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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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„Kackbraune” AfD

Ein deut­sches Gericht erklärt es als zuläs­sig, dass Kevin Höni­cke, SPD-Poli­ti­ker in Ber­lin, die Aus­sa­ge über die AfD: „Die Par­tei der Schan­de, kack­braun und stolz drauf! Dumm bleibt dumm!“ wei­ter­ver­brei­ten darf. „Das Gericht stuft dies als ‚zuläs­si­ge Mei­nungs­äu­ße­run­gen’“ ein“, berich­tet der Tages­spie­gel (3.8.17).

6. Aug. 2017

Kei­ne Fake-News – Gericht bestä­tigt die Aus­sa­ge über Kars­ten Wold­eilt (#AfD) „Rech­ter Wold­eilt bei Bär­gi­da“! https://t.co/EE7xufFoyi pic.twitter.com/oZv9j6n02O

— Kevin Höni­cke (@KevinHoenicke) 3. August 2017

Das erin­nert an die Aus­sa­ge 1995 von Hans-Hen­ning Schar­sach, in der er die FPÖ-Poli­ti­ke­rin Bar­ba­ra Rosen­kranz als „Kel­ler­na­zi” bezeich­ne­te. Das Euro­päi­sche Men­schen­rechts­ge­richt in Straß­burg ent­schied 2003, dass die Urtei­le der öster­rei­chi­schen Gerich­te gegen Schar­sach, ein Ein­griff in die freie Mei­nungs­äu­ße­rung sind. Die natio­na­len Gerich­te hät­ten die Mei­nungs­frei­heit mehr ein­ge­schränkt, als in einer demo­kra­ti­schen Gesell­schaft nötig, so das Euro­päi­sche Men­schen­rechts­ge­richt in der Urteilsbegründung.

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Schlagwörter: AfD | FPÖ | Klage | Neonazismus/Neofaschismus | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Weite Welt

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