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Die „Krone“ hetzt – ein Fall für die Justiz?

Der Chef­re­dak­teur der „Kro­ne“ Stei­er­mark will was „erfah­ren“ haben. Von wem, schreibt er nicht. Aber er weiß, dass sich jun­ge, tes­to­ste­ron­ge­steu­er­te Syrer „äußerst aggres­si­ve sexu­el­le Über­grif­fe leis­ten“. Afgha­nen wie­der­um zer­le­gen in den ÖBB-Wag­­gons die Sit­ze, weil da Chris­ten dar­auf­ge­ses­sen sind, das hat er jeden­falls wort­wört­lich so gehört. Und natür­lich stür­men Hor­den die Super­märk­te, rei­ßen die […]

27. Okt 2015

Beim Öster­rei­chi­schen Pres­se­rat sind bis zum Abend des 26.10. 30 Beschwer­den zum Kom­men­tar von Chris­toph Biro in der „Kro­ne“ Stei­er­mark vom 25.10. ein­ge­langt. Das ist durch­aus beacht­lich, aber in der Kon­se­quenz fak­tisch wir­kungs­los. Die „Kro­ne“ akzep­tiert ja nicht das Schieds­ge­richt des Pres­se­ra­tes.

Was sich der Chef­re­dak­teur der „Kro­ne“ Stei­er­mark in sei­nem Kom­men­tar am 25.10. geleis­tet hat, ist Het­ze zur Potenz. In einen ein­zi­gen Kom­men­tar packt er alte, schon längst wider­leg­te Hetz­strän­ge, wie den von den geplün­der­ten Super­märk­ten und ver­quirlt sie mit neu­en, aber alt­be­kann­ten Hetz­my­then wie etwa dem vom tes­to­ste­ron­ge­steu­er­ten Frem­den, zu einer unap­pe­tit­li­chen Mixtur.

Es stört ihn offen­sicht­lich nicht, dass er bei der aus­ge­lutsch­ten Plün­de­rungs­ge­schich­te nur ein Nach­er­zäh­ler von Stra­che ist. Wie’s wirk­lich zugeht, beschreibt der „Kurier“ (27.10.15). In Ach­lei­ten vor der Gren­ze zur BRD (Pas­sau) muss­ten Hun­der­te Flücht­lin­ge „im Bereich einer Turm­öl-Tank­stel­le [cam­pie­ren] und kauf­ten den Nah­rungs­mit­tel­be­stand des dor­ti­gen Shops leer“. Ein Vor­stands­mit­glied des Tank­stel­len-Betrei­bers mach­te sich vor Ort ein Bild: „Die Leu­te haben alles bezahlt und gedul­dig gewar­tet, bis sie an der Rei­he waren.“ (Kurier, 27.10.15)

Die ÖBB lässt über ihren Spre­cher das von Biro kol­por­tier­te Gerücht über die Afgha­nen, die die Sit­ze in den Wag­gons auf­ge­schlitzt haben sol­len, demen­tie­ren: „Wäre das tat­säch­lich so, wür­den von uns kei­ne Son­der­zü­ge mehr fah­ren.“ (Kurier, 27.10.15) Und ein erkenn­bar generv­ter Spre­cher der stei­ri­schen Poli­zei demen­tiert: „Ein abso­lu­ter Blöd­sinn.“ Für die Face­book-Gerüch­te, die da wei­ter­ver­brei­tet wür­den, feh­len die Bewei­se, „die lei­der aber sehr viel an poli­zei­li­cher Arbeit bin­den“.

Schon vor der halt­lo­sen Het­ze von Biro hieß es in einem Kom­men­tar des „Stan­dard“ zur Flücht­lings­si­tua­ti­on in der Stei­er­mark: Die Polizei

muss auch noch wegen halt­lo­ser Gerüch­te, oder sagen wir es weni­ger euphe­mis­tisch, wegen Lügen Dienst­zeit ver­geu­den. Lügen über Plün­de­run­gen, Lügen über gewalt­tä­ti­ge Flücht­lin­ge. Dass das bewuss­te Streu­en von Gerüch­ten straf­recht­lich rele­vant ist, scheint deren Ver­fas­ser nicht zu beun­ru­hi­gen. Der Schwa­ger einer Freun­din hat eine Mut­ter, die kennt jeman­den … Sie haben sicher auch schon Geschich­ten gehört, die so begin­nen. Wenn am Ende der Geschich­te eine Straf­tat steht und sie zufäl­lig Poli­zei­be­am­ter sind, müs­sen sie ihr nach­ge­hen. Die Poli­zei klagt bereits über den Mehr­auf­wand, den fal­sche Gerüch­te verursachen.

Etwas ver­kürzt zusam­men­ge­fasst: Het­zer, egal ob in sozia­len Netz­wer­ken, Poli­tik oder Medi­en, sor­gen dafür, dass die Poli­zei bei ihrer Arbeit an den Gren­zen (die sie in den letz­ten Wochen tadel­los erle­digt hat) behin­dert wird. So lässt sich dann wun­der­bar wei­ter­het­zen: über das „Cha­os“ an den Gren­zen, über die „Hor­den“, die hier „her­um­lun­gern“. Ja, das stand in einem ande­ren „Krone“-Beitrag vom 25.10.: „drau­ßen mar­schie­ren Mas­sen – vor allem an Män­nern – vor­bei. Oder lagern hier. Oder lun­gern herum.“

Höchs­te Zeit, dass sich die Jus­tiz her­um­lun­gern­der Het­zer annimmt! SOS Mit­mensch hat der Staats­an­walt­schaft Graz bereits eine Sach­ver­halts­dar­stel­lung wegen des Biro-Kom­men­tars über­mit­telt: „Es sei zu prü­fen, ob der Kom­men­tar unter den Ver­het­zungs­pa­ra­gra­phen (§ 283 StGB) und/oder unter die wis­sent­li­che Ver­brei­tung fal­scher, beun­ru­hi­gen­der Gerüch­te (§ 276 StGB) fal­le“, so die Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on in einer Pres­se­aus­sendung.

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