Der Mann ist 29 Jahre alt, staatsbürgerlich gesehen ein Deutscher, der aber im Nordburgenland lebt. Am Donnerstag stand er vor dem Landesgericht Eisenstadt wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung und Verhetzung. Er hatte im Zeitraum von 2011 bis 2013 in vier Fällen auf einer Internet-Plattform braune Sprüche gepostet.
Am 23. November 2013 etwa stellte er ein Bild ins Netz, das einen grinsenden Adolf Hitler vor einem rauchenden Fabriksschlot zeigt und dazu noch einen antisemitischen Nazi-Spruch. Die Geschworenen waren sich da offensichtlich rasch einig und sprachen den Angeklagten der NS-Wiederbetätigung schuldig. Das Urteil: sieben Monate bedingter Haft und eine Geldstrafe von 2.700 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft sich noch nicht erklärt hat.
Siehe Kurier.