Innsbruck (II) : Anklage wegen Wiederbetätigung

Gegen acht Mit­glieder ein­er Tirol­er Bik­er-Gruppe wird Anklage wegen Wieder­betä­ti­gung erhoben gab die Staat­san­waltschaft Inns­bruck gestern bekan­nt. Im Dezem­ber des Vor­jahres waren 10 Haus­durch­suchun­gen in neun Woh­nun­gen und dem Vere­inslokal der Bik­er durchge­führt wor­den und dabei umfan­gre­ich­es Mate­r­i­al sichergestellt wor­den. Jet­zt müssen ins­ge­samt acht Män­ner vor Gericht – Ter­min ste­ht aber noch kein­er fest.

Die Alter­sangaben haben sich gegenüber dem Erst­bericht verän­dert. Damals hieß es, dass die Verdächti­gen „mehrheitlich ältere Her­ren um die 60 Jahre“ (TT) seien. Jet­zt heißt es, dass die Angeklagten zwis­chen 30 und 54 Jahre alt sind:

„Ihnen wird vorge­wor­fen, dass sie SS-Totenköpfe und zum Teil auch andere Sym­bole mit NS-Bezug als Ansteck­er an ihren Led­er­jack­en getra­gen haben sollen. Zum Teil sollen sie auch den Hit­ler­gruß getätigt und Bilder mit NS-Bezug untere­inan­der aus­ge­tauscht haben“ (ORF Tirol) . Auch ver­botene Waf­fen ( z.B. Schla­gringe und – stöcke) sind Teil der Anklage.

Die Haus­durch­suchung im Dezem­ber richtete sich gegen neun Per­so­n­en, angeklagt sind jet­zt acht.