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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 1 Minute

Feldkirch: Geldstrafe für antisemitische Hetze

Ob er jetzt 14 Vorstrafen am Buckel hat, wie die „Neue Vorarlberger Tageszeitung“ berichtet, oder 16, wie die „Vorarlberger Nachrichten“ schreiben, ist fast schon nebensächlich. Die Vorstrafen betreffen jedenfalls nicht das Delikt der Verhetzung, weswegen der 30-jährige türkische Staatsbürger vor Gericht stand. Auf Facebook hatte er Bilder von toten Kindern gesehen, angeblich palästinensische, angeblich von Israelis getötet, und daraufhin ein Hetzposting abgesetzt.

14. Nov. 2015

2012 hatte der Angeklagte sein Posting veröffentlicht: „Ich weiß nicht, warum Hitler die Juden nicht alle in die Gaskammer gesteckt hat.“ Warum erst jetzt über die Verhetzung verhandelt wird, wird aus den Medienberichten nicht klar. Immerhin hat er seither schon mehrere andere Verurteilungen einkassiert und sitzt derzeit noch dreizehn von insgesamt 16 Monaten Haft ab. Nächste Woche wird er zum vierten Mal Vater.

Über den Holocaust scheint er nicht viel zu wissen, vermuten die „Vorarlberger Nachrichten“ (13.11.15). Zu seinem Posting erklärt er, dass er eigentlich nichts gegen andere Völker und Religionen habe, das Ganze nicht so gemeint habe und niemanden habe kränken wollen. Warum dann das Posting? Weil ihn die Fotos so in Rage gebracht hätten.

„Richter Martin Mitteregger merkte an, dass beide Kriegsparteien sehr viel Propaganda betrieben hätten, zum Teil auch mit manipulierten Bildern. Österreich trage aufgrund seiner Rolle als Täter im Zweiten Weltkrieg eine besondere Verantwortung.“ (Neue Vorarlberger Tageszeitung, 13.11.15) Konsequenterweise setzte es deshalb auch eine Verurteilung, die Strafe wurde allerdings als Zusatzstrafe verhängt und fiel deshalb sehr gering aus: eine Geldstrafe von 360 Euro. Zum Geburtstag seines Sohnes darf er die Haftanstalt kurzfristig verlassen. Diese Gelegenheit will der Angeklagte nutzen, um nicht nur das Posting, das noch immer online ist, zu löschen, sondern sein gesamtes Profil. In diesem Fall eine vernünftige Entscheidung.

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Schlagwörter: Antisemitismus | Hetze | Verhetzung | Vorarlberg

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