Die „Krone“ hetzt – ein Fall für die Justiz?

Der Chefredak­teur der „Kro­ne“ Steier­mark will was „erfahren“ haben. Von wem, schreibt er nicht. Aber er weiß, dass sich junge, testos­teronges­teuerte Syr­er „äußerst aggres­sive sex­uelle Über­griffe leis­ten“. Afgha­nen wiederum zer­legen in den ÖBB-Wag­gons die Sitze, weil da Chris­ten daraufge­sessen sind, das hat er jeden­falls wortwörtlich so gehört. Und natür­lich stür­men Hor­den die Super­märk­te, reißen die Pack­un­gen auf, nehmen sich, was sie wollen, ver­schwinden dann. Eine het­zerische Lüge nach der anderen. Konsequenzlos?

Beim Öster­re­ichis­chen Presser­at sind bis zum Abend des 26.10. 30 Beschw­er­den zum Kom­men­tar von Christoph Biro in der „Kro­ne“ Steier­mark vom 25.10. ein­ge­langt. Das ist dur­chaus beachtlich, aber in der Kon­se­quenz fak­tisch wirkungs­los. Die „Kro­ne“ akzep­tiert ja nicht das Schieds­gericht des Presser­ates.

Was sich der Chefredak­teur der „Kro­ne“ Steier­mark in seinem Kom­men­tar am 25.10. geleis­tet hat, ist Het­ze zur Potenz. In einen einzi­gen Kom­men­tar packt er alte, schon längst wider­legte Het­zstränge, wie den von den geplün­derten Super­märk­ten und verquirlt sie mit neuen, aber alt­bekan­nten Het­zmythen wie etwa dem vom testos­teronges­teuerten Frem­den, zu ein­er unap­peti­tlichen Mixtur.

Es stört ihn offen­sichtlich nicht, dass er bei der aus­ge­lutscht­en Plün­derungs­geschichte nur ein Nacherzäh­ler von Stra­che ist. Wie’s wirk­lich zuge­ht, beschreibt der „Kuri­er“ (27.10.15). In Achleit­en vor der Gren­ze zur BRD (Pas­sau) mussten Hun­derte Flüchtlinge „im Bere­ich ein­er Tur­möl-Tankstelle [campieren] und kauften den Nahrungsmit­telbe­stand des dor­ti­gen Shops leer“. Ein Vor­standsmit­glied des Tankstellen-Betreibers machte sich vor Ort ein Bild: „Die Leute haben alles bezahlt und geduldig gewartet, bis sie an der Rei­he waren.“ (Kuri­er, 27.10.15)

Die ÖBB lässt über ihren Sprech­er das von Biro kol­portierte Gerücht über die Afgha­nen, die die Sitze in den Wag­gons aufgeschlitzt haben sollen, demen­tieren: „Wäre das tat­säch­lich so, wür­den von uns keine Son­derzüge mehr fahren.“ (Kuri­er, 27.10.15) Und ein erkennbar gen­ervter Sprech­er der steirischen Polizei demen­tiert: „Ein absoluter Blödsinn.“ Für die Face­book-Gerüchte, die da weit­er­ver­bre­it­et wür­den, fehlen die Beweise, „die lei­der aber sehr viel an polizeilich­er Arbeit binden“.

Schon vor der halt­losen Het­ze von Biro hieß es in einem Kom­men­tar des „Stan­dard“ zur Flüchtlingssi­t­u­a­tion in der Steier­mark: Die Polizei

muss auch noch wegen halt­los­er Gerüchte, oder sagen wir es weniger euphemistisch, wegen Lügen Dien­stzeit vergeu­den. Lügen über Plün­derun­gen, Lügen über gewalt­tätige Flüchtlinge. Dass das bewusste Streuen von Gerücht­en strafrechtlich rel­e­vant ist, scheint deren Ver­fass­er nicht zu beun­ruhi­gen. Der Schwa­ger ein­er Fre­undin hat eine Mut­ter, die ken­nt jeman­den … Sie haben sich­er auch schon Geschicht­en gehört, die so begin­nen. Wenn am Ende der Geschichte eine Straftat ste­ht und sie zufäl­lig Polizeibeamter sind, müssen sie ihr nachge­hen. Die Polizei klagt bere­its über den Mehraufwand, den falsche Gerüchte verursachen.

Etwas verkürzt zusam­menge­fasst: Het­zer, egal ob in sozialen Net­zw­erken, Poli­tik oder Medi­en, sor­gen dafür, dass die Polizei bei ihrer Arbeit an den Gren­zen (die sie in den let­zten Wochen tadel­los erledigt hat) behin­dert wird. So lässt sich dann wun­der­bar weit­er­het­zen: über das „Chaos“ an den Gren­zen, über die „Hor­den“, die hier „herum­lungern“. Ja, das stand in einem anderen „Krone“-Beitrag vom 25.10.: „draußen marschieren Massen – vor allem an Män­nern – vor­bei. Oder lagern hier. Oder lungern herum.“

Höch­ste Zeit, dass sich die Jus­tiz herum­lungern­der Het­zer annimmt! SOS Mit­men­sch hat der Staat­san­waltschaft Graz bere­its eine Sachver­halts­darstel­lung wegen des Biro-Kom­men­tars über­mit­telt: „Es sei zu prüfen, ob der Kom­men­tar unter den Ver­het­zungspara­graphen (§ 283 StGB) und/oder unter die wissentliche Ver­bre­itung falsch­er, beun­ruhi­gen­der Gerüchte (§ 276 StGB) falle“, so die Men­schen­recht­sor­gan­i­sa­tion in ein­er Presseaussendung.