Der Angeklagte hatte sich, so Richter Rauter, bei den Ermittlungen grundsätzlich geständig gezeigt und sich auf seine (christliche) Religion sowie auf seine geringe Körpergröße von unter 1,50 Meter berufen. Auch habe er „keinen guten Umgang mit muslimischen Arbeitskollegen gehabt“ (APA). In den Postings hatte er Muslimen abgesprochen, dass sie Menschen seien bzw. der Islam eine Religion und hatte außerdem Muslimen unterstellt, dass sie „in ihrem Judenhass wieder in Hitlers Afrika-Corps mitmarschieren und an der Balkanfront Menschen abschlachten“ (APA) würden.
Das Gericht fand den Tatbestand der Verhetzung „gerade noch“ erfüllt und verurteilte den abwesenden Angeklagten zu drei Monaten bedingt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.