Ried / Braunau: Gottes Kreuz und Teufels Wer

Lesezeit: 2 Minuten

Am Lan­des­ge­richt Ried im Inn­kreis wur­de die­se Woche vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt gegen einen Pen­sio­nis­ten aus Braunau/Inn wegen NS- Wie­der­be­tä­ti­gung ver­han­delt. Die Ver­hand­lung wich in etli­chen skur­ri­len Details von den übli­chen Nazi-Ver­hand­lun­gen ab, berich­tet die OÖN (31.3.2015).

„Eine auf­fäl­li­ge Erschei­nung“ nennt die OÖN den Ange­klag­ten, führt dazu zunächst aber nur ein auf­fäl­lig gro­ßes Kreuz an, das über der Brust des Inn­viert­lers hängt. Im Ver­lauf der Ver­hand­lung wird dann schon klar, war­um er auf­fäl­lig erscheint. Da wäre in ers­ter Linie die Ankla­ge selbst.


Ein Werk des Teufels?
-

Den Vor­wür­fen in der Ankla­ge, wonach er NS- Wie­der­be­tä­ti­gung betrie­ben habe, indem er über Face­book Het­ze gegen Juden („Dreck­schwei­ne, die auf­ge­hängt gehö­ren, aber an Lia­nen, denn was ande­res wäre zu scha­de für sie“) und Hit­ler-Ver­eh­rung („Ich beken­ne mich zu unse­rem Füh­rer Adolf Hit­ler“, „Adolf, ich ster­be für dich“, „Brau­nau am Inn, ich dan­ke dir“) betrie­ben habe, ver­sucht er mit den übli­chen Aus­re­den zu begeg­nen: Alko­ho­li­sie­rung zum Tat­zeit­punkt („Ich hat­te ein paar Bier, eine hal­be Fla­sche Schnaps, und ein Medi­ka­ment schluck­te ich auch. Ich bin jedoch kein Nazi”) und natür­lich star­ke Gedächtnislücken .

Aber dabei wählt er doch eine ori­gi­nel­le Vari­an­te: er könn­te – so der Ange­klag­te — ja im Suff die Han­dy-Sprach­steue­rung aus­ge­löst haben. Sozu­sa­gen Wie­der­be­tä­ti­gung durch das Han­dy. Um die­se Vari­an­te noch etwas plau­si­bler zu machen, beteu­er­te er, dass er die Aus­sa­gen ver­ach­te und das Inter­net für ein Werk des Teu­fels halte.

Da knüpft er an gro­ße Vor­bil­der wie etwa Wer­ner Neu­bau­er, den FPÖ-Poli­ti­ker oder auch Wer­ner Königs­ho­fer, den Ex-FPÖ-Poli­ti­ker an, die bei­de von gro­ßen Pro­ble­men mit ihrem PC und dem Inter­net berich­ten können.


Zur Erin­ne­rung: Wer­ner Neu­bau­er und eine der hef­tigs­ten vir­tu­el­len Atta­cken auf eine Ein­zel­per­son im „Wel­ten­netz“ (so Wer­ner Neu­bau­er) (PDF, 2,7 MB)
-

Das NS-Ver­bots­ge­setz lehnt er ab, weil es die Mei­nungs­frei­heit unter­bin­de, einen Schuld­spruch neh­me er ger­ne ent­ge­gen („Auch die Todes­stra­fe, ich wäre nicht der ers­te Unschul­di­ge“). Und weil er auch in der Haupt­ver­hand­lung behaup­tet „Ich müss­te geis­tes­krank sein, wenn ich das alles im Face­book geschrie­ben hät­te. Es kann doch kei­ner so dep­pert sein”, hat das Gericht in wei­ser Vor­aus­sicht ein psych­ia­tri­sches Gut­ach­ten ein­ge­holt – mit dem Ergeb­nis weit­ge­hen­der Zurech­nungs­fä­hig­keit. Er konn­te also so dep­pert sein.

Die Geschwo­re­nen befin­den das auch und spre­chen ihn schul­dig. 12 Mona­te bedingt ist das Straf­maß. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.