Schon die Ankündigung des Geschworenenprozesses, der da am Dienstag, 21. Februar am Innsbrucker Landesgericht stattfand, hatte es sich. Die Anklage warf dem Angeklagten das (versuchte) Verbrechen nach § 3 a Z 2 des Verbotsgesetzes und auch nach § 3 g vor. Die „Ausrottung aller Ausländer nicht deutschen Blutes“ hatte der Tankwart (23) aus dem Tiroler Unterland gefordert und den „Rassenkrieg“.
Die Parolen, die der Schwazer über diverse soziale Medien abgesetzt hatte, waren sehr eindeutig. „Ich seh den Rassenkrieg beginnen. Und wir werden ihn gewinnen“, verkündete er etwa. Um diesen Krieg zu gewinnen und die „Befreiung des deutschen Volkes“ zu erreichen, seien auch Morde, das „Abschlachten“ der Feinde notwendig. Um sich darauf vorzubereiten zeltete er zum Training im Wald. Rund 30 Postings waren in der Anklage erfasst.
Vor Gericht schwächte er deutlich ab: „Das war doch nur Prahlerei im Internet, persönlich hatte ich mit niemandem Kontakt“ (Krone Tirol, 22.2.2017). Ähnlich wird er in der Tiroler Tageszeitung (22.2.2017) zitiert: „Ich wollte eigentlich nur Aufmerksamkeit erregen“. Dann steht da noch der Hinweis, dass er in einem schwierigen Familienumfeld aufgewachsen sei. Da könnte was dran sein. Einer aus seiner Familie (sein Vater?) fällt durch stramm rechte FB- Vorlieben auf. Die braunen Spuren des Angeklagten in den sozialen Netzwerken sind mittlerweile ebenso wenig sichtbar wie die seiner schwierigen Familienmitglieder – ausgenommen ein Posting, in dem der „goldene Analvibrator“ verliehen wird. Dumpfbrauner Humor eben.
Aus den Medienberichten geht leider nicht hervor, wodurch der Vorwurf eine Organisation im nationalsozialistischen Sinn aufzubauen, in der Anklage begründet wurde. Die Geschworenen erkannten den Angeklagten im Sinne dieses Anklagepunktes jedenfalls ebenso für schuldig wie bei dem anderen Anklagepunkt (§ 3 g Verbotsgesetz). Während das Urteil für § 3 g Verbotsgesetz mit zwölf Monaten bedingter Haft und 3.600 Euro Geldstrafe festgesetzt wurde, wollten die Geschworenen bei der Anklage nach § 3 a zwölf Jahre Haft unbedingt. Die Berufsrichter setzten dieses Urteil aus, was entweder eine Neuverhandlung oder die Rückziehung der Anklage zur Folge haben könnte.