Die Verdächtigen, „eine Gruppe junger Herren (20–25 Jahre alt)“, haben laut der Sachverhaltsdarstellung „mehrfach im Chor, voller Überzeugung, und in voller Lautstärke“ den bekannten Spruch „Sieg Heil“ an der Bar gerufen. Mehrere Minuten lang. Zunächst nur wenige, hätten am Ende zwischen zehn und fünfzehn Männer daran teilgenommen, so der Zeuge, den die „Kleine Zeitung“ mit folgenden Sätzen zitiert: „Ich bin wirklich überrascht, dass keiner der anwesenden Feuerwehrmänner und anderen Besucher etwas gesagt hat“ und „Dass die Sieg-Heil-Rufe keiner gehört hat, kann ich mir nicht vorstellen.“
Der Verfassungsschutz Kärnten, an den die Sachverhaltsdarstellung gerichtet war, erklärte, dass noch am Montag, 20.6., mit Befragungen begonnen werde, lieferte allerdings gleich eine passable Rechtfertigung für die Verdächtigen mit: „Wenn Nazi-Parolen unter sehr starkem Alkoholeinfluss gerufen werden, seien sie milder zu bewerten, sagte Verfassungsschützer Mayer.“ (ORF Kärnten) Was da wohl bei den Befragungen herauskommen wird?
Der Landesfeuerwehrkommandant sprach zwar von harten Konsequenzen, sollten die Vorwürfe stimmen, versicherte aber gleichzeitig etwas schwammig, es werde keinen Ausschluss geben, wenn er rechtlich nicht fundiert sei. Wie soll man das interpretieren? Wenn es zwar „Sieg Heil“-Rufe gab, die aber aus irgendwelchen Gründen nicht zu einer Verurteilung führen sollten, dann passiert nichts?