Innsbruck: 6 Monate und Geldstrafe für Wiederbetätigung

Ein Arbeit­er (50) aus dem Tirol­er Ober­land veröf­fentlichte im Vor­jahr auf Face­book vier­mal Fotos und Sprüche‚ “die mehr als gren­zw­er­tig sind“, wie die „Kro­ne“ Tirol (3.3.2016) schreibt. Deshalb musste er sich wegen Wieder­betä­ti­gung vor dem Lan­des­gericht Inns­bruck ver­ant­worten. Nicht alles war Wieder­betä­ti­gung, urteil­ten die Geschwore­nen, aber jeden­falls das Hitler­bild mit dem Spruch: “Ver­misst seit 1945. Adolf, bitte melde Dich! Wir brauchen Dich!“ Resul­tat: 6 Monate bed­ingt und 1.440 Euro Geld­strafe – rechtskräftig.