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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Straches Fan vor Gericht

Lutz Bach­mann, der Grün­der von Pegi­da und Fan von Stra­che und der FPÖ, steht seit ges­tern vor Gericht. Vor dem Amts­ge­richt Dres­den muss sich der 43-Jäh­ri­ge wegen Volks­ver­het­zung ver­ant­wor­ten. Die Staats­an­walt­schaft wirft ihm vor, auf Face­book am 19.9.2014 Flücht­lin­ge als „Gelum­pe“, „Vieh­zeug“ und „Drecks­pack“ beschimpft zu haben (zeit.de). Stimmt nicht, sagt sei­ne Ver­tei­di­gung, das war jemand ande­rer. Eine Argu­men­ta­ti­on, die uns bekannt vorkommt.

20. Apr. 2016

Der Pegi­da-Spre­cher will im Pro­zess zu den Vor­wür­fen der Ankla­ge nicht Stel­lung neh­men. Das macht sei­ne Ver­tei­di­ge­rin, die gleich meh­re­re Ver­tei­di­gungs­li­ni­en auf­ge­baut hat. Die ers­te, wenig erfolg­ver­spre­chen­de, ist die, dass sie die Ein­stel­lung des Ver­fah­rens ver­langt, weil kein fai­res Ver­fah­ren gege­ben sei. Vor der Ver­hand­lung war näm­lich schon ent­schie­den wor­den, ob ein Schöf­fen­ge­richt oder nur das Amts­ge­richt den Pro­zess abwi­ckeln soll­te. Man ent­schied für das Amts­ge­richt, da kei­ne Haft­stra­fe von mehr als zwei Jah­ren zu erwar­ten sei. Ein übli­ches gericht­li­ches Pro­ze­de­re, für die Ver­tei­di­ge­rin aber bereits Vorverurteilung.

Die zwei­te Ver­tel­di­gungs­li­nie kann auch als die „blaue öster­rei­chi­sche“ bezeich­net wer­den. Ver­tei­di­gung oder Ange­klag­ter behaup­ten ein­fach: Da war kurz jemand ande­rer am Han­dy, Lap­top, PC, das war ein Hacker usw. Es gibt eini­ge Vari­an­ten die­ser „blau­en öster­rei­chi­schen“ Ver­tei­di­gung, die bis­lang immer in Erfolg­lo­sig­keit gemün­det hat. Bach­mann, der ja ein begeis­ter­ter Fan von Stra­che und der FPÖ ist und heu­er schon das FPÖ-Neu­jahrs­tref­fen und den FPÖ-Ascher­mitt­woch besucht hat, dürf­te sich trotz­dem auf die blaue Vari­an­te ein­ge­schwo­ren haben. Sein Pech dabei ist aller­dings, dass er im Jän­ner 2015 öffent­lich ein­ge­stan­den hat, die ange­klag­ten Aus­sa­gen so getrof­fen zu haben. Im Febru­ar erklär­te er dann wie­der­um öffent­lich, er habe „ein­fach nur ein paar Wor­te benutzt, wie sie jeder von uns schon benutzt hat” (welt.de).

Auch der drit­te Ver­tei­di­gungs­wall ist hin­läng­lich von blau­en Argu­men­ta­tio­nen bekannt. Falls das Gericht doch zu der Erkennt­nis gelan­gen soll­te, dass es kei­nen Unbe­kann­ten oder Hacker gege­ben habe, der sich in einem unbe­ob­ach­te­ten Moment des Geräts bemäch­tigt haben soll, hand­le es sich bei den Beschimp­fun­gen nicht um „Volks­ver­het­zung“ , son­dern um Mei­nungs­frei­heit, so die Verteidigerin.

Inter­es­sant ist noch, was die „Welt“ über die Zeu­gin Susan­ne K., die das Ver­fah­ren ins Rol­len gebracht hat­te, und über den Rich­ter, der „sogar Sug­ges­tiv­fra­gen“ der Ver­tei­di­ge­rin zuließ, schreibt.

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Schlagwörter: FPÖ | Pegida | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Verhetzung

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