurden weitgehend die Vorgeschichte des NSU und die Urteilssprüche referiert, Kommentierungen oder gar tiefergreifende Analysen waren zumindest in den letzten Tagen mit wenigen Ausnahmen nicht zu finden.
Eine zusammenfassende APA-Meldung, die viele Medien online übernahmen, gab die Reaktionen aus Deutschland wieder. Sie endet damit, dass Beate Zschäpe nun in der JVA Aichach wahrscheinlich in einer Bäckerei oder Schneiderei arbeiten wolle. Das ist wohl jene Information, die uns im Zusammenhang mit dem NSU-Verbrechen am allerwenigsten zu interessieren hat.
Gudrun Doringer ging in den Salzburger Nachrichten sprachkritisch auf die Bezeichnung „Döner Morde“ ein und stellte diese unsägliche Titulierung in einen Zusammenhang mit der gesellschaftlichen Gesamthaltung zu dieser Mordserie: „Man verharmloste. Man schlampte. Und man signalisierte vor allem: Was geht uns das als Gesellschaft eigentlich an? Es betrifft ja die. Nicht uns.“
Der Standard brachte gestern bereits vor der Urteilsverkündung ein Interview mit der Gerichtsreporterin Annette Ramelsberger von der Süddeutschen Zeitung, die den Prozess über die gesamte Zeit beobachtet, kommentiert und mitprotokolliert hatte: „Weil es sonst niemand tut. Zwar machen sich die Richter und die Verteidiger Notizen. Aber es gibt kein offizielles Protokoll von diesem Jahrhundertprozess. Als Begründung gab das Gericht an, Zeugen könnten sich gehemmt fühlen, wenn alles auf Tonband aufgenommen wird. Das ist schon sehr weit hergeholt. So haben wir die Arbeit der Justiz übernommen und alles aufgeschrieben für die Nachwelt. Wir werden im Herbst eine mehrbändige Dokumentation herausbringen.“
Einen aus fachlicher Sicht völlig deplatzierten Vergleich mit der RAF zog Birgit Baumann ebenfalls im Standard: „In Deutschland zog eine Art braune RAF durchs Land und konnte unerkannt morden, weil die Sicherheitsbehörden sie nicht entdecken konnten oder wollten.“
Die Print-Ausgabe der „Presse“ erwähnt, wie andere Medien auch die mit Zschäpe weiteren Angeklagten: „Vier weitere Helfer des NSU wurden am Mittwoch (ebenfalls nicht rechtskräftig) schuldig gesprochen. Nur einer davon, Carsten S., half den Behörden bei der Aufklärung. Er lebte bisher im Zeugenschutzprogramm, nun wurde er zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Ralf W., der dem Urteil zufolge die Mordwaffe besorgt hat, soll für zehn Jahre ins Gefängnis. Holger G. wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, er organisierte gefälschte Papiere. Andre E. wird wegen Unterstützung des NSU zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er provozierte im Gerichtssaal mit heftigem Grinsen und ließ sich Neonazi-Symbole und ‑Sprüche tätowieren.“ Dass genau diese Strafmaße zum Teil erheblich unter den von der Bundesanwaltschaft beantragten Strafen blieben, wird bedauerlicherweise gleich wenig erwähnt wie die Tatsache, dass sich alle dieser – noch immer bekennenden – Neonazis bis auf Wohlleben damit auf freiem Fuß befinden.
Der Print-Kurier stellt die zehn Mordopfer mit Fotos und Kurzbeschreibung vor und berichtet in lapidarer Weise: „Bei der Urteilsverkündung waren rechte Provokateure im Saal anwesend.“ Dass diese Neonazis sind und nicht nur anwesend waren, sondern insbesondere bei der Verkündung des geringen Strafmaßes von André E. sogar applaudierten, erfahren wir über die „rechten Provokateure“ nicht.
In der ZiB 24 war der gehaltvollste ORF-Beitrag in einem Interview mit Wiebke Ramm (Süddeutsche Zeitung) zu sehen, die die Möglichkeiten des Prozesses durchaus kontroversiell beurteilt, da ihre Sicht keinesfalls einhellig, besonders nicht von VertreterInnen der Opfer, geteilt wird: „Also, ich würde schon sagen, dass der Senat, also die Richter unter Vorsitz von Manfred Götzl, das Bestmögliche tatsächlich getan hat, weil ein Strafprozess, der sich ja um die Tat- und Schuldvorwürfe gegen die konkreten Angeklagten richtet, kann dann vielleicht tatsächlich, nicht, das ist nicht seine Aufgabe, nicht die Rolle, die Fehler, das Versagen, der Behörden, der Ermittlungsbehörden, des Verfassungsschutzes natürlich aufklären. Das ist in der Tat nicht Aufgabe dieses Strafprozesses gewesen. So muss man das, glaube ich, sehen. Es gab ja auch zahlreiche parlamentarische Untersuchungsausschüsse, das heißt, auf politischer Ebene wurde da einiges geleistet und wird es ja auch noch. Die ganzen Fragen, die es in der Tat immer noch gibt, die konnte dieser Strafprozess, meiner Meinung nach nicht aufklären.“
„Der Nationalsozialistische Untergrund und unser Umgang mit ihm markiert einen Wendepunkt in der Geschichte. Die Jahre, die Beate Zschäpe in Untersuchungshaft verbrachte, sind Achsenjahre. Nationalsozialistische Reden werden heute in aller Öffentlichkeit von gut situierten Bürgern geführt. Nicht mehr bevorzugt von jugendlichen Haudraufs.
Und das – fast – überall in Europa. Im November 2011 gab es viel zu viele, die so naiv waren, die NSU-Morde als die Tat ausgeflippter Einzelner zu betrachten. Sie wurden nicht gesehen als Aktion einer Gruppe von Menschen, die in einem bestimmten Milieu sich in diese Richtung entwickelt hatte. Das war, als es Jahrzehnte zuvor um den Terrorismus der Roten Armee Fraktion ging, ganz anders. Da wurde der Fokus sofort auf das „Sympathisantenumfeld“ eingestellt.
Man erinnere sich an die Verve, mit der die einschlägigen Behörden sich sogar Heinrich Böll vorknöpften. Nichts Vergleichbares geschah nach dem November 2011, als die NSU-Taten bekannt wurden.
Man wird darum zögern, nur von Naivität zu sprechen. Die Augen zu schließen vor dem Rechtsradikalismus und seiner Gewaltbereitschaft, passt zu gut in die Geschichte der Bundesrepublik und ihrer Dienste.“
Der hier fehlende Nachsatz sei von uns angefügt: Das gilt auch und vielleicht sogar in gesteigertem Maß für Österreich. Dennoch waren in keinem Medium O‑Töne von österreichischen ExpertInnen zu finden. Auch Reaktionen aus der österreichischen Politik haben wir vergeblich gesucht. Um diese Leerstelle zu füllen, überlassen wir der deutschen Bundestagsabgeordneten Martina Renner einen Ausblick: