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Innsbruck (II) : Anklage wegen Wiederbetätigung

Gegen acht Mit­glie­der einer Tiro­ler Biker-Grup­­pe wird Ankla­ge wegen Wie­der­be­tä­ti­gung erho­ben gab die Staats­an­walt­schaft Inns­bruck ges­tern bekannt. Im Dezem­ber des Vor­jah­res waren 10 Haus­durch­su­chun­gen in neun Woh­nun­gen und dem Ver­eins­lo­kal der Biker durch­ge­führt wor­den und dabei umfang­rei­ches Mate­ri­al sicher­ge­stellt wor­den. Jetzt müs­sen ins­ge­samt acht Män­ner vor Gericht – Ter­min steht aber noch kei­ner fest. Die Altersangaben […]

16. Okt 2015

Die Alters­an­ga­ben haben sich gegen­über dem Erst­be­richt ver­än­dert. Damals hieß es, dass die Ver­däch­ti­gen „mehr­heit­lich älte­re Her­ren um die 60 Jah­re“ (TT) sei­en. Jetzt heißt es, dass die Ange­klag­ten zwi­schen 30 und 54 Jah­re alt sind:

„Ihnen wird vor­ge­wor­fen, dass sie SS-Toten­köp­fe und zum Teil auch ande­re Sym­bo­le mit NS-Bezug als Anste­cker an ihren Leder­ja­cken getra­gen haben sol­len. Zum Teil sol­len sie auch den Hit­ler­gruß getä­tigt und Bil­der mit NS-Bezug unter­ein­an­der aus­ge­tauscht haben“ (ORF Tirol) . Auch ver­bo­te­ne Waf­fen ( z.B. Schlag­rin­ge und – stö­cke) sind Teil der Anklage.

Die Haus­durch­su­chung im Dezem­ber rich­te­te sich gegen neun Per­so­nen, ange­klagt sind jetzt acht.