Eine 37-jährige Kärntnerin stand gestern in Klagenfurt vor einem Geschworenengericht wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung. Der Frau wurden in der Anklage insgesamt elf Delikte vorgeworfen. In den Jahren 2014 und 2015 hat sie auf einer Internetplattform Aufrufe zur Rassentrennung und zur Überlegenheit der weißen Rasse gepostet, auch Hakenkreuze in unterschiedlichen Varianten und NS-Kriegsverbrecher.
Die Verteidigung der Angeklagten war nicht besonders innovativ. Mit dem Nationalsozialismus habe sie nichts zu tun, die Nachrichten bzw. Fotos, für die sie angeklagt wurde, habe sie von anderen erhalten und nur geteilt und bei der Demo der Identitären im Februar habe sie auch nicht teilgenommen – da sei sie am Arbeitsplatz gewesen.

Leider passte das alles nicht wirklich zu den Fakten. Auf ihr Dekolleté hat sich die Frau, die einen neun Monate alten Sohn hat, den Spruch der Waffen-SS „Meine Ehre heißt Treue“ tätowieren lassen. „Ihr sei die Bedeutung des Spruchs — es handelt sich um den Leitspruch der Waffen-SS — nicht bekannt gewesen“, wird sie vom ORF Kärnten zitiert. Ihre Tätowierungen wolle sie nicht mehr öffentlich zeigen, versicherte sie.
Unter dem Nickname „Patriotin 88“ postete die Frau neonazistischen und rassistischen Dreck: „Mehr als eine Stunde lang wurden Postings der Frau gezeigt, darunter die österreichische Fahne, versehen mit einem Hakenkreuz, Fotos von Adolf Hitler, das Foto eines Kindes in Nazi-Uniform“ (ORF Kärnten).
Der Richter erklärte, er habe sich geschämt, als er die „zynischen und niederträchtigen Postings“ gelesen hat, die Staatsanwältin wies darauf hin, dass die Angeklagte bereits einmal vom Verfassungsschutz einvernommen worden sei, damals wären ihre Postings allerdings nur für einen eingeschränkten Kreis einsehbar gewesen (was eigentlich bei der Wiederbetätigung Klagenfurt: Zwei Jahre für „Patriotin 88“
Erst nach mehrmaliger Befragung durch den Richter bekannte sich die Angeklagte schuldig. „Ich war dumm“, erklärte sie, und „Ich war haltlos, und die Rechten wissen schon, wie sie einen da anziehen können“ (Krone Kärnten, 19.5.2016).
Die Geschworenen waren sich einig: schuldig im Sinne der Anklage. Das Urteil: zwei Jahre Haft, bedingt auf drei Jahre, und dreißig Stunden Antifaschismus-Training. Die Angeklagte, die ein zweites Kind erwartet, nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.