Wegen der Vielzahl an Tathandlungen hatten die Geschworenen einen umfangreichen Katalog von Fragen abzuarbeiten. Nicht in allen elf Fragen urteilten sie einstimmig, aber doch sehr deutlich, dass Verstöße gegen das Verbotsgesetz gegeben seien. Die Handyhülle mit dem Hakenkreuz habe er einem Freund zum Geburtstag schenken wollen, verantwortete sich der Angeklagte. Zu den übrigen Funden und Aktivitäten im Internet gab er nur die Antwort, „er sei eben dumm gewesen und könne nicht sagen, warum er das alles gemacht habe“ (ORF Vorarlberg).
Bei zwei Hausdurchsuchungen wurden NS-Devotionalien gefunden, im Internet hat der Mann über mehrere Jahre NS-Symbole verwendet, sein Profilbild auf WhatsApp war Hitler und auch seinen Körper zierten einige einschlägige Tätowierungen. Das reicht in der Regel für eine Verurteilung nach dem Verbotsgesetz.