Keine Fake-News – Gericht bestätigt die Aussage über Karsten Woldeilt (#AfD) „Rechter Woldeilt bei Bärgida“! https://t.co/EE7xufFoyi pic.twitter.com/oZv9j6n02O
— Kevin Hönicke (@KevinHoenicke) 3. August 2017
Das erinnert an die Aussage 1995 von Hans-Henning Scharsach, in der er die FPÖ-Politikerin Barbara Rosenkranz als „Kellernazi” bezeichnete. Das Europäische Menschenrechtsgericht in Straßburg entschied 2003, dass die Urteile der österreichischen Gerichte gegen Scharsach, ein Eingriff in die freie Meinungsäußerung sind. Die nationalen Gerichte hätten die Meinungsfreiheit mehr eingeschränkt, als in einer demokratischen Gesellschaft nötig, so das Europäische Menschenrechtsgericht in der Urteilsbegründung.