Der Pegida-Sprecher will im Prozess zu den Vorwürfen der Anklage nicht Stellung nehmen. Das macht seine Verteidigerin, die gleich mehrere Verteidigungslinien aufgebaut hat. Die erste, wenig erfolgversprechende, ist die, dass sie die Einstellung des Verfahrens verlangt, weil kein faires Verfahren gegeben sei. Vor der Verhandlung war nämlich schon entschieden worden, ob ein Schöffengericht oder nur das Amtsgericht den Prozess abwickeln sollte. Man entschied für das Amtsgericht, da keine Haftstrafe von mehr als zwei Jahren zu erwarten sei. Ein übliches gerichtliches Prozedere, für die Verteidigerin aber bereits Vorverurteilung.
Die zweite Verteldigungslinie kann auch als die „blaue österreichische“ bezeichnet werden. Verteidigung oder Angeklagter behaupten einfach: Da war kurz jemand anderer am Handy, Laptop, PC, das war ein Hacker usw. Es gibt einige Varianten dieser „blauen österreichischen“ Verteidigung, die bislang immer in Erfolglosigkeit gemündet hat. Bachmann, der ja ein begeisterter Fan von Strache und der FPÖ ist und heuer schon das FPÖ-Neujahrstreffen und den FPÖ-Aschermittwoch besucht hat, dürfte sich trotzdem auf die blaue Variante eingeschworen haben. Sein Pech dabei ist allerdings, dass er im Jänner 2015 öffentlich eingestanden hat, die angeklagten Aussagen so getroffen zu haben. Im Februar erklärte er dann wiederum öffentlich, er habe „einfach nur ein paar Worte benutzt, wie sie jeder von uns schon benutzt hat” (welt.de).
Auch der dritte Verteidigungswall ist hinlänglich von blauen Argumentationen bekannt. Falls das Gericht doch zu der Erkenntnis gelangen sollte, dass es keinen Unbekannten oder Hacker gegeben habe, der sich in einem unbeobachteten Moment des Geräts bemächtigt haben soll, handle es sich bei den Beschimpfungen nicht um „Volksverhetzung“ , sondern um Meinungsfreiheit, so die Verteidigerin.
Interessant ist noch, was die „Welt“ über die Zeugin Susanne K., die das Verfahren ins Rollen gebracht hatte, und über den Richter, der „sogar Suggestivfragen“ der Verteidigerin zuließ, schreibt.