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Ried/Linz : 6 Monate fürs Aufhängen und Erschießen

Ein etwas selt­sa­mer Bei­trag in der FPÖ-nahen Wochen­zei­tung „Wochen­blick“ hat­te den 31-jäh­ri­­gen Lin­zer so erregt, dass er sich jetzt vor dem Lan­des­ge­richt Ried im Inn­kreis wegen Ver­het­zung (§ 283 StGB) und Auf­for­de­rung zu einer mit Stra­fe bedroh­ten Hand­lung (§ 282 StGB) ver­ant­wor­ten muss­te. Der Arti­kel han­del­te ziem­lich rei­ße­risch eine „Sex-Atta­­cke“ durch Asyl­wer­ber in Linz ab, […]

2. Mrz 2017

Der Ange­klag­te glaub­te sich zu erin­nern, dass es in dem Bei­trag des „Wochen­blick“ vom 22. August 2016 um eine Ver­ge­wal­ti­gung gegan­gen sei. Ist es aber nicht. Wie die OÖN berich­te­te, ging es im Bei­trag des „Wochen­blick“, „dar­um, dass eine Redak­teu­rin des besag­ten Blat­tes von zwei Män­nern aus Afgha­ni­stan und dem Irak unsitt­lich berührt wor­den sein soll“. Die Reak­ti­on des Lin­zers war jeden­falls straf­recht­lich rele­vant: „Gleich an die Wand stel­len und öffent­lich erschie­ßen – fer­tig, so wie frü­her.

Die Ver­ant­wor­tung des Ange­klag­ten war etwas zu sim­pel: „Ich hät­te nicht gedacht, dass das sol­che Kon­se­quen­zen haben kann. Es tut mir leid, das ist nor­ma­ler­wei­se über­haupt nicht mei­ne Art. Ich habe zu die­ser Zeit wegen eines Band­schei­ben­vor­falls star­ke Schmerz­mit­tel genom­men, daher war ich neben der Spur.” Da war aber auch noch sei­ne Auf­for­de­rung, man sol­le man Flücht­lin­ge aus Afgha­ni­stan und dem Irak völ­lig wahl­los jagen, egal ob Täter oder nicht. Asyl­wer­ber sol­le man rück­wärts am Baum auf­hän­gen, tat er auch noch auf der Face­book-Sei­te des „Wochen­blick“ kund. Vor Gericht woll­te er deut­lich abschwä­chen: Er habe nicht eine eth­ni­sche Grup­pe gemeint, son­dern Ver­ge­wal­ti­ger im all­ge­mei­nen. Einen Tag nach Ver­öf­fent­li­chung des Hetz­pos­tings kamen ihm dann Beden­ken, und er lösch­te sei­nen Bei­trag. Der Ver­tei­di­ger erach­te­te das aus­rei­chend und ersuch­te um eine diver­sio­nel­le Erledigung.

Der Rich­ter blieb in sei­ner Urteils­be­grün­dung aber sehr klar: „Sie haben kei­nen schlech­ten Ein­druck gemacht, und Sie sehen ihren Feh­ler ein. Aller­dings haben Sie gleich zwei Tat­hand­lun­gen erfüllt, und in Zei­ten wie die­sen, wo es so viel Hass im Netz gibt, ist eine Diver­si­on abso­lut indis­ku­ta­bel.“ Das Urteil, sechs Mona­te bedingt, ist bereits rechtskräftig.