Das Urteil der Geschworenen beim Prozess gegen den langjährigen Aktivisten der Neonazi-Szene fiel sehr deutlich aus – und das, obwohl er wegen der freizügigen Präsentation seiner zahlreichen Nazi-Tattoos im Sierninger Freibad sogar freigesprochen wurde. Aber es blieb ja noch einiges sonst an einschlägigen Delikten übrig. Etwa seine Aktivitäten als User „Oberdonau“ im seit 2012 geschlossenen Neonazi-Forum thiazi.net.
Auf thiazi war „Oberdonau“ bis zum Schluss aktiv. Der „Freund der Germanen“ war förderndes thiazi-Mitglied und hat nicht nur durch seine Eigeneinschätzung als „Volkssozialist“ deutlich gemacht, dass er wirklich ein Nazi ist. Vor Gericht will er sich anders positioniert wissen: „Wenn die FPÖ rechts ist, dann bin ich auch rechts.“ (ooe.orf.at)
Wer möchte da widersprechen? Ansonsten blieb Günther alias „Oberdonau“ seiner schon aus vergangenen Prozessen bekannten Linie treu: Abstreiten bis zum bitteren Ende. Damit hat er schon in mehreren Prozessen Erfahrungen gesammelt – auch wenn er nicht unbedingt daraus gelernt hat. Aber deswegen stand er ja vor Gericht. Das Urteil, zwei Jahre und neun Monate unbedingte Haft, ist noch nicht rechtskräftig.
Weitere Artikel dazu:
— stopptdierechten.at, 24.1.2017: Steyr/Sierning (OÖ): Günther vor Gericht!