Zwischen 2002 und 2006 soll der Soldat mehrmals vor Kameraden das Horst-Wessel-Lied, das ursprünglich das Kampflied der SA und später die Parteihymne der Nazis wurde, angestimmt haben. Zwischen 2008 und 2010 soll er öfters mit dem Hitlergruß salutiert haben.
Der Angeklagte ließ die Vorwürfe schon beim Verhandlungstermin im April nicht gelten, bezeichnete sie als Intrige einiger Kollegen beim Bundesheer. In einem anderen Verfahren gegen einen Kollegen wegen Rauferei war er nämlich als Zeuge geladen. Die Vorwürfe gegen ihn seien deshalb als Retourkutsche zu betrachten.
Die Richterin ließ deshalb im April zur Ladung von fünfzehn Zeugen vertagen. Die mediale Berichterstattung über den Prozesstermin am 9.12. fiel sehr dürftig aus. Über die Zeugenaussagen wurde nichts bekannt. Allerdings wurde der Angeklagte von dem Vorwurf, das Horst-Wessel-Lied gesungen zu haben, freigesprochen.
Das Urteil, 15 Monate bedingt auf drei Jahre, ist noch nicht rechtskräftig. Von einem Amtsverlust des Angeklagten sah die Richterin in ihrem Urteil ab (in einem Disziplinarverfahren könnte ihm der dennoch noch blühen).
Auf derstandard.at ist ein kurzer Bericht zu finden.