Am Landesgericht Ried im Innkreis wurde diese Woche vor einem Geschworenengericht gegen einen Pensionisten aus Braunau/Inn wegen NS- Wiederbetätigung verhandelt. Die Verhandlung wich in etlichen skurrilen Details von den üblichen Nazi-Verhandlungen ab, berichtet die OÖN (31.3.2015).
„Eine auffällige Erscheinung“ nennt die OÖN den Angeklagten, führt dazu zunächst aber nur ein auffällig großes Kreuz an, das über der Brust des Innviertlers hängt. Im Verlauf der Verhandlung wird dann schon klar, warum er auffällig erscheint. Da wäre in erster Linie die Anklage selbst.
Ein Werk des Teufels?
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Den Vorwürfen in der Anklage, wonach er NS- Wiederbetätigung betrieben habe, indem er über Facebook Hetze gegen Juden („Dreckschweine, die aufgehängt gehören, aber an Lianen, denn was anderes wäre zu schade für sie“) und Hitler-Verehrung („Ich bekenne mich zu unserem Führer Adolf Hitler“, „Adolf, ich sterbe für dich“, „Braunau am Inn, ich danke dir“) betrieben habe, versucht er mit den üblichen Ausreden zu begegnen: Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt („Ich hatte ein paar Bier, eine halbe Flasche Schnaps, und ein Medikament schluckte ich auch. Ich bin jedoch kein Nazi”) und natürlich starke Gedächtnislücken .
Aber dabei wählt er doch eine originelle Variante: er könnte – so der Angeklagte — ja im Suff die Handy-Sprachsteuerung ausgelöst haben. Sozusagen Wiederbetätigung durch das Handy. Um diese Variante noch etwas plausibler zu machen, beteuerte er, dass er die Aussagen verachte und das Internet für ein Werk des Teufels halte.
Da knüpft er an große Vorbilder wie etwa Werner Neubauer, den FPÖ-Politiker oder auch Werner Königshofer, den Ex-FPÖ-Politiker an, die beide von großen Problemen mit ihrem PC und dem Internet berichten können.
Zur Erinnerung: Werner Neubauer und eine der heftigsten virtuellen Attacken auf eine Einzelperson im „Weltennetz“ (so Werner Neubauer) (PDF, 2,7 MB)
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Das NS-Verbotsgesetz lehnt er ab, weil es die Meinungsfreiheit unterbinde, einen Schuldspruch nehme er gerne entgegen („Auch die Todesstrafe, ich wäre nicht der erste Unschuldige“). Und weil er auch in der Hauptverhandlung behauptet „Ich müsste geisteskrank sein, wenn ich das alles im Facebook geschrieben hätte. Es kann doch keiner so deppert sein”, hat das Gericht in weiser Voraussicht ein psychiatrisches Gutachten eingeholt – mit dem Ergebnis weitgehender Zurechnungsfähigkeit. Er konnte also so deppert sein.
Die Geschworenen befinden das auch und sprechen ihn schuldig. 12 Monate bedingt ist das Strafmaß. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.