Eisenstadt: 7 Monate wegen Wiederbetätigung

Der Mann ist 29 Jahre alt, staats­bürg­er­lich gese­hen ein Deutsch­er, der aber im Nord­bur­gen­land lebt. Am Don­ner­stag stand er vor dem Lan­des­gericht Eisen­stadt wegen des Ver­dachts der NS-Wieder­betä­ti­gung und Ver­het­zung. Er hat­te im Zeitraum von 2011 bis 2013 in vier Fällen auf ein­er Inter­net-Plat­tform braune Sprüche gepostet.

Am 23. Novem­ber 2013 etwa stellte er ein Bild ins Netz, das einen grin­senden Adolf Hitler vor einem rauchen­den Fab­rikss­chlot zeigt und dazu noch einen anti­semi­tis­chen Nazi-Spruch. Die Geschwore­nen waren sich da offen­sichtlich rasch einig und sprachen den Angeklagten der NS-Wieder­betä­ti­gung schuldig. Das Urteil: sieben Monate bed­ingter Haft und eine Geld­strafe von 2.700 Euro. Das Urteil ist noch nicht recht­skräftig, weil die Staat­san­waltschaft sich noch nicht erk­lärt hat.

Siehe Kuri­er.