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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 1 Minute

Linz: Gedenkstätte statt Gefängnis

Im Dezember 2016 ist der Mühlviertler aus dem Bezirk Rohrbach wegen Wiederbetätigung zu zwölf Monaten Haft teilbedingt verurteilt worden – mediale Berichterstattung gab es damals keine. Jetzt wurden ihm die drei Monate unbedingter Haft nachgesehen. Er hatte von dem Angebot Gebrauch gemacht, das im Rahmen eines Projektes entwickelt worden ist, und an einem begleiteten Rundgang durch eine NS-Gedenkstätte mit anschließender Reflexionsrunde teilgenommen.

2. März 2017

Das Landesgericht Linz hat das Projekt, bei dem Verurteilten nach dem Verbotsgesetz eine unbedingte Strafe nachgesehen werden kann, am Mittwoch im Rahmen eines Pressegesprächs vorgestellt. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass es sich um „ideologisch nicht gefestigte“ Täter handelt. Der 22-jährige Mühlviertler hatte auf Facebook ein Bild mit einem NS-Symbol geteilt und mehrere solche Darstellungen mit einem „Like“ geteilt – das ist die äußerst knappe Angabe zu dem Profil des Verurteilten. Das Landesgericht Linz setzt darauf, dass es ideologisch nicht gefestigten Personen schwer falle, sich einer Auseinandersetzung über die Gräuel des Nationalsozialismus zu entziehen, wenn sie ihnen unmittelbar vor Augen geführt würden. Durch die Strafnachsicht würden sie nicht aus ihrem Job gerissen und hätten etwas gelernt.

Eine ähnliche Vorgangsweise wurde auch schon bei einem 2015 verurteilten IS-Sympathisanten gewählt. Der Jugendliche, der in den Jihad nach Syrien ziehen wollte, in Istanbul aber umkehrte, musste in Workshops vor Jugendlichen über seine Reise und seine Erfahrungen berichten und erhielt dafür Strafaufschub.

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Schlagwörter: Oberösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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