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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Klagenfurt: Zwei Jahre für „Patriotin 88“

Eine 37-jäh­ri­ge Kärnt­ne­rin stand ges­tern in Kla­gen­furt vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt wegen des Ver­dachts der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung. Der Frau wur­den in der Ankla­ge ins­ge­samt elf Delik­te vor­ge­wor­fen. In den Jah­ren 2014 und 2015 hat sie auf einer Inter­net­platt­form Auf­ru­fe zur Ras­sen­tren­nung und zur Über­le­gen­heit der wei­ßen Ras­se gepos­tet, auch Haken­kreu­ze in unter­schied­li­chen Vari­an­ten und NS-Kriegsverbrecher.

19. Mai 2016

Die Ver­tei­di­gung der Ange­klag­ten war nicht beson­ders inno­va­tiv. Mit dem Natio­nal­so­zia­lis­mus habe sie nichts zu tun, die Nach­rich­ten bzw. Fotos, für die sie ange­klagt wur­de, habe sie von ande­ren erhal­ten und nur geteilt, und bei der Demo der Iden­ti­tä­ren im Febru­ar habe sie auch nicht teil­ge­nom­men – da sei sie am Arbeits­platz gewesen.

Das pass­te nicht zu den Fak­ten. Auf ihr Dekol­le­té hat sich die Frau, die einen neun Mona­te alten Sohn hat, den Spruch der Waf­fen-SS „Mei­ne Ehre heißt Treue“ täto­wie­ren las­sen. „Ihr sei die Bedeu­tung des Spruchs — es han­delt sich um den Leit­spruch der Waf­fen-SS — nicht bekannt gewe­sen“, wird sie vom ORF Kärn­ten (18.5.16) zitiert. Ihre Täto­wie­run­gen wol­le sie nicht mehr öffent­lich zei­gen, ver­si­cher­te sie.

Unter dem Nick­na­me „Patrio­tin 88“ pos­te­te die Frau neo­na­zis­ti­schen und ras­sis­ti­schen Müll: „Mehr als eine Stun­de lang wur­den Pos­tings der Frau gezeigt, dar­un­ter die öster­rei­chi­sche Fah­ne, ver­se­hen mit einem Haken­kreuz, Fotos von Adolf Hit­ler, das Foto eines Kin­des in Nazi-Uni­form.“ (ORF Kärn­ten)

Der Rich­ter erklär­te, er habe sich geschämt, als er die „zyni­schen und nie­der­träch­ti­gen Pos­tings“ gele­sen hat, die Staats­an­wäl­tin wies dar­auf hin, dass die Ange­klag­te bereits ein­mal vom Ver­fas­sungs­schutz ein­ver­nom­men wor­den sei, damals wären ihre Pos­tings aller­dings nur für einen ein­ge­schränk­ten Kreis ein­seh­bar gewesen.

Erst nach mehr­ma­li­ger Befra­gung durch den Rich­ter bekann­te sich die Ange­klag­te schul­dig. „Ich war dumm“, erklär­te sie, und: „Ich war halt­los, und die Rech­ten wis­sen schon, wie sie einen da anzie­hen kön­nen.“ (Kro­ne Kärn­ten, 19.5.16)

Die Geschwo­re­nen waren sich einig: schul­dig im Sin­ne der Ankla­ge. Das Urteil: zwei Jah­re Haft, bedingt auf drei Jah­re, und drei­ßig Stun­den Anti­fa­schis­mus-Trai­ning. Die Ange­klag­te, die ein zwei­tes Kind erwar­tet, nahm das Urteil an. Die Staats­an­walt­schaft gab kei­ne Erklä­rung ab, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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Schlagwörter: Kärnten/Koroška | Neonazismus/Neofaschismus | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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