Das Landesgericht Linz hat das Projekt, bei dem Verurteilten nach dem Verbotsgesetz eine unbedingte Strafe nachgesehen werden kann, am Mittwoch im Rahmen eines Pressegesprächs vorgestellt. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass es sich um „ideologisch nicht gefestigte“ Täter handelt. Der 22-jährige Mühlviertler hatte auf Facebook ein Bild mit einem NS-Symbol geteilt und mehrere solche Darstellungen mit einem „Like“ geteilt – das ist die äußerst knappe Angabe zu dem Profil des Verurteilten. Das Landesgericht Linz setzt darauf, dass es ideologisch nicht gefestigten Personen schwer falle, sich einer Auseinandersetzung über die Gräuel des Nationalsozialismus zu entziehen, wenn sie ihnen unmittelbar vor Augen geführt würden. Durch die Strafnachsicht würden sie nicht aus ihrem Job gerissen und hätten etwas gelernt.
Eine ähnliche Vorgangsweise wurde auch schon bei einem 2015 verurteilten IS-Sympathisanten gewählt. Der Jugendliche, der in den Jihad nach Syrien ziehen wollte, in Istanbul aber umkehrte, musste in Workshops vor Jugendlichen über seine Reise und seine Erfahrungen berichten und erhielt dafür Strafaufschub.