Feldkirch: Handyhülle mit HakenkreuzLesezeit: 1 Minute

Weil er im Inter­net eine Han­dy­hül­le mit Haken­kreuz bestellt hat, ist er auf­ge­flo­gen. Jetzt muss­te sich der 32-jäh­ri­­ge Deut­sche des­halb wegen NS-Wie­­der­­be­­tä­­ti­­gung ver­ant­wor­ten. Die Lis­te der ihm in der Ankla­ge­schrift vor­ge­wor­fe­nen Tat­be­stän­de ist um eini­ges län­ger aus­ge­fal­len als das Aus­gangs­de­likt. Die Geschwo­re­nen erkann­ten auf schul­dig und das Gericht ver­häng­te des­halb eine beding­te Haft­stra­fe von zwölf […]

6. Mai 2017

Wegen der Viel­zahl an Tat­hand­lun­gen hat­ten die Geschwo­re­nen einen umfang­rei­chen Kata­log von Fra­gen abzu­ar­bei­ten. Nicht in allen elf Fra­gen urteil­ten sie ein­stim­mig, aber doch sehr deut­lich, dass Ver­stö­ße gegen das Ver­bots­ge­setz gege­ben sei­en. Die Han­dy­hül­le mit dem Haken­kreuz habe er einem Freund zum Geburts­tag schen­ken wol­len, ver­ant­wor­te­te sich der Ange­klag­te. Zu den übri­gen Fun­den und Akti­vi­tä­ten im Inter­net gab er nur die Ant­wort, „er sei eben dumm gewe­sen und kön­ne nicht sagen, war­um er das alles gemacht habe“ (ORF Vor­arl­berg).

Bei zwei Haus­durch­su­chun­gen wur­den NS-Devo­tio­na­li­en gefun­den, im Inter­net hat der Mann über meh­re­re Jah­re NS-Sym­bo­le ver­wen­det, sein Pro­fil­bild auf Whats­App war Hit­ler und auch sei­nen Kör­per zier­ten eini­ge ein­schlä­gi­ge Täto­wie­run­gen. Das reicht in der Regel für eine Ver­ur­tei­lung nach dem Verbotsgesetz.

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