Klagenfurt: Psychisch kranke „Staatsverweigerin“

Am Diens­tag, 12. Juli fand am Lan­des­ge­richt Kla­gen­furt der Geschwo­re­nen­pro­zess gegen eine Frau (33) statt, der zur Last gelegt wur­de, eine Ver­wand­te zur Tötung ihrer Kin­der auf­ge­for­dert zu haben. Die Frau – das war für die Staats­an­walt­schaft offen­sicht­lich – ist psy­chisch krank. Sie for­der­te daher die Ein­wei­sung in eine Anstalt für geis­tig abnor­me Rechts­bre­cher. Die […]

21. Jul 2017

Bei wel­cher Grup­pe von Reichs­hei­nis die Frau aktiv war, geht aus dem Bericht der „Kro­ne“ (12.7.2017) nicht her­vor. Ihre Krank­heit hat sich dadurch nicht gebes­sert. Ganz im Gegen­teil. Nach­dem die Frau ihre drei Kin­der ins Auto gesetzt hat­te und mit ihnen mit 150 km/h durch die Stadt Kla­gen­furt ras­te, „schrill­ten bei allen Behör­den die Alarm­glo­cken“ (Kro­ne). Da funk­ten aller­dings die Reichs­ideo­lo­gen, die bekann­ter­ma­ßen mit den Behör­den der „Fir­ma Öster­reich“ kei­ne Bezie­hun­gen ein­ge­hen wol­len, dazwischen.

Es hat daher noch bis zu dem Zeit­punkt gedau­ert, an dem die Mut­ter ihre Ver­wand­te mit dem Mord an ihren Kin­dern beauf­trag­te, bis sie schließ­lich jene ärzt­li­che und medi­ka­men­tö­se Hil­fe bekam, die bei ihrer Krank­heit hilft. Vor Gericht wirk­te die Frau – so die „Kro­ne“ – intel­li­gent und freund­lich: „Solan­ge sie ihre Medi­ka­men­te nimmt.“ (Kro­ne) Als sie ihre Ver­wand­te mit der Tötung ihrer drei Kin­der beauf­tra­gen woll­te, hat­te sie nur die Reichs­hei­nis, aber kei­ne Medikamente.

„Die­ser Fall ist nicht all­täg­lich. Wir sit­zen hier wegen einer Anstif­tung zum Mord – eine Mut­ter bat, ihre Kin­der umzu­brin­gen, um sie im Tod dann selbst wie­der sehen zu kön­nen. Und wenn Sie den­ken, das macht kein nor­ma­ler Mensch, beden­ken Sie, dass die Betrof­fe­ne an para­no­ider Schi­zo­phre­nie lei­det“, appel­lier­te der Staats­an­walt an die Geschwo­re­nen, die sei­nem Plä­doy­er weit­ge­hend folg­ten. Die bean­trag­te Ein­wei­sung wird unter der Auf­la­ge stren­ger The­ra­pien für zehn Jah­re sogar bedingt nach­ge­se­hen. Eine Chan­ce für die Frau, die vor Gericht beteu­er­te: „Ich wer­de mein Leben lang krank sein, aber ich will leben kön­nen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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