Eisenstadt: 3 Monate für Verhetzung

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Am Lan­des­ge­richt Eisen­stadt fand unter dem Vor­sitz von Rich­ter Wolf­gang Rau­ter, der frü­her ein­mal auch Lan­des­ob­mann der FPÖ Bur­gen­land gewe­sen ist, ein Pro­zess wegen Ver­het­zung gegen einen Süd­bur­gen­län­der (39) statt, der am 6. Juni d.J. auf der Face­book-Sei­te von Außen­mi­nis­ter Sebas­ti­an Kurz in zwei Ein­trä­gen gegen Mus­li­me gehetzt hat. Ver­han­delt wur­de in Abwe­sen­heit des Ange­klag­ten, der zu der Ver­hand­lung nicht erschie­nen ist.

Der Ange­klag­te hat­te sich – so Rich­ter Rau­ter — bei den Ermitt­lun­gen grund­sätz­lich gestän­dig gezeigt und sich auf sei­ne (christ­li­che) Reli­gi­on sowie auf sei­ne gerin­ge Kör­per­grö­ße von unter 1,50 Meter beru­fen. Auch habe er „kei­nen guten Umgang mit mus­li­mi­schen Arbeits­kol­le­gen gehabt“ (APA). In den Pos­tings hat­te er Mus­li­men abge­spro­chen, dass sie Men­schen sei­en bzw. der Islam eine Reli­gi­on und hat­te außer­dem Mus­li­men unter­stellt, dass sie „in ihrem Juden­hass wie­der in Hit­lers Afri­ka-Corps(!) mit­mar­schie­ren und an der Bal­kan­front Men­schen abschlach­ten“ (APA) würden.

Das Gericht fand den Tat­be­stand der Ver­het­zung „gera­de noch“ erfüllt und ver­ur­teil­te den abwe­sen­den Ange­klag­ten zu drei Mona­ten bedingt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.