Die Verfassungsschützer hatten beim Blick in die Wohnung des Unterländers noch zwei metallene Sonnenräder an der Wand entdeckt. Durch die recht eindeutigen Symbole angespornt, wollten die Beamten die Wohnung noch etwas näher inspizieren. Der Türöffner fand das Begehren der Verfassungsschützer nicht seltsam und zeigte ihnen bereitwillig die restlichen Räume, in denen dann auch weiteres Einschlägiges gefunden wurde.
Daraufhin begannen die eigentlichen Ermittlungen, die in den Prozess wegen NS-Wiederbeitätigung mündeten. Vor Gericht fand sich aber nicht nur der offenherzige Mann (32) mit dem Schlagring als Angeklagter wieder. Auch zwei Kameraden von ihm mussten auf die Anklagebank und versuchten die Anklage als „Unfug“ zu entkräften.
Über den Prozess vor dem Geschworenengericht berichtete nur die „Krone“ (Tirol) am 28.6.15. Dementsprechend knapp sind die Informationen dazu. Alle drei Angeklagten wurden schuldig gesprochen und fassten, so die „Krone“, mehrmonatige Haftstrafen mit Bewährungsfrist aus. Zusätzlich wurden aber Geldstrafen in der Höhe zwischen 3.900 und 7.200 Euro ausgesprochen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.