Für die Vorwoche waren für das Landesgericht Wels zwei Verhandlungen wegen Wiederbetätigung angekündigt. Für den 22. März ein Geschworenenprozess, bei dem nicht nur Wiederbetätigung, sondern auch Verhetzung und das Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger angeklagt war. Für den 23. März war eine Verhandlung ausgeschrieben, bei der ein junger Mann wegen § 3 g Verbotsgesetz angeklagt war.
Über beide Verhandlungen gab es keine Medienberichterstattung. Möglich, dass bei der Verhandlung am 22. März die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden wäre – wenn sie denn überhaupt stattgefunden hätte. Die Verhandlung gegen den jungen Mann aus dem Salzkammergut, der auf einem russischen Facebook-Klon Nazi-Müll hochgeladen hat, wurde nämlich abberaumt. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.

Verfahren wegen NS-Wiederbetätigung vor dem Landesgericht Wels — Bildquelle: Wikipedia/Montag unter CC 3.0
Die Verhandlung am 23. März fand hingegen statt: Der Angeklagte hatte über WhatsApp die Reichskriegs- und eine Hakenkreuzflagge hochgeladen. Weil er schon vorher Strafen nach dem Suchtmittelgesetz eingesammelt hatte (12 Monate und der Widerruf einer bedingten Strafnachsicht von drei Monaten), fiel die Zusatzstrafe in der Höhe von vier Monaten wegen Wiederbetätigung milde aus. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.