Salzburg: Freispruch für Wiederbetätigung?

Am 13.9.2016 fand am Lan­des­gericht Salzburg ein Schwurg­ericht­sprozess wegen Wieder­betä­ti­gung gegen einen Mag­is­ter G. (43) wegen Wieder­betä­ti­gung statt. In einem bekan­nten Salzburg­er Bier­lokal soll der Angeklagte vor ein­er Runde davon gesprochen haben, dass die Welt so einen wie Adolf Hitler oder Jesus wieder brauche und einen Zuhör­er als „halb arisches Wech­sel­blut“ beze­ich­net haben. Die Infos über die Anklage waren sehr knapp.

Wie lei­der schon des öfteren am Lan­des­gericht Salzburg gab es auch dies­mal keine medi­ale Prozess­berichter­stat­tung. Nach Auskun­ft des Lan­des­gericht­es wurde der Angeklagte vom Vor­wurf der Wieder­betä­ti­gung freige­sprochen; das Urteil ist allerd­ings noch nicht recht­skräftig, weil sich die Staat­san­waltschaft dazu noch nicht erk­lärt hat