Objekt 21: Prozess gegen zwei Frauen

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Nach län­ge­rer Pau­se fand die­se Woche wie­der ein Pro­zess gegen Objekt 21-Mit­glie­der statt. Dies­mal stand die weib­li­che Abtei­lung vor dem Lan­des­ge­richt Wels: In der „Kro­nen­zei­tung“, die als ein­zi­ge Zei­tung über die­sen Pro­zess berich­te­te, wur­den die bei­den ange­klag­ten Frau­en (23 und 21) als „Freun­din­nen der Bos­se“ vor­ge­stellt. Das stimmt zwar, beschreibt aber nicht wirk­lich die Rol­le der bei­den Frauen.

Ange­klagt waren sie wegen Teil­nah­me an einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung, Dieb­stahl, gefähr­li­cher Dro­hung, Sach­be­schä­di­gung und Ver­stö­ßen gegen das Waf­fen­ge­setz. Da wird schon deut­lich, dass die bei­den nicht ein­fach nur „Teen­ager“ waren, die jetzt „ein biss­chen klein­laut“, wie die „Kro­ne“ (19.3.2015) meint, vor dem Wel­ser Rich­ter sit­zen und heu­te „von rech­ter Ideo­lo­gie und Gewalt nichts mehr wis­sen“ wollen.

Aber die bei­den haben nicht nur wäh­rend der Blü­te­zeit von Objekt 21 eine wich­ti­ge Rol­le gespielt, son­dern auch nach­her – bei der Betreu­ung der Inhaf­tier­ten und der Kom­mu­ni­ka­ti­on nach außen. Lisa, die eine der zwei „Teen­ager“, war an Anschlä­gen betei­ligt, die ande­re, Vik­to­ria, hat Geld gesam­melt. Bei­de waren schon in der Zeit vor Objekt 21 poli­tisch in extrem rech­ten Krei­sen aktiv, und sie sind es nach wie vor. Das aber spiel­te in der Ver­hand­lung vor dem Wel­ser Lan­des­ge­richt kaum eine Rol­le- zumin­dest, wenn’s nach dem Bericht in der „Kro­ne“ geht: „Sie waren noch Teen­ager, als sie sich in die – inzwi­schen zu mehr­jäh­ri­gen Haft­stra­fen ver­ur­teil­ten – Objekt-21-Bos­se, Jür­gen Win­disch­ho­fer und Manu­el Spind­ler, ver­lieb­ten und zu deren Hel­fe­rin­nen wurden.“

Der Rich­ter ver­such­te zumin­dest in sei­ner Erklä­rung Stren­ge zu zei­gen: „Sie waren in die Orga­ni­sa­ti­on ein­ge­bun­den. Das Objekt 21 hat viel Scha­den ange­rich­tet, des­halb bedarf es einer stren­gen Stra­fe.“ (Kro­ne) Gewor­den sind es dann ein Jahr Haft, bedingt und pro Per­son. Aus dem Bericht geht nicht her­vor, ob das Urteil schon rechts­kräf­tig ist.