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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Der schwäbische Werwolf mit Tirol-Verbindung

Vor weni­gen Tagen soll­te das Land­ge­richt Augs­burg über die Beru­fung eines Neo­na­zi urtei­len, der im Vor­jahr zu saf­ti­gen zwei Jah­ren und neun Mona­ten Haft ver­ur­teilt wor­den war. Der Grün­der der „Legi­on Wer­wolf Schwa­ben“, einer Neo­na­zi-Grup­pie­rung, betrieb auch das Neo­na­zi-Label „Blood­li­ne Street­wear“, des­sen Moti­ve auch Gegen­stand der Ankla­ge waren. Moment! „Blood­li­ne Street­wear“ ken­nen wir auch aus Öster­reich und des­sen Betrei­ber auch.

17. März 2015

Es ist noch nicht so lan­ge her, da resi­dier­te der „Werwolf“-Gründer Harald Frank in Tirol, fun­gier­te als „Prä­si­dent” der rech­ten FB-Grup­pe „Hei­mater­ben Tyrol“, die im August 2011 in der Umge­bung von Hall/Tirol ein Neo­na­zi-Kon­zert ver­an­stal­te­te. Er ver­such­te sich auch mit „Blood­li­ne Street­wear“, einem Ver­sand­han­del mit brau­ner Unter- und Ober­wä­sche. Der Pro­to­typ sei­nes Nazi-Labels lief aber nicht so wirk­lich, sodass der Nazi-Prä­si­dent im Früh­jahr 2012 in kaum ver­ständ­li­chem Deutsch gur­gel­te: „Ach­tung!!! Ach­tung!!! Aus Pri­va­ten Grün­den, wird der Online-Shop oder die Bera­tung bis auf wei­ters, bedau­er­lich eingestellt !!!“


„Blood­li­ne Street­wear“, Ver­sand­han­del mit brau­ner Unter- und Oberwäsche

Tja, die pri­va­ten Grün­de, das war nicht ein­fach ein Rosen­krieg, son­dern der auch straf­recht­lich rele­van­te Vor­wurf sei­ner Freun­din, „Fräu­lein H.“, dass sie von ihrem Ex gewalt­sam bedroht wor­den sei. Danach ver­lie­ren sich die öster­rei­chi­schen Spu­ren von Harald Frank, der immer zwi­schen Tirol und sei­ner schwä­bi­schen Hei­mat­ge­mein­de Mer­tin­gen gepen­delt ist.


Harald Frank war ziem­lich sau­er auf die „Hei­mater­ben“ und sei­ne Ex-Freundin

Im April 2013 stellt der Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Sepp Dürr (Bay­ern – Bünd­nis 90/Die Grü­nen) eine par­la­men­ta­ri­sche Anfra­ge zu Harald Frank, der mitt­ler­wei­le mit sei­nem Label „Blood­li­ne Street­wear“ wie­der aktiv war. Mit T‑Shirts, die Auf­dru­cke wie „Nicht­ju­de“, „Bünd­nis 33 — Die Brau­nen“ oder „Nazi­su­per­men­schen sind unbe­sieg­bar“ (abge­kürzt als NSU les­bar) tra­gen. Das baye­ri­sche Innen­mi­nis­te­ri­um teil­te in sei­ner Ant­wort mit, dass die Staats­an­walt­schaft Augs­burg Ermitt­lun­gen füh­re. Das dürf­te Harald Frank noch nicht beson­ders beun­ru­higt haben, denn Ermitt­lun­gen, Haus­durch­su­chun­gen, Anzei­gen und Straf­ver­fah­ren gehör­ten schon in der Öster­reich-Pha­se und vor­her zum All­tags­ge­schäft. Kurz: Bei Harald Frank han­delt es sich um einen fes­ten und gefes­tig­ten Neo­na­zi – nicht nur bis zum Jahr 2005, wie er in sei­ner Haupt­ver­hand­lung im Juni 2014 vor dem Amts­ge­richt Augs­burg behauptete.


Blood­li­ne Street­wear, der Online-Shop von Harald Frank

Noch im Jahr 2012 fällt Frank auch mit der „Legi­on Wer­wolf Schwa­ben“ auf, einer Neo­na­zi-Grup­pe, die sich als Rocker mit Kut­te, aber ohne Motor­rad prä­sen­tie­ren. Frank spielt auch dort den „Prä­si­den­ten“ – bis zum Novem­ber 2013. Da wird er in Unter­su­chungs­haft genom­men und dann im Juni 2014 beim Augs­bur­ger Amts­ge­richt angeklagt.

Die „Legi­on Wer­wolf Schwa­ben“ ver­dient einen Zwi­schen­stopp. Auch in der Schweiz gab es zu die­ser Zeit eine „Legi­on Wer­wolf“. im Juli 2013 fan­den in der Schweiz, Deutsch­land und den Nie­der­lan­den Raz­zi­en wegen des Ver­dachts der Bil­dung einer ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung gegen die „Wer­wöl­fe“ statt. Von der Raz­zia im Juli 2013 waren Harald Frank und sei­ne brau­ne Wer­wolf-Trup­pe in Schwa­ben nicht betrof­fen. Das ist merk­wür­dig, denn der „Stö­rungs­mel­der”, ein Blog der „Zeit”, berich­tet nicht nur von guten Bezie­hun­gen Franks in die Schweiz, son­dern auch zur dor­ti­gen „Werwolf“-Sektion: „So posiert Frank auf einem Pho­to zusam­men mit dem Schwei­zer Jonas Schnee­ber­ger und Ande­ren — alle­samt in Kla­mot­ten der Legion.”

Das passt so gar nicht zu dem Ermitt­lungs­er­geb­nis der Bun­des­an­walt­schaft, die, so „Blick nach Rechts”, die Ermitt­lun­gen wegen der Bil­dung einer ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung gegen das deut­sche „Wer­wolf-Kom­man­do“ ein­ge­stellt hat. Dem Schwei­zer Haupt­ver­däch­ti­gen, Sebas­ti­an N., war vor­ge­wor­fen wor­den, einen Anschlag auf eine israe­li­sche Bot­schaft und Nagel­bom­ben­an­schlä­ge geplant zu haben. „Blick nach Rechts”: „Ernst­haf­te Plä­ne für Ter­ror­an­schlä­ge fan­den die Ermitt­ler jedoch nicht.“

Viel­leicht wur­den nicht alle geeig­ne­ten „Aus­kunfts­per­so­nen“ befragt? Mar­tin Wie­se war damals Geschäfts­part­ner von Harald Frank bei „Blood­li­ne Street­wear“. Die bei­den waren natür­lich auch gemein­sam in poli­ti­scher Mis­si­on unter­wegs, etwa beim „Thü­rin­gen­tag der natio­na­len Jugend“ in Kahla im Juni 2013. Wie­se, der wegen eines geplan­ten Anschlags auf das Jüdi­sche Kul­tur­zen­trum in Mün­chen 2003 vor Gericht gestan­den hat­te und zu sie­ben Jah­ren Haft ver­ur­teilt wor­den war, ist nach wie vor einer der gefähr­lichs­ten Neo­na­zis Deutsch­lands und, was Anschlä­ge auf jüdi­sche Ein­rich­tun­gen betrifft, sicher kenntnisreich .

Im Juni 2014 stand Harald Frank vor dem Amts­ge­richt Augs­burg. Die Akti­vi­tä­ten der „Wer­wolf Legi­on Schwa­ben“ spiel­ten in der Ankla­ge kei­ne Rol­le. An ins­ge­samt drei Ver­hand­lungs­ta­gen wur­den die Vor­wür­fe gegen Frank abge­han­delt: von der Volks­ver­het­zung bis hin zu Erpres­sung und Betrug. Sei­ner Ex-Freun­din hat­te er auch gedroht, sie könn­te schnell „ver­räumt“ sein, wenn sie sich wei­ter­hin so aufspiele.

Das Amts­ge­richt Augs­burg ver­ur­teil­te ihn zu den schon erwähn­ten zwei Jah­ren und neun Mona­ten Haft. Das Land­ge­richt, das jetzt über die Beru­fung Franks zu ent­schei­den hat­te, befand, dass das Amts­ge­reicht in der ers­ten Instanz gar nicht zustän­dig war: „Vor die Wahl gestellt, das erst­in­stanz­li­che Urteil zu akzep­tie­ren oder das Risi­ko ein­zu­ge­hen, sei­ne letzt­end­li­che Haft­dau­er zu ver­län­gern, gibt der Beschul­dig­te sich trot­zig: ‚Akzep­tie­ren wer­de ich das Urteil garan­tiert nicht.’ ” Also wur­de das Ver­fah­ren an die Staats­schutz­kam­mer am Land­ge­richt in Mün­chen ver­wie­sen, wo es von neu­em begin­nen wird.“ (Stö­rungs­mel­der)

Berich­te zu Harald Frank in Tirol auch auf RFJ-Watch, 2011.

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