„Kackbraune” AfD

Ein deutsches Gericht erk­lärt es als zuläs­sig, dass Kevin Hönicke, SPD-Poli­tik­er in Berlin, die Aus­sage über die Afd: „Die Partei der Schande, kack­braun und stolz drauf! Dumm bleibt dumm!“ weit­er­ver­bre­it­en darf. „Das Gericht stuft dies als ‚zuläs­sige Mei­n­ungsäußerun­gen’“ ein“, berichtet der Tagesspiegel.

Das erin­nert an die Aus­sage 1995 von Hans-Hen­ning Scharsach, in der er die FPÖ-Poli­tik­erin Bar­bara Rosenkranz als „Keller­nazi” beze­ich­nete. Das Europäis­che Men­schen­rechts­gericht in Straßburg entsch­ied 2003, dass die Urteile der öster­re­ichis­chen Gerichte gegen Scharsach, ein Ein­griff in die freie Mei­n­ungsäußerung sind. Die nationalen Gerichte hät­ten die Mei­n­ungs­frei­heit mehr eingeschränkt, als in ein­er demokratis­chen Gesellschaft nötig, so das Europäis­che Men­schen­rechts­gericht in der Urteilsbegründung.