Klagenfurt: Zwei Jahre für „Patriotin 88“

Eine 37-jährige Kärnt­ner­in stand gestern in Kla­gen­furt vor einem Geschwore­nen­gericht wegen des Ver­dachts der NS-Wieder­betä­ti­gung. Der Frau wur­den in der Anklage ins­ge­samt elf Delik­te vorge­wor­fen. In den Jahren 2014 und 2015 hat sie auf ein­er Inter­net­plat­tform Aufrufe zur Rassen­tren­nung und zur Über­legen­heit der weißen Rasse gepostet, auch Hak­enkreuze in unter­schiedlichen Vari­anten und NS-Kriegsverbrecher.

Die Vertei­di­gung der Angeklagten war nicht beson­ders inno­v­a­tiv. Mit dem Nation­al­sozial­is­mus habe sie nichts zu tun, die Nachricht­en bzw. Fotos, für die sie angeklagt wurde, habe sie von anderen erhal­ten und nur geteilt und bei der Demo der Iden­titären im Feb­ru­ar habe sie auch nicht teilgenom­men – da sei sie am Arbeit­splatz gewesen.

Lei­der passte das alles nicht wirk­lich zu den Fak­ten. Auf ihr Dekol­leté hat sich die Frau, die einen neun Monate alten Sohn hat, den Spruch der Waf­fen-SS „Meine Ehre heißt Treue“ tätowieren lassen. „Ihr sei die Bedeu­tung des Spruchs — es han­delt sich um den Leit­spruch der Waf­fen-SS — nicht bekan­nt gewe­sen“, wird sie vom ORF Kärn­ten zitiert. Ihre Tätowierun­gen wolle sie nicht mehr öffentlich zeigen, ver­sicherte sie.

Unter dem Nick­name „Patri­otin 88“ postete die Frau neon­azis­tis­chen und ras­sis­tis­chen Dreck: „Mehr als eine Stunde lang wur­den Post­ings der Frau gezeigt, darunter die öster­re­ichis­che Fahne, verse­hen mit einem Hak­enkreuz, Fotos von Adolf Hitler, das Foto eines Kindes in Nazi-Uni­form“ (ORF Kärn­ten).

Der Richter erk­lärte, er habe sich geschämt, als er die „zynis­chen und niederträchti­gen Post­ings“ gele­sen hat, die Staat­san­wältin wies darauf hin, dass die Angeklagte bere­its ein­mal vom Ver­fas­sungss­chutz ein­ver­nom­men wor­den sei, damals wären ihre Post­ings allerd­ings nur für einen eingeschränk­ten Kreis ein­se­hbar gewe­sen (was eigentlich bei der Wieder­betä­ti­gung Kla­gen­furt: Zwei Jahre für „Patri­otin 88“

Erst nach mehrma­liger Befra­gung durch den Richter bekan­nte sich die Angeklagte schuldig. „Ich war dumm“, erk­lärte sie, und „Ich war halt­los, und die Recht­en wis­sen schon, wie sie einen da anziehen kön­nen“ (Kro­ne Kärn­ten, 19.5.2016).

Die Geschwore­nen waren sich einig: schuldig im Sinne der Anklage. Das Urteil: zwei Jahre Haft, bed­ingt auf drei Jahre, und dreißig Stun­den Antifaschis­mus-Train­ing. Die Angeklagte, die ein zweites Kind erwartet, nahm das Urteil an. Die Staat­san­waltschaft gab keine Erk­lärung ab, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.