Wie die „Oberösterreichischen Nachrichten“ berichten, muss der nächste „Freeman“ (45) wegen schwerer Nötigung und betrügerischer Krida vor Gericht. Er hat zuletzt einen Gerichtsvollzieher gefährlich bedroht und durch eine fiktive Forderung von mehreren Millionen bzw. einen Eintrag in das UCC-Schuldenregister in Washington versucht, einen Richter des Bezirksgerichts und den Gerichtsvollzieher zur Unterlassung weiterer Schritte zu nötigen.
Gestern haben wir über den „Freeman“ berichtet, der den Bürgermeister von Gars/Kamp und weitere (Amts-) Personen mit einer fiktiven Forderung bzw. Eintrag in das UCC-Schuldenregister unter Druck setzen wollte. Er muss sich am 30. Jänner in Krems wegen versuchter Erpressung verantworten.
Anfang Februar muss jetzt jener „Freeman“ aus dem Bezirk Braunau beim Landesgericht Ried als Angeklagter aufmarschieren, der im November des Vorjahres unter Einsatz des Sondereinsatzkommandos Cobra festgenommen, aber am nächsten Tag wieder freigelassen wurde. Als Grund für die Freilassung gab der Sprecher der Staatsanwaltschaft an: „Der Mann gab an, dass ihm die Tragweite seiner Handlungen nicht bewusst gewesen sei. Er räumte ein, dass sein Verhalten falsch gewesen sei. Angeblich will er sich von der Szene der Staatsverweigerer distanzieren” (OÖN, 15.11.2016).
Offen ist auch noch, wie die Justiz mit jener OPPT-Anhängerin – ebenfalls aus dem Bezirk Braunau – umgehen will, die sich im Juni 2016 einer Verkehrskontrolle widersetzt und dabei einen Polizisten verletzt hatte. Als sie zur Verhandlung nicht erschien und polizeilich vorgeführt werden sollte, verschanzte sie sich in ihrer Wohnung: „Durch eine geschlossene Glastür sahen die Polizisten, dass die 48-Jährige mit einem 25 Zentimeter langen Küchenmesser hinter der Tür lauerte (OÖN, 25.8.2016). Auch bei ihr musste die Cobra zur Festnahme ausrücken.
Wegen der Vorwürfe bzw. Aktionen vom Juni wurde sie zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt, hat aber wegen der erneuten gefährlichen Drohung und des Widerstandes gegen die Staatsgewalt ein neues Verfahren zu erwarten. Auch diese Frau (48) hat mehrere Zahlungsaufforderungen an Richter und Staatsanwälte geschickt: „In diesen Schreiben fordert die Frau die Justiz zu Zahlungen zwischen 100.000 Euro und sieben Millionen Euro auf. Als Grund wird unter anderem „illegale Freiheitsberaubung” angegeben“ (OÖN, 15.11.2016).
Aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens hat die Staatsanwaltschaft Ried den geplanten Strafantrag gegen die Frau zurückgezogen und stattdessen einen Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gestellt, über den ein Schöffengericht entscheiden muss. Im Gutachten wird festgestellt, dass die Frau nicht zurechnungsfähig, aber sehr gefährlich sei.