Ried im Innkreis: „Freeman“ vor Prozess

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Wie die „Ober­ös­ter­rei­chi­schen Nach­rich­ten“ berich­ten, muss der nächs­te „Free­man“ (45) wegen schwe­rer Nöti­gung und betrü­ge­ri­scher Kri­da vor Gericht. Er hat zuletzt einen Gerichts­voll­zie­her gefähr­lich bedroht und durch eine fik­ti­ve For­de­rung von meh­re­ren Mil­lio­nen bzw. einen Ein­trag in das UCC-Schul­den­re­gis­ter in Washing­ton ver­sucht, einen Rich­ter des Bezirks­ge­richts und den Gerichts­voll­zie­her zur Unter­las­sung wei­te­rer Schrit­te zu nötigen.

Ges­tern haben wir über den „Free­man“ berich­tet, der den Bür­ger­meis­ter von Gars/Kamp und wei­te­re (Amts-) Per­so­nen mit einer fik­ti­ven For­de­rung bzw. Ein­trag in das UCC-Schul­den­re­gis­ter unter Druck set­zen woll­te. Er muss sich am 30. Jän­ner in Krems wegen ver­such­ter Erpres­sung verantworten.

Anfang Febru­ar muss jetzt jener „Free­man“ aus dem Bezirk Brau­nau beim Lan­des­ge­richt Ried als Ange­klag­ter auf­mar­schie­ren, der im Novem­ber des Vor­jah­res unter Ein­satz des Son­der­ein­satz­kom­man­dos Cobra fest­ge­nom­men, aber am nächs­ten Tag wie­der frei­ge­las­sen wur­de. Als Grund für die Frei­las­sung gab der Spre­cher der Staats­an­walt­schaft an: „Der Mann gab an, dass ihm die Trag­wei­te sei­ner Hand­lun­gen nicht bewusst gewe­sen sei. Er räum­te ein, dass sein Ver­hal­ten falsch gewe­sen sei. Angeb­lich will er sich von der Sze­ne der Staats­ver­wei­ge­rer distan­zie­ren” (OÖN, 15.11.2016).

Offen ist auch noch, wie die Jus­tiz mit jener OPPT-Anhän­ge­rin – eben­falls aus dem Bezirk Brau­nau – umge­hen will, die sich im Juni 2016 einer Ver­kehrs­kon­trol­le wider­setzt und dabei einen Poli­zis­ten ver­letzt hat­te. Als sie zur Ver­hand­lung nicht erschien und poli­zei­lich vor­ge­führt wer­den soll­te, ver­schanz­te sie sich in ihrer Woh­nung: „Durch eine geschlos­se­ne Glas­tür sahen die Poli­zis­ten, dass die 48-Jäh­ri­ge mit einem 25 Zen­ti­me­ter lan­gen Küchen­mes­ser hin­ter der Tür lau­er­te (OÖN, 25.8.2016). Auch bei ihr muss­te die Cobra zur Fest­nah­me ausrücken.

Wegen der Vor­wür­fe bzw. Aktio­nen vom Juni wur­de sie zu sechs Mona­ten beding­ter Haft ver­ur­teilt, hat aber wegen der erneu­ten gefähr­li­chen Dro­hung und des Wider­stan­des gegen die Staats­ge­walt ein neu­es Ver­fah­ren zu erwar­ten. Auch die­se Frau (48) hat meh­re­re Zah­lungs­auf­for­de­run­gen an Rich­ter und Staats­an­wäl­te geschickt: „In die­sen Schrei­ben for­dert die Frau die Jus­tiz zu Zah­lun­gen zwi­schen 100.000 Euro und sie­ben Mil­lio­nen Euro auf. Als Grund wird unter ande­rem „ille­ga­le Frei­heits­be­rau­bung” ange­ge­ben“ (OÖN, 15.11.2016).

Auf­grund eines psych­ia­tri­schen Gut­ach­tens hat die Staats­an­walt­schaft Ried den geplan­ten Straf­an­trag gegen die Frau zurück­ge­zo­gen und statt­des­sen einen Antrag auf Unter­brin­gung in einer Anstalt für geis­tig abnor­me Rechts­bre­cher gestellt, über den ein Schöf­fen­ge­richt ent­schei­den muss. Im Gut­ach­ten wird fest­ge­stellt, dass die Frau nicht zurech­nungs­fä­hig, aber sehr gefähr­lich sei.