Ein etwas seltsamer Beitrag in der FPÖ-nahen Wochenzeitung „Wochenblick“ hatte den 31-jährigen Linzer so erregt, dass er sich jetzt vor dem Landesgericht Ried im Innkreis wegen Verhetzung (§ 283 StGB) und Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten Handlung (§ 282 StGB) verantworten musste. Der Artikel handelte ziemlich reißerisch eine „Sex-Attacke“ durch Asylwerber in Linz ab, worauf der Angeklagte zu Lynchjustiz durch Erschießen aufgefordert hatte.
Der Angeklagte glaubte sich zu erinnern, dass es in dem Beitrag des „Wochenblick“ vom 22. August 2016 um eine Vergewaltigung gegangen sei. Ist es aber nicht. Wie die OÖN berichtete, ging es im Beitrag des „Wochenblick“, „darum, dass eine Redakteurin des besagten Blattes von zwei Männern aus Afghanistan und dem Irak unsittlich berührt worden sein soll“. Die Reaktion des Linzers war jedenfalls strafrechtlich relevant: „Gleich an die Wand stellen und öffentlich erschießen – fertig, so wie früher.”
Die Verantwortung des Angeklagten war etwas zu simpel: „Ich hätte nicht gedacht, dass das solche Konsequenzen haben kann. Es tut mir leid, das ist normalerweise überhaupt nicht meine Art. Ich habe zu dieser Zeit wegen eines Bandscheibenvorfalls starke Schmerzmittel genommen, daher war ich neben der Spur.” Da war aber auch noch seine Aufforderung, man solle man Flüchtlinge aus Afghanistan und dem Irak völlig wahllos jagen, egal ob Täter oder nicht. Asylwerber solle man rückwärts am Baum aufhängen, tat er auch noch auf der Facebook-Seite des „Wochenblick“ kund. Vor Gericht wollte er deutlich abschwächen: Er habe nicht eine ethnische Gruppe gemeint, sondern Vergewaltiger im allgemeinen. Einen Tag nach Veröffentlichung des Hetzpostings kamen ihm dann Bedenken, und er löschte seinen Beitrag. Der Verteidiger erachtete das ausreichend und ersuchte um eine diversionelle Erledigung.
Der Richter blieb in seiner Urteilsbegründung aber sehr klar: „Sie haben keinen schlechten Eindruck gemacht, und Sie sehen ihren Fehler ein. Allerdings haben Sie gleich zwei Tathandlungen erfüllt, und in Zeiten wie diesen, wo es so viel Hass im Netz gibt, ist eine Diversion absolut indiskutabel.“ Das Urteil, sechs Monate bedingt, ist bereits rechtskräftig.