Eisenstadt: 3 Monate für Vernichtungswünsche

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Weil er mit sei­nen 63 Jah­ren kei­nen Job mehr fin­den konn­te und weil ihn sei­ne Medi­ka­men­te gegen Angst­zu­stän­de ent­hemmt hät­ten, ist der Ange­klag­te aus dem Süd­bur­gen­land auf Face­book in der berüch­tig­ten „Club 3 Kornblume“-Gruppe laut eige­ner Aus­sa­ge völ­lig aus­ge­tickt und wur­de des­halb von einem ande­ren User ange­zeigt. Des­halb muss­te er sich vor dem Lan­des­ge­richt Eisen­stadt wegen Ver­het­zung verantworten.

Von der „Club 3 Kornblume“–Hetzgemeinschaft gibt es zwei Vari­an­ten: eine offe­ne Grup­pe mit 13.000 Mit­glie­dern und eine geschlos­se­ne mit 20.000. In einer der bei­den Grup­pen hat­te jemand die Fra­ge gestellt, ob kri­mi­nel­le Flücht­lin­ge abge­scho­ben wer­den sol­len, wor­auf der Ange­klag­te pos­te­te: „Die gehö­ren ver­nich­tet“. Hetz­pos­tings wie die­ses gehö­ren in bei­den „Club 3 Kornblume“-Gruppen zum All­tag, wobei in der geschlos­se­nen Abtei­lung noch deut­li­cher gehetzt wird als in der offenen.

Der "Club 3 Kornblume“, eine üble Hetzgemeinschaft auf Facebook

Der „Club 3 Korn­blu­me“, eine üble Hetz­ge­mein­schaft auf Facebook

Jeden­falls fällt ein Pos­ting wie das genann­te unter den Tat­be­stand der Ver­het­zung, auch wenn ein als Zeu­ge gela­de­ner Poli­zist laut „Kro­ne“ (Bur­gen­land-Aus­ga­be, 8.6.2017) erklär­te: „Da haben wir schon viel schlim­me­re Sachen gese­hen. Außer­dem hat sich der Herr koope­ra­tiv gezeigt und sogar erlaubt, dass wir in sei­ner Woh­nung Nach­schau hal­ten“. Bei der Nach­schau wur­de nichts Belas­ten­des gefun­den, der Ange­klag­te ver­sprach, sich vom Inter­net und Face­book fern­zu­hal­ten und daher fiel das bereits rechts­kräf­ti­ge Urteil ziem­lich mild aus: 3 Mona­te bedingt. (Quel­le: Kro­ne Bur­gen­land, 8.6.2017)