Ecker, die im Zivilberuf Rechtsanwältin ist, sieht vor allem den Verdacht der Verhetzung (§ 283 StGB), aber auch den der Verbreitung falscher, beunruhigender Gerüchte (§ 276 StGB) gegeben. Die Titelseite des blauen Blättchens gibt den Grundton vor: „Wochen der Flut“ und „Einmarsch 2015“ lauten da die Schlagzeilen. Dazu die „Erläuterungen“: „Wir wissen nicht, wer sie sind!“, „Wir wissen nicht, woher sie kommen!“, „Wir wissen nicht, wieviel sie sind!“
Aus den „Wochen der Flut“ werden im Blattinneren dann zwar nur „Tage der Flut“, aber mit der „Flut“ sind Menschen gemeint, die vor Krieg und Terror flüchten. Im „Uhrturm“ werden sie „Okkupanten“ und „Asyl-Optimierer“ genannt , die eine „Zivilinvasion“ machen. Der Klubobmann der FPÖ im Grazer Gemeinderat, Armin Sippel, schreibt in seinem Beitrag einen „traurigen Zusammenhang“ zwischen „Flüchtlingskatastrophe“ und „grausamen Terroranschlag von Paris“ herbei. Der militärische Ruheständler und „Zur Zeit“-Kolumnist Rudolf Moser, dessen Hetztext über seine „Eindrücke“ von einem Kurzaufenthalt in Spielfeld in den einschlägigen Foren monatelang herumgereicht wurde, darf sich im „Uhrturm“ ein weiteres Mal geistig entäußern und „über das traurige Bild eines abgerissenen, verlumpten und verdreckten Menschenzuges“ herziehen. Merke: Flüchtlinge sind für Rechtsextreme immer falsch angezogen, egal, ob sie abgerissene Kleidung tragen odern geschenkte Designerklamotten. Wohlfahrt und Ecker begründen mit solchen und weiteren Sätzen ihren Verdacht der Verhetzung bzw. der Verbreitung beunruhigender Gerüchte.
Uns ist im „Uhrturm“ noch ein anderer Satz aufgestoßen: der Vorwurf des FPÖ-Stadtrates Mario Eustacchio an den Bundeskanzler, dass dessen Politik an „Verrat am Volk“ grenze. „Volksverrat“ ist einschlägige Terminologie, die unter Rechtsextremen und Neonazis im Netz immer häufiger wiederverwendet wird, im Ursprung aber auf das NS-Regime zurückgeht, wo unter dem Begriff „Volksverrat“ die strafrechtlichen Delikte „Hochverrat“, „Landesverrat“ und „Verrat militärischer Geheimnisse“ zusammengefasst wurden. Mit der von Hitler diktierten „Verordnung des Reichspräsidenten gegen Verrat am Deutschen Volke und hochverräterische Umtriebe“ konnte ab Anfang März 1933 die Todesstrafe verhängt werden.