Der Angeklagte glaubte sich zu erinnern, dass es in dem Beitrag des „Wochenblick“ vom 22. August 2016 um eine Vergewaltigung gegangen sei. Ist es aber nicht. Wie die OÖN berichtete, ging es im Beitrag des „Wochenblick“, „darum, dass eine Redakteurin des besagten Blattes von zwei Männern aus Afghanistan und dem Irak unsittlich berührt worden sein soll“. Die Reaktion des Linzers war jedenfalls strafrechtlich relevant: „Gleich an die Wand stellen und öffentlich erschießen – fertig, so wie früher.”
Die Verantwortung des Angeklagten war etwas zu simpel: „Ich hätte nicht gedacht, dass das solche Konsequenzen haben kann. Es tut mir leid, das ist normalerweise überhaupt nicht meine Art. Ich habe zu dieser Zeit wegen eines Bandscheibenvorfalls starke Schmerzmittel genommen, daher war ich neben der Spur.” Da war aber auch noch seine Aufforderung, man solle man Flüchtlinge aus Afghanistan und dem Irak völlig wahllos jagen, egal ob Täter oder nicht. Asylwerber solle man rückwärts am Baum aufhängen, tat er auch noch auf der Facebook-Seite des „Wochenblick“ kund. Vor Gericht wollte er deutlich abschwächen: Er habe nicht eine ethnische Gruppe gemeint, sondern Vergewaltiger im allgemeinen. Einen Tag nach Veröffentlichung des Hetzpostings kamen ihm dann Bedenken, und er löschte seinen Beitrag. Der Verteidiger erachtete das ausreichend und ersuchte um eine diversionelle Erledigung.
Der Richter blieb in seiner Urteilsbegründung aber sehr klar: „Sie haben keinen schlechten Eindruck gemacht, und Sie sehen ihren Fehler ein. Allerdings haben Sie gleich zwei Tathandlungen erfüllt, und in Zeiten wie diesen, wo es so viel Hass im Netz gibt, ist eine Diversion absolut indiskutabel.“ Das Urteil, sechs Monate bedingt, ist bereits rechtskräftig.