Innsbruck: Trio mit Schlagring

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Es muss schon einen Anfangs­ver­dacht gege­ben haben, sonst wären wohl nicht Beam­te vom Ver­fas­sungs­schutz vor der Tür gestan­den, die auf der Suche nach einem (ver­bo­te­nen) Schlag­ring waren. Ein jun­ger Mann öff­ne­te und zeig­te den Ver­fas­sungs­schüt­zern bereit­wil­lig die Waf­fe. Damit waren die Ermitt­lun­gen aber nicht been­det – im Gegen­teil! Sie ende­ten mit einer Ankla­ge und Ver­ur­tei­lung wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung beim Inns­bru­cker Landesgericht.

Die Ver­fas­sungs­schüt­zer hat­ten beim Blick in die Woh­nung des Unter­län­ders noch zwei metal­le­ne Son­nen­rä­der an der Wand ent­deckt. Durch die recht ein­deu­ti­gen Sym­bo­le ange­spornt, woll­ten die Beam­ten die Woh­nung noch etwas näher inspi­zie­ren. Der Tür­öff­ner fand das Begeh­ren der Ver­fas­sungs­schüt­zer nicht selt­sam und zeig­te ihnen bereit­wil­lig die rest­li­chen Räu­me, in denen dann auch wei­te­res Ein­schlä­gi­ges gefun­den wurde.


Sym­bol­bild; © Poli­zei Baden-Würt­tem­berg, cc-by-sa
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Dar­auf­hin began­nen die eigent­li­chen Ermitt­lun­gen, die in den Pro­zess wegen NS-Wie­der­bei­tä­ti­gung mün­de­ten. Vor Gericht fand sich aber nicht nur der offen­her­zi­ge Mann (32) mit dem Schlag­ring als Ange­klag­ter wie­der. Auch zwei Kame­ra­den von ihm muss­ten auf die Ankla­ge­bank und ver­such­ten die Ankla­ge als „Unfug“ zu entkräften.

Über den Pro­zess vor dem Geschwo­re­nen­ge­richt berich­te­te nur die „Kro­ne“ (Tirol) am 28.6., sonst kein Medi­um! Dem­entspre­chend knapp sind die Infor­ma­tio­nen dazu. Alle drei Ange­klag­ten wur­den schul­dig gespro­chen und fass­ten – so die „Kro­ne“ – mehr­mo­na­ti­ge Haft­stra­fen mit Bewäh­rungs­frist aus. Zusätz­lich wur­den aber Geld­stra­fen in der Höhe zwi­schen 3.900 und 7.200 Euro aus­ge­spro­chen. Die Urtei­le sind aber noch nicht rechtskräftig.