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Innsbruck: 6 Monate und Geldstrafe für Wiederbetätigung

Ein Arbei­ter (50) aus dem Tiro­ler Ober­land ver­öf­fent­lich­te im Vor­jahr auf Face­book vier­mal Fotos und Sprü­che‚ “die mehr als grenz­wer­tig sind“, wie die „Kro­ne“ Tirol (3.3.2016) schreibt. Des­halb muss­te er sich wegen Wie­der­be­tä­ti­gung vor dem Lan­des­ge­richt Inns­bruck ver­ant­wor­ten. Nicht alles war Wie­der­be­tä­ti­gung, urteil­ten die Geschwo­re­nen, aber jeden­falls das Hit­ler­bild mit dem Spruch: “Ver­misst seit 1945. […]

3. Mrz 2016

Ein Arbei­ter (50) aus dem Tiro­ler Ober­land ver­öf­fent­lich­te im Vor­jahr auf Face­book vier­mal Fotos und Sprü­che‚ “die mehr als grenz­wer­tig sind“, wie die „Kro­ne“ Tirol (3.3.2016) schreibt. Des­halb muss­te er sich wegen Wie­der­be­tä­ti­gung vor dem Lan­des­ge­richt Inns­bruck ver­ant­wor­ten. Nicht alles war Wie­der­be­tä­ti­gung, urteil­ten die Geschwo­re­nen, aber jeden­falls das Hit­ler­bild mit dem Spruch: “Ver­misst seit 1945. Adolf, bit­te mel­de Dich! Wir brau­chen Dich!“ Resul­tat: 6 Mona­te bedingt und 1.440 Euro Geld­stra­fe – rechtskräftig.

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