Seit Jahren geistert er als Versprechen des Innenministeriums in der politischen Debatte herum: der Aktionsplan gegen Rechtsextremismus. 2013 wurde er zum ersten Mal in den Mund genommen, 2014 fragte SOS Mitmensch nach, 2015 wollte Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen, mit einer parlamentarischen Anfrage Genaueres wissen, 2016 wurde eine Sichtung in Vorarlberg gemeldet, die sich als Fata Morgana entpuppte und jetzt wollte die „Wiener Zeitung“ (19.1.2017) nochmal Details wissen.
In der parlamentarischen Anfrage von Albert Steinhauser wird der damals erkennbare Weg des Phantoms Aktionsplan nachgezeichnet. Demnach wurde nach wissenschaftlicher Vorbereitung im Herbst 2013 im Auftrag des Generaldirektors für die öffentliche Sicherheit ein „Nationaler Aktionsplan Rechtsextremismus“ erstellt. Aus der Beantwortung durch das Innenministeriums konnte man erfahren, dass das wohl wichtigste Ergebnis die Ausbildung von insgesamt 192 „Staatsschutzsensoren“ innerhalb der Exekutive war, die über rechtliche Grundlagen, Phänomenologie, verbotene Symbole und Abzeichen und neuere Entwicklungen instruiert wurden. Dazu gab es noch das fast trotzige Versprechen: „Diese Informationsmaterialen werden nicht veröffentlicht.“ Warum eigentlich nicht?
Das fragten sich – aus anderen Motiven – auch Informanten bzw. Sympathisanten der Reichsideologen in den Reihen der Exekutive, die 2015 eine Schulungsunterlage des Verfassungsschutzes entwendeten und veröffentlichten (profil, 2.11.15).
Die Anfragebeantwortung endete nichtsdestotrotz mit dem geheimnisvollen Satz: „Der „Nationale Aktionsplan Rechtsextremismus“ als wirkungsorientiertes Instrument beschreibt zu den jeweiligen Zielen unterschiedliche Maßnahmen, welche einmalig, periodisch sowie laufend gesetzt werden. Eine erste Evaluierung ist für Ende 2015 vorgesehen.“
Die Evaluierung fand entweder nicht statt oder ist nicht besonders günstig ausgefallen, jedenfalls war von ihr ebensowenig zu hören und lesen wie vom Aktionsplan selbst, der immer rätselhafter wurde. Im Juni 2016 kündigte der mittlerweile neue Innenminister Sobotka einen „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ an. Schon vorher gab es eine Sichtung in Vorarlberg, wo der Sicherheitslandesrat Schwärzler bereits im Mai 2016 begrüßte, dass im Juni 2016 ein „Nationaler Aktionsplan Rechtsextremismus“ veröffentlicht werde. Schwärzler wusste damals schon ziemlich genau, was der Aktionsplan beinhalten würde. Aber der Juni verging, und es gab nur die bereits erwähnte Ankündigung von Sobotka, dass er schon kommen werde, der Aktionsplan.
Tatsächlich gab es noch im Juni – so die „Wiener Zeitung“ – ein Treffen zwischen Sobotka und Landespolitikern sowie NGO-Vertretern, auch das MKÖ nahm teil. „Seitdem haben wir vom Herrn Innenminister und seinem angekündigten Plan nichts mehr gehört“, sagt MKÖ-Geschäftsführerin Christa Bauer.”
Und dann kam doch noch eine sehr plausible Erklärung des Innenministeriums zum Phantom Aktionsplan: [D]er Aktionsplan beinhalte ein „vielschichtiges Programm mit zahlreichen Kooperationspartnern aus Zivilgesellschaft und internen Schwerpunktsetzungen“, auch des Verfassungsschutzes. Die Maßnahmen seien bereits seit vielen Jahren am Laufen und würden „laufend erweitert“.
Seit vielen Jahren, nicht erst seit 2013, ist es also schon aktiv, das Phantom Aktionsplan Rechtsextremismus, leistet wichtige Arbeit im Stillen, aber keiner merkt was davon …