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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Objekt 21: Prozess gegen zwei Frauen

Nach längerer Pause fand diese Woche wieder ein Prozess gegen Objekt 21-Mitglieder statt. Diesmal stand die weibliche Abteilung vor dem Landesgericht Wels: In der „Kronenzeitung“, die als einzige Zeitung über diesen Prozess berichtete, wurden die beiden angeklagten Frauen (23 und 21) als „Freundinnen der Bosse“ vorgestellt. Das stimmt zwar, beschreibt aber nicht wirklich die Rolle der beiden Frauen.

20. März 2015

Angeklagt waren sie wegen Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung, Diebstahl, gefährlicher Drohung, Sachbeschädigung und Verstößen gegen das Waffengesetz. Da wird schon deutlich, dass die beiden nicht einfach nur „Teenager“ waren, die jetzt „ein bisschen kleinlaut“, wie die „Krone“ (19.3.2015) meint, vor dem Welser Richter sitzen und heute „von rechter Ideologie und Gewalt nichts mehr wissen“ wollen.

Aber die beiden haben nicht nur während der Blütezeit von Objekt 21 eine wichtige Rolle gespielt, sondern auch nachher – bei der Betreuung der Inhaftierten und der Kommunikation nach außen. Lisa, die eine der zwei „Teenager“, war an Anschlägen beteiligt, die andere, Viktoria, hat Geld gesammelt. Beide waren schon in der Zeit vor Objekt 21 politisch in extrem rechten Kreisen aktiv, und sie sind es nach wie vor. Das aber spielte in der Verhandlung vor dem Welser Landesgericht kaum eine Rolle- zumindest, wenn’s nach dem Bericht in der „Krone“ geht: „Sie waren noch Teenager, als sie sich in die – inzwischen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilten – Objekt-21-Bosse, Jürgen Windischhofer und Manuel Spindler, verliebten und zu deren Helferinnen wurden.“

Der Richter versuchte zumindest in seiner Erklärung Strenge zu zeigen: „Sie waren in die Organisation eingebunden. Das Objekt 21 hat viel Schaden angerichtet, deshalb bedarf es einer strengen Strafe.“ (Krone) Geworden sind es dann ein Jahr Haft, bedingt und pro Person. Aus dem Bericht geht nicht hervor, ob das Urteil schon rechtskräftig ist.

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Schlagwörter: Illegaler Waffenbesitz/Waffenhandel | Neonazismus/Neofaschismus | Nötigung/gefährliche Drohung | Oberösterreich | Objekt 21 | Wiederbetätigung

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