Geleitet wurde der Prozess von einem Richter, der früher selbst bei der FPÖ als deren Landesobmann und Landtagsabgeordneter aktiv war – und so trafen sich zwei FPÖ-Ex-Politiker bei der Verhandlung in Eisenstadt: Der eine agierte als Richter, der andere als Angeklagter.
Die Schülerin, die da am 31. Oktober des Vorjahres schwerst verletzt wurde, leidet noch immer an den Folgen des Schussattentats. Damals war sie im Rahmen einer Gruppe von Jugendlichen unterwegs, die Halloween feierten, „[k]eineswegs laut oder anderweitig Halloween-lastig, wie auch der Angeklagte zugab“ (Der Standard, 4.3.2015). Der hielt sich damals gerade im Haus seines Halbbruders in Großhöflein auf, wo man laut „Standard” „das eine oder andere Glaserl trank“ und mit einem Kleinkalibergewehr herumschoss. Zunächst war es eine Redbull-Dose, auch Straßenlaternen wurden unter Beschuss genommen, dann kam der Angeklagte auf die Idee: „Jetzt brenn i an ane auf.”
Tattoo von FPÖ-Ex-Politiker Oliver L. (Facebook)
Erst Wochen nach dem Schussattentat wurde bekannt, dass es sich bei dem Täter um einen amtierenden FPÖ-Politiker aus Weppersdorf handelt: Stellvertretender Bezirksparteiobmann war er, hatte 2013 auch für die Nationalratswahlen auf der FPÖ-Liste kandidiert und war auch für die Landtagswahlen 2015 vorgesehen. Der burgenländische Landesparteiobmann Tschürtz zögerte zunächst mit einem Ausschluss aus der Partei und war der Meinung, dass es ausreichend sei, wenn Oliver L. seine Funktionen ruhend stelle. Schließlich handelt es sich bei der Familie des Angeklagten um blaues Stammgeblüt.
Ach ja, von Tschürtz stammt auch der passende Satz: „Wir sind die einzige Landtagspartei, der die Sicherheit der Bürger ein ehrliches Anliegen ist.“ Tschürtz änderte seine Haltung binnen Stunden und schloss den Angeklagten aus der Partei aus: „Abhängig vom Ausgang eines Gerichtsverfahrens könne es für ihn auch die Möglichkeit geben, wieder einen Antrag auf Aufnahme zu stellen“, erklärte er damals auch noch.
Besondere Eile beim Wiederaufnahmeantrag ist nicht geboten. 21 Monate, davon sieben Monate unbedingt, war das Strafausmaß, das der Ex-FPÖ-Richter dem Ex-FPÖ-Bezirsparteiobmannstellvertreter verkündete.