Am 23. November 2013 etwa stellte er ein Bild ins Netz, das einen grinsenden Adolf Hitler vor einem rauchenden Fabriksschlot zeigt und dazu noch einen antisemitischen Nazi-Spruch. Die Geschworenen waren sich da offensichtlich rasch einig und sprachen den Angeklagten der NS-Wiederbetätigung schuldig. Das Urteil: sieben Monate bedingter Haft und eine Geldstrafe von 2.700 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft sich noch nicht erklärt hat.
Siehe Kurier.