So lügen die Rechten (II): kostenloser Kuraufenthalt für muslimische Ehemänner?

Wieder ein­mal eine het­zerische Botschaft aus dem Sozial­bere­ich. Da hat­ten wir schon einiges: rumänis­che Pen­sion­istIn­nen, die ange­blich unsere Pen­sion­stöpfe aus­räu­men, Asyl­wer­berIn­nen, die mit ihren Kindern ange­blich mehr Einkom­men erzie­len als öster­re­ichis­che Fachar­beit­er mit Kindern oder zulet­zt die Lüge über die Asyl­wer­berIn­nen in Niederöster­re­ich, die ihre Unterkun­ft ver­wüstet haben sollen.

Für ras­sis­tis­che Het­ze ist kein Argu­ment zu dumm. Das zeigt zum wieder­holten Mal ein ras­sis­tis­ches Het­z­mail, das seit Feb­ru­ar 2015 kur­siert: „Wird in Öster­re­ich von ein­er öster­re­ichis­chen Krankenkasse ein­er Mus­lime eine Kur genehmigt, so hat automa­tisch der Ehe­mann das Recht, mit zu gehen“, behaupten unbekan­nte Het­zer. Und qua­si zur „Erläuterung“: „Auf­grund ihres Glaubens, [sic!] dür­fen Mus­lime nicht ohne Begleitung ihres Gat­ten kuren“, so das Has­s­mail. Dann noch schein­bar beschwichti­gend: „Nichts dage­gen, wenn /solange er es selb­st bezahlt, nur tun sie das eben nicht!“

Rassistische Hetzmail

Ras­sis­tis­che Hetzmail

Wer­den von öster­re­ichis­chen Krankenkassen also wirk­lich Men­schen auf Grund ihrer Reli­gion bess­er behan­delt als andere? Selb­stver­ständlich nicht.

Es begin­nt schon beim Grund­sät­zlichen: Auf soge­nan­nte „Maß­nah­men zur Fes­ti­gung der Gesund­heit“, wie Kuren im Geset­zessprech heißen, gibt es keinen Recht­sanspruch. Sie sind, im Unter­schied zu den Pflichtleis­tun­gen wie Kranken­hil­fe oder Kranken­geld, auf die Ver­sicherte einen Recht­sanspruch haben, eine soge­nan­nte Pflich­tauf­gabe der Ver­sicherungsträger. Diese Pflich­tauf­gaben haben die Ver­sicherungsträger „unter Bedacht­nahme auf ihre finanzielle Leis­tungs­fähigkeit zu erfüllen“ (§155 ASVG). Angesichts der anges­pan­nten Bud­get­lage der Kassen wer­den in den meis­ten Gebi­et­skrankenkassen seit über zehn Jahren keine Reisekosten mehr für Kuraufen­thalte im eigentlichen Sinn über­nom­men. Schon allein aus diesem Grund ist die im Has­s­mail aufgestellte Behaup­tung falsch.

Sie ist aber auch falsch, weil die (Reise-) Kostenüber­nahme für eine Begleit­per­son nur nach Maß­gabe des Geset­zes aus medi­zinis­chen Grün­den erfol­gen kann. Das heißt: Unter bes­timmten Umstän­den kön­nte eine der­ar­tige Unter­stützung erfol­gen: wenn etwa eine dauernde Pflege und Betreu­ung nötig ist, die in der jew­eili­gen Ein­rich­tung nicht geleis­tet wer­den kann. Diese Sit­u­a­tion tritt logis­cher­weise so gut wie nicht ein, da Kurein­rich­tun­gen auf Pflege und Betreu­ung in der Regel ein­gerichtet sind. Oblig­a­torisch ist die Unter­bringung von Begleit­per­so­n­en auss­chließlich bei Kindern, für die es jedoch so gut wie keine Kuren gibt.

Die im Has­s­mail erhobene Behaup­tung ist defin­i­tiv falsch und nicht nur geset­zlich, son­dern auf Grund der Bud­get­prob­leme der Krankenkassen auch prak­tisch aus­geschlossen. Ger­ade deshalb ist das Mail aber auch beson­ders per­fid: Alle Men­schen, die auf Kuren angewiesen sind, mussten in den let­zten zehn Jahren die Kosten­er­höhun­gen (in diesem Fall durch die Hin­tertür) erleben und sich darüber ärg­ern. Die Behaup­tung, dass eine ganz bes­timmte Gruppe, wie es das Has­s­mail nahelegt, tat­säch­lich anders behan­delt wird als andere, trifft also einen emo­tionalen wun­den Punkt. Kurz: Das Has­s­mail zielt darauf ab, den ärg­er­lichen wun­den Punkt zu aktivieren, ehe das Gehirn ein­set­zen kann.

Wir haben auch noch bei der Islamis­chen Glaubens­ge­mein­schaft nachge­fragt, denn schließlich gibt es im Koran tat­säch­lich Pas­sagen, die – wortwörtlich inter­pretiert – so ver­standen wer­den kön­nten, dass Frauen nur in Begleitung ihrer Män­ner das Haus ver­lassen dür­fen. Die kurze Antwort war: So ein Blödsinn!“ Auf Nach­frage wurde uns dann erk­lärt, dass bish­er nie­mand – wed­er Ver­sicherte, noch Ver­sicherung – um eine entsprechende Inter­pre­ta­tion des Koran gebeten hätte, ja die in dem Mail erhobene Behaup­tung nicht ein­mal bekan­nt war.

➡️ So lügen die Recht­en (I): Die Lüge vom niederöster­re­ichis­chen Asylheim