Es muss schon einen Anfangsverdacht gegeben haben, sonst wären wohl nicht Beamte vom Verfassungsschutz vor der Tür gestanden, die auf der Suche nach einem (verbotenen) Schlagring waren. Ein junger Mann öffnete und zeigte den Verfassungsschützern bereitwillig die Waffe. Damit waren die Ermittlungen aber nicht beendet – im Gegenteil! Sie endeten mit einer Anklage und Verurteilung wegen NS-Wiederbetätigung beim Innsbrucker Landesgericht.
Die Verfassungsschützer hatten beim Blick in die Wohnung des Unterländers noch zwei metallene Sonnenräder an der Wand entdeckt. Durch die recht eindeutigen Symbole angespornt, wollten die Beamten die Wohnung noch etwas näher inspizieren. Der Türöffner fand das Begehren der Verfassungsschützer nicht seltsam und zeigte ihnen bereitwillig die restlichen Räume, in denen dann auch weiteres Einschlägiges gefunden wurde.
Symbolbild; © Polizei Baden-Württemberg, cc-by-sa
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Daraufhin begannen die eigentlichen Ermittlungen, die in den Prozess wegen NS-Wiederbeitätigung mündeten. Vor Gericht fand sich aber nicht nur der offenherzige Mann (32) mit dem Schlagring als Angeklagter wieder. Auch zwei Kameraden von ihm mussten auf die Anklagebank und versuchten die Anklage als „Unfug“ zu entkräften.
Über den Prozess vor dem Geschworenengericht berichtete nur die „Krone“ (Tirol) am 28.6., sonst kein Medium! Dementsprechend knapp sind die Informationen dazu. Alle drei Angeklagten wurden schuldig gesprochen und fassten – so die „Krone“ – mehrmonatige Haftstrafen mit Bewährungsfrist aus. Zusätzlich wurden aber Geldstrafen in der Höhe zwischen 3.900 und 7.200 Euro ausgesprochen. Die Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig.