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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 3 Minuten

Krems: 18 Monate für Reichsideologen

Am 30. Jänner musste sich Martin B. (46) wegen versuchter Erpressung und versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt vor dem Landesgericht Krems verantworten. Weil der Angeklagte jahrelang keine Gebühren bezahlt hatte, wurden Exekutionsverfahren eingeleitet, worauf die Vertreter der befassten Behörden von Martin B. mit Forderungen in Millionenhöhe überzogen wurden.

31. Jan. 2017

Welcher Gruppe sich der Angeklagte zugehörig fühlt, wurde im Prozess anscheinend nicht erörtert. Einige Medien bezeichnen Martin B. als Anhänger des OPPT (One People’s Public Trust). In der Vorberichterstattung zum Prozess wurde B. zumeist als „Freeman“ geoutet.

Ob der Angeklagte sich eher der OPPT oder als Freeman sieht ist nicht ganz klar - in der Ablehnung von Gesellschaft, Staat und Recht sind sich diese jedenfalls alle einig.
Ob der Angeklagte sich eher der OPPT nahestehend oder als Freeman sieht ist nicht ganz klar – in der Ablehnung von Gesellschaft, Staat und Recht sind sich jedenfalls alle einig.

In der Regel werden Gebühren, Steuern oder Verwaltungsstrafen von Organen der Republik abgelehnt und die Ablehnung damit begründet, dass man nicht Teil dieser angeblich fiktiven Republik sei. Martin B. erklärte seine Verweigerung vor Gericht schon fast religiös: „Ich bin ein lebender Mann aus Fleisch und Blut, ein beseeltes Wesen. Ich bin nur dem Schöpfer unterworfen. Nur mein Schöpfer kann über mich richten. Sind Sie mein Schöpfer?“ (noen.at, 30.1.17)

...die Ablehnung von Staat & Gesellschaft geht nur soweit, Bestehendes abzulehnen - und durch eigene Gerichte, Staaten, Ausweise zu ersetzen. Im Bild ein Muster eines Identitätsausweis der "Terranier"...
Die Ablehnung von Staat & Gesellschaft geht nur soweit, Bestehendes abzulehnen – und durch eigene Gerichte, Staaten, Ausweise zu ersetzen. Im Bild ein Muster eines Identitätsausweis der „Terranier“

Zuvor hatte das Geschöpf „aus Fleisch und Blut“ allerdings nicht nur die Bezahlung der Müll- und anderen Gebühren der Gemeinde, sondern auch der Sozialversicherungsbeiträge verweigert. Die folgenden Exekutionsverfahren beantwortete er mit der üblichen Methode: Er machte Forderungen in Millionenhöhe gegen Repräsentanten der exekutierenden Behörden beim US-Handelsregister UCC (Uniform Commercial Code) geltend und wollte sie damit unter Druck setzen.

Wenn die Betroffenen auf die Mahnschreiben nicht reagieren, wird das Schweigen als Zustimmung gewertet und die nächste Phase gezündet. Über ein Inkassobüro wird bei einem Gericht in Malta ein Exekutionstitel beantragt und dann auch versucht, die absurden Forderungen einzutreiben. Im Fall von Martin B. haben einige der Betroffenen die Mahnschreiben des Angeklagten – zunächst – ignoriert, andere nahmen sie durchaus ernst:

Zahlreiche der zwölf „Rechnungs“-Empfänger berichteten, dass sie sich bedroht gefühlt hätten. „Ich bin jetzt noch baff“, betonte eine SVB-Vertreterin. Sie habe die Briefe des Angeklagten ernst genommen: „Ich habe mir gedacht, das darf nicht wahr sein. Wir leben in einem Rechtsstaat, in einer Demokratie. Da gibt es Rechte, aber auch Pflichten.“ Sie habe Bedenken gehabt, dass es bei einer Einreise in die Vereinigten Staaten Probleme geben könnte, wenn sie in einem US-amerikanischen Schuldenregister eingetragen sei. (noen.at, 30.1.17)

Die Richterin sah die versuchte Erpressung als gegeben an und verurteilte den Angeklagten, der sich zu Beginn geweigert hatte auf dem Anklagestuhl Platz zu nehmen und die Verhandlung im Stehen aus den hinteren Reihen absolvieren durfte, zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Als ihn die Richterin fragte, ob er das Urteil annimmt, antwortete Martin B. etwas kryptisch: „Ich verzichte auf das Privileg, von Ihnen verurteilt zu werden.“ (noe.orf.at, 30.1.17)

Die Vorsichtsmaßnahmen der Exekutive – ein Großaufgebot der Polizei zur Sicherung der Verhandlung – waren bei diesem Kremser Prozess ausnahmsweise nicht notwendig. Nur „eine Handvoll möglicher Unterstützer“ (kurier.at, 30.1.17) war erschienen.

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Schlagwörter: Niederösterreich | Staatsfeindliche Bewegungen | Staatsverweigerer*innen | Verschwörungsideologien

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