Am Donnerstag musste sich ein Mitglied der Wiener Berufsfeuerwehr vor dem Wiener Landesgericht wegen Verhetzung, Herabwürdigung religiöser Lehren und Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen verantworten. Sein Arbeitgeber, die Gemeinde Wien bzw. die Berufsfeuerwehr, hatte ihn schon vor der Verhandlung vom Dienst suspendiert. Das Urteil, eine Geldstrafe, ist in dieser Form inakzeptabel mild.
Seinem Mandanten sei während des Nachtdienstes, als er stundenlang vor dem Computer saß, einfach der Kragen geplatzt, versuchte sein Verteidiger Werner Tomanek eine Erklärung, die eigentlich niemanden überzeugen kann. Denn dem Angeklagten wäre demnach nicht nur einmal der Kragen geplatzt, sondern permanent.
Außerdem befand er sich während des Großteils des erfassten Tatzeitraums (August 2014 bis März 2015) gar nicht im Dienst, sondern im Krankenstand. Was er in dem Zeitraum weniger Monate da so gepostet hat, ist jedenfalls am oberen Ende der Hetzskala angesiedelt und beinhaltet in manchen Postings auch deutliche braune Spuren. Angeblich haben ihn die Verbrechen des Islamischen Staates (IS) so erregt, dass er sich nicht mehr halten konnte, aber das ist nicht einmal eine dürftig verhüllte Schutzbehauptung.
FB-Posting von Harald K.
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Der Mann, der „grundsätzlich nicht fremdenfeindlich“ sein will, postete etwa einfach „Shut up, nigger“. An anderer Stelle „schwarze bimbosau“ und im gleichen Posting noch ärgere Beschimpfungen gegen eine schwarze Frau. Einfach unerträglich! Der Bundespräsident ist für ihn eine „drecksau“, die Roten und Grünen fertigt er so ab: “hobns euch in schädl gschissn, eich rotn und grünen oaschlecha….ihr seid ja dümmer wie die schwarze bimbosau“.
Diese wüsten Beschimpfungen haben mit seiner angeblichen Wut auf den IS genau so wenig zu tun wie das folgende Posting vom August 2014:
„ebola ist wieder aktiv. niemand sollte mehr von afrika ausreisen dürfen und afrika sollte unter quarantäne gestellt werden !!!! gott schütze ebola“.
FB-Posting von Harald K.
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Nicht nur einmal macht Harald, so der Vorname des Angeklagten, deutliche Anspielungen auf die NS-Konzentrationslager, deren Wiedereröffnung er sich wünscht:
„es wird zeit die lager wieder zu öffnen für die zecken“ (12.11.2014) oder noch ärger „de hätten olle des gsicht füa an lampenschirm“ (14.2.15). Frauen, die mit „so an zecken“ ins Bett gehen, wirft er in NS-Diktion vor, die „eigene Rasse“ zu beschmutzen.
FB-Posting von Harald K.
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Und dann gibt‘s natürlich noch die Drohungen, die vom Anzünden der Moscheen bis zur Kugel in den Kopf reichen: “jeden grünen a kugel zwischen de augen“.
Braunes auf Facebook
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Was der Richter Stefan Apostol dem Angeklagten vorgehalten hat, geht aus den diversen Medienberichten, die fast alle die APA-Meldung abgeschrieben haben, nicht wirklich hervor. Nur die „Krone“ (13.11.15) gibt eine Äußerung des „Herrn Rat wieder:
„Als Moslem müsste man Angst bekommen, wenn Sie im Einsatz sind“. Nicht nur, wenn man Muslime ist, könnte man ergänzen – und nicht nur, wenn der Feuerwehrmann im Einsatz ist!
FB-Posting von Harald K.
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Warum das Urteil dann nur 6.000 Euro Geldstrafe, davon 3.000 Euro bedingt auf drei Jahre, beinhaltet, ist absolut unverständlich angesichts des wirklich erschreckenden Ausmaßes an Hetze durch Harald, den Feuerwehrmann. Denn schließlich hat seine Hetze auch dazu geführt, dass sich auf seinem Profil eine erkleckliche Anzahl an Facebook-Kameraden einfand und mithetzte.