Wegen „Volksverhetzung“ verurteilte ihn das Amtsgereicht Dresden zu einer Geldstrafe von 120 Tagsätzen zu je 80 Euro, insgesamt also 9.600 Euro. Die „blaue Variante“ der Verteidigung, also das Gestammel „Ich war’s nicht – mein PC wurde gehackt“ wurde nicht akzeptiert, insgesamt ist es aber ein sehr mildes Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist.
Keine Beiträge mehr verpassen: Email-Benachrichtigung aktivieren
abgelegt unter: Dokumentation