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Salzburg: Freispruch für Wiederbetätigung?

Am 13.9.2016 fand am Landesgericht Salzburg ein Schwurgerichtsprozess wegen Wiederbetätigung gegen einen Magister G. (43) wegen Wiederbetätigung statt. In einem bekannten Salzburger Bierlokal soll der Angeklagte vor einer Runde davon gesprochen haben, dass die Welt so einen wie Adolf Hitler oder Jesus wieder brauche und einen Zuhörer als „halb arisches Wechselblut“ bezeichnet haben. Die Infos über die Anklage waren sehr knapp.

Wie leider schon des öfteren am Landesgericht Salzburg gab es auch diesmal keine mediale Prozessberichterstattung. Nach Auskunft des Landesgerichtes wurde der Angeklagte vom Vorwurf der Wiederbetätigung freigesprochen; das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil sich die Staatsanwaltschaft dazu noch nicht erklärt hat

15. Sep. 2016

Am 13.9.2016 fand am Landesgericht Salzburg ein Schwurgerichtsprozess wegen Wiederbetätigung gegen einen Magister G. (43) wegen Wiederbetätigung statt. In einem bekannten Salzburger Bierlokal soll der Angeklagte vor einer Runde davon gesprochen haben, dass die Welt so einen wie Adolf Hitler oder Jesus wieder brauche und einen Zuhörer als „halb arisches Wechselblut“ bezeichnet haben. Die Infos über die Anklage waren sehr knapp.

Wie leider schon des öfteren am Landesgericht Salzburg gab es auch diesmal keine mediale Prozessberichterstattung. Nach Auskunft des Landesgerichtes wurde der Angeklagte vom Vorwurf der Wiederbetätigung freigesprochen; das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil sich die Staatsanwaltschaft dazu noch nicht erklärt hat

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Salzburg | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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