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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Feldkirch: Geldstrafe für antisemitische Hetze

Ob er jetzt 14 Vor­stra­fen am Buckel hat, wie die „Neue Vor­arl­ber­ger Tages­zei­tung“ berich­tet, oder 16, wie die „Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten“ schrei­ben, ist fast schon neben­säch­lich. Die Vor­stra­fen betref­fen jeden­falls nicht das Delikt der Ver­het­zung, wes­we­gen der 30-jäh­ri­ge tür­ki­sche Staats­bür­ger vor Gericht stand. Auf Face­book hat­te er Bil­der von toten Kin­dern gese­hen, angeb­lich paläs­ti­nen­si­sche, angeb­lich von Israe­lis getö­tet, und dar­auf­hin ein Hetz­pos­ting abgesetzt.

14. Nov. 2015

2012 hat­te der Ange­klag­te sein Pos­ting ver­öf­fent­licht: „Ich weiß nicht, war­um Hit­ler die Juden nicht alle in die Gas­kam­mer gesteckt hat.” War­um erst jetzt über die Ver­het­zung ver­han­delt wird, wird aus den Medi­en­be­rich­ten nicht klar. Immer­hin hat er seit­her schon meh­re­re ande­re Ver­ur­tei­lun­gen ein­kas­siert und sitzt der­zeit noch drei­zehn von ins­ge­samt 16 Mona­ten Haft ab. Nächs­te Woche wird er zum vier­ten Mal Vater.

Über den Holo­caust scheint er nicht viel zu wis­sen, ver­mu­ten die „Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten“ (13.11.15). Zu sei­nem Pos­ting erklärt er, dass er eigent­lich nichts gegen ande­re Völ­ker und Reli­gio­nen habe, das Gan­ze nicht so gemeint habe und nie­man­den habe krän­ken wol­len. War­um dann das Pos­ting? Weil ihn die Fotos so in Rage gebracht hätten.

„Rich­ter Mar­tin Mit­ter­eg­ger merk­te an, dass bei­de Kriegs­par­tei­en sehr viel Pro­pa­gan­da betrie­ben hät­ten, zum Teil auch mit mani­pu­lier­ten Bil­dern. Öster­reich tra­ge auf­grund sei­ner Rol­le als Täter im Zwei­ten Welt­krieg eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung.“ (Neue Vor­arl­ber­ger Tages­zei­tung, 13.11.15) Kon­se­quen­ter­wei­se setz­te es des­halb auch eine Ver­ur­tei­lung, die Stra­fe wur­de aller­dings als Zusatz­stra­fe ver­hängt und fiel des­halb sehr gering aus: eine Geld­stra­fe von 360 Euro. Zum Geburts­tag sei­nes Soh­nes darf er die Haft­an­stalt kurz­fris­tig ver­las­sen. Die­se Gele­gen­heit will der Ange­klag­te nut­zen, um nicht nur das Pos­ting, das noch immer online ist, zu löschen, son­dern sein gesam­tes Pro­fil. In die­sem Fall eine ver­nünf­ti­ge Entscheidung.

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Schlagwörter: Antisemitismus | Hetze | Verhetzung | Vorarlberg

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