„Eine auffällige Erscheinung“ nennen die OÖN den Angeklagten, führt dazu zunächst aber nur ein auffällig großes Kreuz an, das über der Brust des Innviertlers hängt. Im Verlauf der Verhandlung wird dann schon klar, warum er auffällig erscheint. Da wäre in erster Linie die Anklage selbst.
Den Vorwürfen in der Anklage, wonach er NS-Wiederbetätigung betrieben habe, indem er über Facebook Hetze gegen Juden („Dreckschweine, die aufgehängt gehören, aber an Lianen, denn was anderes wäre zu schade für sie“) und Hitler-Verehrung („Ich bekenne mich zu unserem Führer Adolf Hitler“, „Adolf, ich sterbe für dich“, „Braunau am Inn, ich danke dir“) betrieben habe, versucht er mit den üblichen Ausreden zu begegnen: Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt („Ich hatte ein paar Bier, eine halbe Flasche Schnaps, und ein Medikament schluckte ich auch. Ich bin jedoch kein Nazi”) und natürlich starke Gedächtnislücken.
Aber dabei wählte er doch eine originelle Variante: Er könnte ja im Suff die Handy-Sprachsteuerung ausgelöst haben. Sozusagen Wiederbetätigung des Handys. Um diese Variante noch etwas plausibler zu machen, beteuerte er, dass er die Aussagen verachte und das Internet für ein Werk des Teufels halte.
Das NS-Verbotsgesetz lehnt er ab, weil es die Meinungsfreiheit unterbinde, einen Schuldspruch nehme er gerne entgegen („Auch die Todesstrafe, ich wäre nicht der erste Unschuldige”). Und weil er auch in der Hauptverhandlung behauptete, „Ich müsste geisteskrank sein, wenn ich das alles im Facebook geschrieben hätte. Es kann doch keiner so deppert sein”, hat das Gericht in weiser Voraussicht ein psychiatrisches Gutachten eingeholt – mit dem Ergebnis weitgehender Zurechnungsfähigkeit. Er konnte also „so deppert” sein. Die Geschworenen befanden das auch und sprachen ihn schuldig. Zwölf Monate bedingt ist das Strafmaß. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.