Der Bericht in der Tiroler Tageszeitung (16.10.15) beschäftigt sich mehr mit dem unentschuldigten Fehlen eines Geschworenen, was mit 1.000 Euro Geldstrafe geahndet wurde, als mit dem eigentlichen Prozess. Angeklagt war ein Innsbrucker, der seine Facebook-Seite mit Hitler-Bildern garniert hatte. „Die Darstellungen enthielten hetzerische und menschenverachtende Texte vor allem über Juden.“ (TT) Resultat: 18 Monate bedingt und 1.440 Euro Geldstrafe. Unklar bleibt , ob die Strafe rechtskräftig ist.
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Innsbruck: Urteil für Wiederbetätigung
Der Bericht in der Tiroler Tageszeitung (16.10.15) beschäftigt sich mehr mit dem unentschuldigten Fehlen eines Geschworenen, was mit 1.000 Euro Geldstrafe geahndet wurde, als mit dem eigentlichen Prozess. Angeklagt war ein Innsbrucker, der seine Facebook-Seite mit Hitler-Bildern garniert hatte. „Die Darstellungen enthielten hetzerische und menschenverachtende Texte vor allem über Juden.“ (TT) Resultat: 18 Monate bedingt und 1.440 Euro Geldstrafe. Unklar bleibt , ob die Strafe rechtskräftig ist.
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