Da bei ihm eine kleine Menge an Suchtmitteln gefunden wurde, gab es eine Nachschau in seiner Wohnung, wo die Polizei eine gemalte Hakenkreuzfahne entdeckt: Anzeige nach dem Suchtmittel- und Verbotsgesetz. (Quelle: Tiroler Tageszeitung, 10.2.17)
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Schlagwörter: Körperverletzung | Neonazismus/Neofaschismus | Suchtmittelgesetz | Tirol | Wiederbetätigung
