Eisenstadt: FPÖ-Politiker wegen schwerer Körperverletzung verurteilt

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Es war eine sehr bru­ta­le Tat. Am 31. Okto­ber 2014 nimmt der stell­ver­tre­ten­de Bezirks­par­tei­ob­mann von Ober­pul­len­dorf ein Gewehr in die Hand, zielt und schießt. Eine 13-jäh­ri­ge Schü­le­rin wird getrof­fen und von dem Blei­ge­schoß schwer ver­letzt. Ges­tern fand der Pro­zess wegen schwe­rer Kör­per­ver­let­zung in Eisen­stadt statt.

Gelei­tet wur­de der Pro­zess von einem Rich­ter, der frü­her selbst bei der FPÖ als deren Lan­des­ob­mann und Land­tags­ab­ge­ord­ne­ter aktiv war – und so tra­fen sich zwei FPÖ-Ex-Poli­ti­ker bei der Ver­hand­lung in Eisen­stadt: Der eine agier­te als Rich­ter, der ande­re als Angeklagter.

Die Schü­le­rin, die da am 31. Okto­ber des Vor­jah­res schwerst ver­letzt wur­de, lei­det noch immer an den Fol­gen des Schuss­at­ten­tats. Damals war sie im Rah­men einer Grup­pe von Jugend­li­chen unter­wegs, die Hal­lo­ween fei­er­ten, „[k]eineswegs laut oder ander­wei­tig Hal­lo­ween-las­tig, wie auch der Ange­klag­te zugab“ (Der Stan­dard, 4.3.2015). Der hielt sich damals gera­de im Haus sei­nes Halb­bru­ders in Groß­höf­lein auf, wo man laut „Stan­dard” „das eine oder ande­re Gla­serl trank“ und mit einem Klein­ka­li­ber­ge­wehr her­um­schoss. Zunächst war es eine Red­bull-Dose, auch Stra­ßen­la­ter­nen wur­den unter Beschuss genom­men, dann kam der Ange­klag­te auf die Idee: „Jetzt brenn i an ane auf.”


Tat­too von FPÖ-Ex-Poli­ti­ker Oli­ver L. (Face­book)

Erst Wochen nach dem Schuss­at­ten­tat wur­de bekannt, dass es sich bei dem Täter um einen amtie­ren­den FPÖ-Poli­ti­ker aus Wep­pers­dorf han­delt: Stell­ver­tre­ten­der Bezirks­par­tei­ob­mann war er, hat­te 2013 auch für die Natio­nal­rats­wah­len auf der FPÖ-Lis­te kan­di­diert und war auch für die Land­tags­wah­len 2015 vor­ge­se­hen. Der bur­gen­län­di­sche Lan­des­par­tei­ob­mann Tschürtz zöger­te zunächst mit einem Aus­schluss aus der Par­tei und war der Mei­nung, dass es aus­rei­chend sei, wenn Oli­ver L. sei­ne Funk­tio­nen ruhend stel­le. Schließ­lich han­delt es sich bei der Fami­lie des Ange­klag­ten um blau­es Stammgeblüt.

Ach ja, von Tschürtz stammt auch der pas­sen­de Satz: „Wir sind die ein­zi­ge Land­tags­par­tei, der die Sicher­heit der Bür­ger ein ehr­li­ches Anlie­gen ist.“ Tschürtz änder­te sei­ne Hal­tung bin­nen Stun­den und schloss den Ange­klag­ten aus der Par­tei aus: „Abhän­gig vom Aus­gang eines Gerichts­ver­fah­rens kön­ne es für ihn auch die Mög­lich­keit geben, wie­der einen Antrag auf Auf­nah­me zu stel­len“, erklär­te er damals auch noch.

Beson­de­re Eile beim Wie­der­auf­nah­me­an­trag ist nicht gebo­ten. 21 Mona­te, davon sie­ben Mona­te unbe­dingt, war das Straf­aus­maß, das der Ex-FPÖ-Rich­ter dem Ex-FPÖ-Bezir­spar­tei­ob­mann­stell­ver­tre­ter verkündete.

Wep­pers­dorf (Bgld): FPÖ-Poli­ti­ker als Sniper?