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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Salzburg: Urlaubende Neonazis

Eine grö­ße­re Rei­se­grup­pe aus Deutsch­land, bestehend aus acht Män­nern und vier Frau­en, hin­ter­lässt in einer Früh­stücks­pen­si­on in Grö­dig, wo sie über­nach­tet hat, brau­ne Spu­ren der beson­de­ren Art: Bier­de­ckel mit Haken­kreu­zen. Danach fah­ren sie auf den Unters­berg und posie­ren dort für ein Grup­pen­fo­to – mit Hit­ler­gruß und „Sieg Heil“. Die Poli­zei reagier­te rasch und zeig­te alle zwölf Per­so­nen wegen des Ver­dachts der Wie­der­be­tä­ti­gung an.

10. Apr. 2017

Die rasche Reak­ti­on der Poli­zei war des­halb mög­lich, weil sie schon vor­ge­warnt wor­den war. Einer Ange­stell­ten der Früh­stücks­pen­si­on sind die Bier­de­ckel mit den Haken­kreu­zen auf­ge­fal­len, und sie ver­stän­dig­te die Poli­zei über die selt­sa­me Rei­se­grup­pe. Als die Poli­zei dann am Sams­tag­nach­mit­tag von einer Tou­ren­ge­he­rin und ihrem Freund über die selt­sa­me Sze­ne am Unters­berg ver­stän­digt wur­de, ging es flott.

Die Poli­zei erwar­te­te die vom Unters­berg zurück­keh­ren­den Hit­ler­fans in der Pen­si­on, wo es zu ers­ten Ein­ver­nah­men kam, bei denen die Teil­neh­me­rIn­nen des Unters­berg-Aus­flugs den Vor­fall am Berg bestrit­ten und ihn in „Berg Heil“ umin­ter­pre­tie­ren wollten.

Die „Salz­bur­ger Nach­rich­ten“ (SN), die in ihrer Print­aus­ga­be vom 10.4.17 aus­führ­lich über die urlau­ben­den Neo­na­zis berich­ten, schrei­ben dazu aller­dings: „Auf Klei­dung und Auto war das Sym­bol der ‚Schwar­zen Son­ne’ (drei über­ein­an­der geleg­te Haken­kreu­ze) zu sehen – offen­bar ein Erken­nungs­zei­chen in rechts­extre­men Krei­sen.“ Außer­dem sei­en zumin­dest fünf Per­so­nen aus der Grup­pe in Deutsch­land straf­recht­lich vor­ge­merkt, dar­un­ter wegen Volks­ver­het­zung. Am Sonn­tag reis­te die Grup­pe wie­der ab – mit den Anzei­gen wegen Wie­der­be­tä­ti­gung im Gepäck. Über die in den SN wie­der­ge­ge­be­ne Ver­mu­tung, wonach in Salz­burg offen­bar ein „Gesin­nungs­tref­fen“ statt­ge­fun­den haben dürf­te, ist noch nichts Nähe­res bekannt.

„Schwarze Sonne” kein NS-Symbol?

Ver­wir­rung stif­tet wie­der ein­mal das Sym­bol der „Schwar­zen Son­ne”. Die­ses wur­de wäh­rend der NS-Zeit von der SS auf der Wewels­burg als Sym­bol genutzt. In Neo­na­zi-Krei­sen ist es eines der wich­tigs­ten Erken­nungs­zei­chen und „Ersatz­sym­bol” für ande­re Sym­bo­le wie etwa das Haken­kreuz. Dass es nicht ver­bo­te­nist, wie die SN schrei­ben, ist nicht kor­rekt: Sowohl in Ver­fah­ren nach dem Ver­bots­ge­setz (Straf­recht) als auch nach dem NS-Abzei­chen­ge­setz (Ver­wal­tungs­straf­recht) spielt das Sym­bol des Öfte­ren eine Rolle:

  • Die „Schwar­ze Son­ne” wird immer wie­der von Staats­an­walt­scha­fen bei Ver­bots­ge­setz­ver­fah­ren vor Gericht als NS-Sym­bol ange­führt. So etwa beim Pro­zess gegen die Neo­na­zis von „Objekt 21”: In der Ankla­ge wird als Beleg für die „Ver­herr­li­chung und Heroi­sie­rung der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Ideo­lo­gie”, als Bei­spiel unter vie­len das Anbrin­gen eines „gro­ße Schild mit der „Schwar­zen Son­ne“” sowie die Errich­tung einer Feu­er­stel­le mit dem Sym­bol der „Schwar­zen Son­ne“ ange­führt. Der Obers­te Gerichts­hof (OGH) bestä­tig­te 2014 das Urteil. Schon 2010 hat der OGH ein Urteil bestä­tigt, in dem die Schwar­ze Son­ne als Sym­bol nach dem Ver­bots­ge­setz ange­klagt war.
  • Nach dem Abzei­chen­ge­setz ist das Zei­gen von Sym­bo­len ver­bo­ten, die von NS-Orga­ni­sa­tio­nen genutzt wur­den – was im kon­kre­ten Fall (Wewels­burg, SS) zutrifft. Das Gesetz umfasst expli­zit auch „Ersatz­sym­bo­le” für ver­bo­te­ne NS-Sym­bo­le, um das „Aus­wei­chen auf gewis­se Ersatz­ab­zei­chen” zu unter­bin­den, wodurch die Sache noch ein­deu­ti­ger wird.

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Salzburg | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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