Klagenfurt: Psychisch kranke „Staatsverweigerin“

Am Dien­stag, 12. Juli fand am Lan­des­gericht Kla­gen­furt der Geschwore­nen­prozess gegen eine Frau (33) statt, der zur Last gelegt wurde, eine Ver­wandte zur Tötung ihrer Kinder aufge­fordert zu haben. Die Frau – das war für die Staat­san­waltschaft offen­sichtlich – ist psy­chisch krank. Sie forderte daher die Ein­weisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechts­brech­er. Die Frau war außer­dem bei ein­er Gruppe von Reich­side­olo­gen bzw. „Staatsver­weiger­ern“.

Bei welch­er Gruppe von Reichshei­nis die Frau aktiv war, geht aus dem Bericht der „Kro­ne“ (12.7.2017) nicht her­vor. Ihre Krankheit hat sich dadurch nicht gebessert. Ganz im Gegen­teil. Nach­dem die Frau ihre drei Kinder ins Auto geset­zt hat­te und mit ihnen mit 150 km/h durch die Stadt Kla­gen­furt raste, „schrill­ten bei allen Behör­den die Alar­m­glock­en“ (Kro­ne). Da funk­ten allerd­ings die Reich­side­olo­gen, die bekan­nter­maßen mit den Behör­den der „Fir­ma Öster­re­ich“ keine Beziehun­gen einge­hen wollen, dazwischen.

Es hat daher noch bis zu dem Zeit­punkt gedauert, an dem die Mut­ter ihre Ver­wandte mit dem Mord an ihren Kindern beauf­tragte, bis sie schließlich jene ärztliche und medika­men­töse Hil­fe bekam, die bei ihrer Krankheit hil­ft. Vor Gericht wirk­te die Frau – so die „Kro­ne“ – intel­li­gent und fre­undlich: „Solange sie ihre Medika­mente nimmt.“ (Kro­ne) Als sie ihre Ver­wandte mit der Tötung ihrer drei Kinder beauf­tra­gen wollte, hat­te sie nur die Reichshei­nis, aber keine Medikamente.

„Dieser Fall ist nicht alltäglich. Wir sitzen hier wegen ein­er Ans­tiftung zum Mord – eine Mut­ter bat, ihre Kinder umzubrin­gen, um sie im Tod dann selb­st wieder sehen zu kön­nen. Und wenn Sie denken, das macht kein nor­maler Men­sch, bedenken Sie, dass die Betrof­fene an para­noi­der Schiz­o­phre­nie lei­det“, appel­lierte der Staat­san­walt an die Geschwore­nen, die seinem Plä­doy­er weit­ge­hend fol­gten. Die beantragte Ein­weisung wird unter der Auflage strenger Ther­a­pi­en für zehn Jahre sog­ar bed­ingt nachge­se­hen. Eine Chance für die Frau, die vor Gericht beteuerte: „Ich werde mein Leben lang krank sein, aber ich will leben kön­nen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.