Von der „Club 3 Kornblume“–Hetzgemeinschaft gibt es zwei Varianten: eine offene Gruppe mit 13.000 Mitgliedern und eine geschlossene mit 20.000. In einer der beiden Gruppen hatte jemand die Frage gestellt, ob kriminelle Flüchtlinge abgeschoben werden sollen, worauf der Angeklagte postete: „Die gehören vernichtet“. Hetzpostings wie dieses gehören in beiden „Club 3 Kornblume“-Gruppen zum Alltag, wobei in der geschlossenen Abteilung noch deutlicher gehetzt wird als in der offenen.
Jedenfalls fällt ein Posting wie das genannte unter den Tatbestand der Verhetzung, auch wenn ein als Zeuge geladener Polizist laut „Krone“ (Burgenland-Ausgabe, 8.6.2017) erklärte: „Da haben wir schon viel schlimmere Sachen gesehen. Außerdem hat sich der Herr kooperativ gezeigt und sogar erlaubt, dass wir in seiner Wohnung Nachschau halten“. Bei der Nachschau wurde nichts Belastendes gefunden, der Angeklagte versprach, sich vom Internet und Facebook fernzuhalten und daher fiel das bereits rechtskräftige Urteil ziemlich mild aus: 3 Monate bedingt. (Quelle: Krone Burgenland, 8.6.2017)