„Es schimpft doch jeder im sozialen Netzwerk“, hieß es vor der Verhandlung als Rechtfertigung dafür, dass der Angeklagte gehetzt hatte. Für den war es dann nur eine „blöde Schreiberei“, dass er via Facebook Flüchtlinge beschimpft und gefordert hatte, sie nach Mauthausen umzuleiten: „Ohne nachzudenken habe ich auf einen Beitrag geantwortet. Das war doch nur eine blöde Schreiberei.“ (NÖN, 11.11.15)
Vor Gericht hatte ihn sein Kommentar zu einem Facebook-Posting mit dem Titel „Asylanten stürmen in Budapest Züge nach Österreich“ am 31.8. gebracht. Sein hetzerischer Kommentar dazu: „Der Zug soll gleich weiterfahren nach Mauthausen. Hurensdreckiges Gsindl!“ (meinbezirk.at)
Auf die Frage des Richters, warum er die Flüchtlinge nach Mauthausen verschicken wollte, antwortete der Angeklagte: „Das war ein Flüchtlingslager, eh, ein KZ ‑Lager vom Hitler.“ (NÖN) Was war das? „meinbezirk.at” liefert eine davon abweichende Version der Antwort, die auch nicht viel besser ist: „Na ja, dort hat der Hitler die Leute beschäftigt” und nach einer Pause „und umbracht a, glaub i“.
Der Richter gibt dem Angeklagten jedenfalls den dringenden Rat, das Hirn einzuschalten, bevor er poste. Der Angeklagte wiederum gab sich am Ende der Verhandlung einsichtig: „Es tut mir wirklich leid. Ich werde nie wieder so was posten. Ich habe dazugelernt.“ (NÖN) Das ist ihm auch dringend anzuraten, denn obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist: bei fünf Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 2.400 Euro ist weitere Hetze keine Empfehlung.